# taz.de -- Grundsatzurteil für den Klimaschutz: Bundesregierung muss das Klimaschutzgesetz nachschärfen
       
       > Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so
       > das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein
       > Klagerecht.
       
 (IMG) Bild: „Wir haben in allen Punkten gewonnen“, Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zu Prozessbeginn am Donnerstag
       
       afp/taz | Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung
       von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die
       Klimaziele zu erreichen, [1][wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
       Donnerstag entschied]. Ein neues Klimaschutzprogramm ist in Planung, weil
       die Bundesregierung unabhängig von der aktuellen Entscheidung gesetzlich
       dazu verpflichtet ist, bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm
       vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, ob die Bundesregierung diese
       Frist einhalten wird.
       
       Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt ein vorangegangenes
       [2][Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg]. Dieses hatte im
       Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun ebenfalls, dass das Programm von
       2023 ergänzt werden muss, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 im
       Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Zugleich
       machten die Richter:innen durch ihre Entscheidung deutlich, dass der DUH
       ein Klagerecht zur Verbesserung von Klimaschutzprogrammen zusteht.
       
       Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent
       sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Das
       Klimaschutzprogramm war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023
       beschlossen worden.
       
       ## Folgen für künftige Pläne
       
       „Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des
       Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige
       gegeben“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung
       müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch
       bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
       
       Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht
       werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa
       Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das
       sogenannte Klimaschutzgesetz.
       
       Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also
       dem Klimaschutzgesetz in einer früheren Fassung. [3][Seit einer Reform des
       Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren
       mehr.] Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt:
       Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in
       Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am
       Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.
       
       29 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bverwg.de/pm/2026/05
 (DIR) [2] /Nationales-Luftreinhalteprogramm/!6025751
 (DIR) [3] /Keine-Kurskorrektur-beim-CO2/!6020282
       
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