# taz.de -- Inobhutnahme von Kindern: Eine Frage der Macht
> Mariam kämpft um ihre Kinder, die nach einer Inobhutnahme beim Vater
> leben. Juristinnen kritisieren: Häusliche Gewalt zähle in
> Sorgerechtsverfahren oft wenig.
(IMG) Bild: Marzahn-Hellersdorf: Das Jugendamt des Bezirks beantragt im April 2025 eine Inobhutnahme von Mariams Kindern
Mariam stellt eine kleine Krokodilfigur in einer rot-gelben Eischale auf
den Tisch. Das gebastelte Tier hat sie ein paar Stunden zuvor als
Geburtstagsgeschenk von ihren Kindern Nizar und Ahmed bekommen, die sie
besucht hat. Seither habe sie wieder dieses „Loch im Bauch“, erzählt sie
und schaut verlegen zur Seite. Es ist das Loch, das sie immer fühlt, wenn
die Kinder fragen, wann sie wieder bei ihr leben können.
Vor zwölf Jahren kam Mariam [1][aus Kabul nach Deutschland]. Offiziell, um
zu studieren, aber auch, um der Gewalt in ihrer Heimat zu entfliehen. Doch
die Gewalt holte sie wieder ein, als sie 2017 ihren ebenfalls aus
Afghanistan stammenden Ex-Partner kennenlernte. In den vergangenen acht
Jahren hat Mariam mehr als 30 Anzeigen gegen ihn wegen physischer Gewalt,
Drohungen und Beleidigungen gestellt. Die Ermittlungen wurden laut Mariam
in den meisten Fällen eingestellt, nachdem ihr Ex-Partner die Taten
bestritten hatte. In einem Verfahren wurde er aus Mangel an Beweisen
freigesprochen.
2022 trennte sich Mariam von dem Mann und zog aus der gemeinsamen Wohnung
in Marzahn aus. Die Eltern teilen sich das [2][Sorgerecht] für die zwei
Kinder, die zunächst hauptsächlich bei Mariam lebten. „Drei Jahre lang
wollte er die Kinder nicht. Er hat sie nur unregelmäßig getroffen“, erzählt
Mariam. Aber dann beantragt das Jugendamt von Marzahn-Hellersdorf im April
2025 eine Inobhutnahme – eine vorübergehende Aufnahme von Kindern in
Notsituationen – und ordnet die vorläufige Unterbringung der Kinder beim
Vater an.
Die Begründung: Der jüngere Sohn hatte bei einem Termin im Jugendamt
offenbar von einer Ohrfeige durch die Mutter erzählt. Der Ältere wiederum
hatte wohl Gewalttaten seines Vaters beklagt, die dieser auch in der
Vergangenheit zugegeben hatte. So berichtet es das Jugendamt in einer
rechtlichen Stellungnahme zu der Inobhutnahme, die der taz vorliegt.
## Viele Inobhutnahmen bei migrantischen Familien
Noch während des Termins mit der Familie ordnete das Jugendamt die
Unterbringung beim Vater an, zudem eine medizinische Untersuchung in der
Kinderschutzambulanz der Charité. Mariam wehrte sich gegen die Entscheidung
und bestritt den Vorwurf, das Kind geschlagen zu haben. Ihr Verhalten habe
aggressiv-bedrohlich und unkooperativ gewirkt, schreibt das Jugendamt in
der Stellungnahme. Unter der Drohung, die Polizei zu rufen, wurde Mariam
aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. „Gewalt, Rassismus,
Behördenunfähigkeit – ich habe hier alles erlebt. Aber das System kann mich
und meine Kinder nicht schützen“, sagt Mariam heute dazu.
In Berlin fanden laut [3][dem statistischen Bericht der Jugendhilfe] 2024
60 Prozent der Inobhutnahmen aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in
Familien statt, in denen mindestens ein Elternteil migrantisch ist.
Niki Drakos, Koordinatorin der Beratungsstelle [4][Frauenkreise Berlin],
hat dafür zwei Erklärungen: Einerseits hätten es migrantische Familien
schwerer, ihre Kinder gut zu versorgen, da sie überdurchschnittlich von
Armut und von Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und häufig
auch von instabilen Aufenthaltssituationen betroffen sind. Andererseits, so
Drakos, „gibt es eine lange Tradition in der sozialen Arbeit, rassifizierte
Personen zu problematisieren beziehungsweise ‚passend zu machen‘.“
Die Sozialarbeiterin zählt die Vorwürfe auf, die Jugendämter regelmäßig
gegen migrantische Mütter erheben: eine zu zuckerhaltige Ernährung, die
Beaufsichtigung der Kinder durch ältere Geschwister und eine kinderreiche
Familie auf kleinem Wohnraum. Treten mehrere dieser Umstände zusammen auf,
kann eine Inobhutnahme folgen.
## Zweite Inobhutnahme
Sogar, dass sie kein Deutsch schreiben und lesen konnte, sei einer Mutter
vom Amt angelastet worden, berichtet Drakos. Auch „mangelnder
Kooperationswille“, den man Mariam vorwarf, werde oft als Grund für die
Inobhutnahme genannt. „Das bedeutet, dass das Elternteil nicht das tut, was
das Jugendamt will. Das sagt aber nichts über das Verhältnis des
Elternteils zu dem Kind aus“, kritisiert Drakos.
Dass ein Mann seine Frau schlägt, scheint bei Jugendämtern kaum eine Rolle
zu spielen. In der Regel gingen die Ämter meistens immer noch davon aus,
dass ein gewalttätiger Partner ein guter Vater sein kann, so die
Sozialarbeiterin. „Die psychologische Erkenntnis ist aber, dass [5][Gewalt
gegen die Mutter immer auch Gewalt gegen die Kinder] ist.“
Mariam klagte gegen das Jugendamt – und das Familiengericht Kreuzberg
lehnte die Inobhutnahme zunächst ab. Doch kurze Zeit später änderte das
Gericht seine Entscheidung. Bei einem Kinderarzttermin sei unzureichende
Körperhygiene festgestellt worden, die Kinder befänden sich in einem
„ausgeprägten Loyalitätskonflikt“, begründete das Jugendamt seinen zweiten
Inobhutnahmeantrag. Außerdem befinde sich Mariam in einer
„Scheinkooperation“ mit dem Jugendamt und habe „bewusst eine Entfremdung
vom Vater herbeigeführt“.
In Folge der zweiten Inobhutnahme werden Nizar und Ahmed mit ihrem Vater
Mitte April 2025 in einer Wohngruppe des Vereins Kinderhaus Mark
Brandenburg untergebracht. Mariam erhält dort zweimal pro Woche für jeweils
eineinhalb Stunden begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Als die
Sozialpädagog*innen der Einrichtung dem Jugendamt per E-Mail ihre
Zweifel an der Notwendigkeit ihrer Begleitung sowie die Möglichkeit
häufigerer Treffen pro Woche anbringen, antwortet das Jugendamt, dass weder
unbegleitete noch häufigere Termine zwischen Mariam und ihren Kindern
„kindeswohldienlich“ seien.
Ende Juli kommt ein vom Familiengericht angeordnetes psychologisches
Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mutter „Überreaktionen in Form von
Dramatisierungen“ zeige. Mariam wird aufgefordert, „Kooperationsfähigkeit
mit den Institutionen zu entwickeln“. Auf Grundlage des Gutachtens und der
positiven Entwicklung der Kinder wird im September dem Vater die Betreuung
in seinem Haushalt zugesprochen.
## Ungerechte Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren
Umgangskontakte der Mutter ohne fachliche Begleitung seien unrealistisch,
da Mariam dem Vater die Verantwortung für die Familiensituation zuschreibe.
In den Akten ist von Mariams Anzeigen wegen häuslicher Gewalt keine Rede.
„Es bleibt mir keine andere Wahl, als allem zuzustimmen – egal, was ich
erlebt habe“, sagt Mariam bitter. „Das System interessiert das nicht.“
Rechtsanwältin [6][Asha Hedayati aus Neukölln] ist spezialisiert auf
Familienrecht und kennt die Probleme von Frauen, die zu Hause Gewalt
erfahren, zur Genüge. „Für Familiengerichte spielt die Gewalt, die vor der
Trennung auf der Partnerschaftsebene stattgefunden hat, selten eine Rolle“,
sagt sie. Außerdem würden polizeiliche Ermittlungen das Sorge- oder
Umgangsrechtsverfahren in die Länge ziehen, dafür seien Familiengerichte
nicht aufgestellt.
In der Rechtspraxis werde es daher fast ausnahmslos für kindeswohldienlich
gehalten, dass die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben, egal was
auf der partnerschaftlichen Ebene passiert ist. „Wir haben dieses Bild der
Kleinfamilie. Das steht über allem, das muss geschützt werden“, sagt
Hedayati. In manchen Fällen würden Anwält:innen ihren Mandantinnen sogar
raten, [7][häusliche Gewalt zu verschweigen], um schneller zu einer
Einigung zu kommen und den Kontakt zu ihren Kindern nicht zu gefährden.
„Recht ist keine Frage der Gerechtigkeit. Recht ist derzeit eine Frage von
Macht und Machtverhältnissen“, fasst die Juristin zusammen.
Zu dem Einzelfall äußert sich das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf auf
taz-Anfrage nicht. Dass Inobhutnahmen von vielen Familien – darunter auch
migrantischen – nicht verstanden oder akzeptiert werden, könne unter
Umständen als Diskriminierung empfunden werden, so Heiko Tille von der
Jugendamtsleitung des Bezirks. Diskriminierungsvorwürfe würden jedoch auch
als Schutzbehauptung genutzt, um sich nicht mit den familiären Problemen
auseinanderzusetzen, die einer Inobhutnahme zugrunde liegen. Da eine
Inobhutnahme nur unter klaren Voraussetzungen durchgeführt werden könne und
die Anrufung des Familiengerichts verpflichtend ist, könne jegliche Willkür
dem Grunde nach ausgeschlossen werden, so Tille.
10 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schwerpunkt-Afghanistan/!t5008056
(DIR) [2] /Sorgerecht-fuer-Kinder-nach-Trennung/!5917492
(DIR) [3] https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-4-j
(DIR) [4] https://www.frauenkreise-berlin.de/post/brosch%C3%BCre-rassismus-bei-inobhutnahme
(DIR) [5] https://www.big-berlin.info/sites/default/files/downloads/861_Verfahrensempfehlungen-Jugendamt-Familiengericht_web.pdf
(DIR) [6] /Interview-mit-Autorin-Asha-Hedayati/!5958232
(DIR) [7] /Haeusliche-Gewalt-beim-Sorgerecht/!5947126
## AUTOREN
(DIR) Gabrielle Meton
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