# taz.de -- Prozess um Tod am Bahnhof Friedland: Ein aggressiver Angeklagter, aber kaum Beweise
       
       > Mohammed A. soll eine 16-Jährige gegen einen Güterzug geschubst und
       > getötet haben. Doch die Beweislage ist dünn und der mutmaßliche Täter
       > krank.
       
 (IMG) Bild: Tatort Bahnhof Friedland: Blumen und Kerzen erinnern an Liana K., die hier den Tod fand
       
       Sie wird gewusst haben, dass sie dieses Bild wieder einstecken muss.
       Jedenfalls klappt sie es sofort um, als der Richter sie behutsam darum
       bittet. Aber vorher wollte die Mutter von Liana K. eben dieses Zeichen
       setzen. Sie hat eine große Porträtaufnahme ihrer Tochter vor sich
       aufgestellt und einen Strauß weißer Rosen davorgelegt.
       
       Man erkennt das Mädchen sofort, auch wenn es ein anderes Bild ist als
       jenes, das seit Monaten in allen Medien gezeigt wird. Ein hübsches,
       zierliches, blondes Mädchen mit einem Blumenkranz im Haar. [1][Als Liana K.
       am 11. August 2025 auf dem Bahngleis in Friedland starb], war sie 16 Jahre
       alt und Auszubildende in einer Zahnarztpraxis. Als klug, fleißig und
       hervorragend integriert wird sie beschrieben. Ihre Familie ist aus der
       Ukraine geflüchtet.
       
       Auf der Anklagebank, direkt gegenüber der trauernden Mutter, sitzt der
       Mann, dem vorgeworfen wird, Liana getötet zu haben. Der Kontrast könnte
       nicht größer sein. Mohammed A. ist irakischer Staatsbürger, ein
       untersetzter Mann, der mit seinem kahl rasierten Schädel und einem
       eigenwillig getrimmten Schnurrbart älter aussieht, als er ist.
       
       Bei dem 31-Jährigen wurde schon vor der Tat eine paranoide Schizophrenie
       diagnostiziert. Er soll deshalb auch schon mehrfach in der Psychiatrie
       gewesen sein. Deshalb ist der Prozess, der an diesem Dienstag vor dem
       Landgericht Göttingen eröffnet wurde, kein Strafverfahren.
       
       ## Alle Polizisten schildern dasselbe Verhalten
       
       Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage zwar davon aus, dass Mohammed
       A. Liana K. gegen einen durchrasenden Güterzug gestoßen und damit getötet
       hat. Aber eben auch davon, dass er zum Tatzeitpunkt höchstwahrscheinlich
       schuldunfähig war. Weil von ihm eine anhaltende Gefährdung der
       Allgemeinheit ausgehen soll, gibt es nun also ein Sicherungsverfahren, an
       dessen Ende die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie
       stehen könnte.
       
       Und weil sich der Angeklagte zunächst nicht äußern will, befasst sich die
       6. große Strafkammer unter dem Vorsitz von Tobias Jakubetz zunächst mit den
       Zeugenaussagen der Polizisten, die an jenem Tag mit Mohammed A. zu tun
       hatten.
       
       Und das sind schon einige: Die Streifenwagenbesatzung, die zuerst zum
       Bahnhof gerufen wurde, weil dort jemand randalierte – und die dann von dem
       aufgeregt gestikulierenden Angeklagten zu der Leiche des Mädchens geführt
       wurde.
       
       Die Ermittler der Tatortgruppe, die alles dokumentiert und die Spuren
       gesichert haben. Weitere Beamte, die zur Verstärkung gerufen wurden, weil
       sich – der da noch als Zeuge geltende – Mohammed A. zunehmend erratisch,
       unkooperativ und immer wieder auch aggressiv verhielt.
       
       Und zwei weitere Beamte, die schließlich noch am selben Abend zur
       Geflüchtetenunterkunft im Grenzdurchgangslager Friedland gerufen wurden,
       weil Mohammed A. nach seiner Entlassung aus der Zeugenbefragung den
       Sicherheitsdienst beschimpft und bedroht haben soll.
       
       Sie schildern alle mehr oder minder das gleiche Verhalten: einen Mann, der
       seltsam angespannt und unruhig ist, sprunghaft, schwer zugänglich – auch
       weil er kaum Deutsch und nur gebrochen Englisch spricht -, der immer wieder
       scheinbar unvermittelt aggressiv und laut wird, sich kurzzeitig wieder
       beruhigt, dann wieder brüllt oder einfach nur wegwill.
       
       Das Problem in diesem Prozess ist nur: Es gibt wenig handfeste Beweise.
       Darauf weist auch der Verteidiger von Mohammed A. in einer Prozesspause
       hin. Sein Mandant hat von Anfang an behauptet, er habe weiter weg
       gestanden, als der Güterzug durchfuhr.
       
       Als er das Mädchen danach auf dem Gleis liegen sah, sei er hingelaufen und
       dann in Panik raus aus dem Bahnhof, wo er versucht habe, Autos anzuhalten.
       Das soll das Verhalten erklären, das ihm als Randalieren ausgelegt worden
       ist.
       
       Das Gericht wird nun herausfinden müssen, welche Version plausibler
       erscheint. Es gibt keine Videoaufnahmen oder unmittelbare Tatzeugen, die
       herangezogen werden können. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht die
       DNA-Spur des Angeklagten vorn an Liana K.s rechter Schulter dafür, dass er
       sie geschubst hat.
       
       Auch die Tatortermittler halten einen Suizid oder einen Unfall für
       unwahrscheinlich. „Bei einem Suizid findet man die Leute nicht auf dem
       Gleis, sondern im Gleisbett“, sagte der erfahrene Beamte. Gegen die
       Unfalltheorie spräche, dass Lianas Großvater in der Ukraine, mit dem sie
       gerade telefonierte, sie noch schreien hörte.
       
       „Wenn jemand unversehens von einem Güterzug erwischt wird, etwa weil man
       nicht aufpasst und beim Telefonieren zu dicht am Rand steht, dann hat man
       keine Zeit mehr zu schreien“, erklärt der Polizist.
       
       Ob diese Indizien und Rekonstruktionen ausreichen, werden die nächsten
       Prozesstage zeigen müssen. Am Ende wird es dann auch noch einmal um den
       Geisteszustand des Angeklagten gehen.
       
       Gleich zwei Sachverständige sitzen im Gerichtssaal, beobachten den
       Angeklagten und haken bei den Schilderungen der Polizeibeamten nach. Zehn
       Prozesstage hat die Kammer angesetzt, mit einem Urteil wird im April
       gerechnet.
       
       ## Der Fall hat auch politische Konsequenzen
       
       Und während das Sicherungsverfahren seinen Lauf nimmt, dreht sich auch die
       politische Debatte weiter. Weil Mohammed A. eigentlich längst nach Litauen
       abgeschoben sein sollte, musste sich das Innenministerium einige
       unangenehme Fragen gefallen lassen. Man werde [2][die internen Verfahren
       auf den Prüfstand stellen] und verbessern, versprach Innenministerin
       Daniela Behrens (SPD).
       
       Und auch auf die Debatte um die Neufassung des niedersächsischen
       Psychiatriegesetzes, das unter anderem Zwangseinweisungen regelt, hat der
       Fall Auswirkungen gehabt. Künftig soll der Datenaustausch zwischen
       Gesundheits- und Sicherheitsbehörden erleichtert werden. Der Gesetzentwurf
       ist allerdings noch im Beratungsverfahren.
       
       Möglicherweise gibt es in dieser Angelegenheit auch noch ein
       Strafverfahren. Am Montag vor dem Prozessauftakt berichtete die
       Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Hannover wegen
       Geheimnisverrats ermittelt. Aus einer vertraulichen Unterrichtung des
       Innen- und Rechtsausschusses im Landtag waren Informationen an rechte Blogs
       durchgesickert. Sie sollen die Vorstrafen des Angeklagten betroffen haben.
       
       24 Feb 2026
       
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