# taz.de -- Unzureichende Fortbildungen der Justiz: Kampfbegriff der Väterrechtler
       
       > An vielen Familiengerichten finden Gewaltopfer unzureichend Gehör. Kann
       > das auch an Missständen bei der Ausbildung von Richtern liegen?
       
 (IMG) Bild: Fortbildungen von Richtern: Wenn es nach Justitia geht, ist da noch Luft nach oben
       
       Seit längerem werden die Zustände an vielen Familiengerichten in
       Deutschland kritisiert. [1][Im November berichtete die taz über eine
       Studie], laut der Kinder und Mütter kein oder nur unzureichend Gehör bei
       Jugendämtern und Familiengerichten finden, wenn sie Opfer von Gewalt
       werden. Auch die Essener Rechtsanwältin Jennifer Nadolny schreibt in ihrem
       vor wenigen Tagen erschienenen Buch „Tatort Familiengericht“ über
       Verfahren, „die oftmals mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun haben
       und die am Kindeswohl vorbeigehen“. Es gebe einen „unglaublichen Missstand“
       an den Familiengerichten, in manch einem Fall sogar „staatliche
       Kindeswohlgefährdung“.
       
       Umso erstaunlicher ist es, dass seit Jahren bei den staatlichen
       Fortbildungen der Justiz eine Akteurin mitwirkt, die in ihren
       Veröffentlichungen immer wieder mit Argumenten der Väterrechtsbewegung
       operiert.
       
       Sachsen, zuständig für die Organisation der jährlichen Tagung „Praktische
       Fragen des Familienrechts“ an der Deutschen Richterakademie, hat erstmals
       2015 Katharina Behrend aus Lemgo als Vortragende verpflichtet. Und nun
       entschieden, Behrend auch für die nächste Tagung im April im
       brandenburgischen Wustrau zu buchen.
       
       Behrend spricht bei diesen Tagungen beispielsweise zum Thema
       „Missbrauchsverdacht als Trumpfkarte?!“ Und es fallen bei den Vorträgen
       Stichworte wie „Kind als Waffe im Trennungskrieg“ und „Entfremdung“.
       
       Behrend entspreche den Anforderungen des Weiterbildungszentrums, heißt es
       aus Dresden. „Eine hervorragende Referentin“, schwärmt der Tagungsleiter,
       der Grimmaer Familienrichter Mathias Zschiebsch.
       
       ## Zweifel angebracht
       
       Fragen sind angebracht: Denn die Lektüre der Aufsätze von Behrend fördert
       die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Parental Alienation Syndrom
       (PAS) zutage – zu Deutsch: Eltern-Kind-Entfremdung. Es ist ein Kampfbegriff
       der Väterrechtsbewegung. Er geht auf die These des US-Kinderpsychologen
       Richard Gardner zurück, der meinte, Elternteile – meist die Mutter – würden
       ihr Kind bewusst oder unbewusst beeinflussen, um sich Vorteile in Sorge-
       bzw. Umgangsrechtsverfahren zu erstreiten.
       
       Behrend will laut eigener Aussage ein „Erklärungsmodell“ zu den
       Voraussetzungen erarbeiten, „unter denen dieses Syndrom entsteht“. Sie
       befürchtet, dass der Anteil von PAS-Kindern „zukünftig kräftig anwachsen
       wird“. 2000 schrieb sie gemeinsam mit ihrem früheren Professor Uwe Jopt,
       Gardners Wunsch nach Aufnahme in den US-amerikanischen Leitfaden
       psychischer Störungen, kurz DSM, möge rasch in Erfüllung gehen, das Syndrom
       würde damit weltweit anerkannt als behandlungsbedürftige
       Persönlichkeitsstörung.
       
       Jopt war früher Behrends Professor in Bielefeld, mit ihm gemeinsam hat sie
       in Lemgo ein Beratungsinstitut aufgebaut. Er wird in der
       Correctiv-Recherche „Väterrechtler auf dem Vormarsch“ aus dem Jahr 2023 zu
       den wichtigen Akteuren der Szene gerechnet.
       
       Behrend nimmt auf ihre alten Veröffentlichungen nach wie vor Bezug. Sie
       behauptet allerdings neuerdings, sie kritisiere das PAS-Konzept „seit jeher
       als unpsychologisch“. Sie behauptet auch, der Beschluss des
       Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2023, laut dem PAS „keine
       hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte
       Entscheidung“ biete, entspreche ihrer Auffassung „exakt“. Diesen
       Widerspruch zwischen ihren eigenen Aussagen löst sie nicht auf.
       
       Der Direktor der Deutschen Richterakademie, Oliver Servas, verteidigt die
       Fortbildungen in Wustrau als „geschützten Raum zum kollegialen
       länderübergreifenden Austausch“. Für die Auswahl der Tagungsleitung und der
       Referenten im konkreten Fall zeichne das sächsische Justizministerium
       verantwortlich, sagte Servas auf Anfrage der taz: „Die Akademie stellt
       insoweit lediglich die Tagungsstätte zur Verfügung.“
       
       Als das Deutsche Institut für Menschenrechte im Dezember in seinem Monitor
       „Gewalt gegen Frauen“ die systematische und verpflichtende Fortbildung der
       Justiz zum Thema anmahnte, dürfte es sich das nicht so vorgestellt haben,
       wie es bei den Vorträgen an der Deutschen Richterakademie mit Behrend
       abläuft.
       
       Der Familienrechtler Ludwig Salgo aus Frankfurt am Main sagte der taz, eine
       lautstark agierende Lobby „erfindet ständig neue Namen, um das Konzept
       ‚PAS‘ zu retten“. Bei Behrend fehle jede Selbstkritik dazu. Verantwortliche
       für die Richterfortbildungen „dürfen bei der Auswahl von Referenten solche
       Umstände nicht unbeachtet lassen“.
       
       6 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
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