# taz.de -- Banken kündigen Konten: Greift Donald Trump auch die deutsche Zivilgesellschaft an?
> Die Rote Hilfe und die DKP verlieren ihre Konten, ohne dass die
> Finanzinstitute sagen, warum. Sie sind überzeugt, dass die
> US-Sanktionsliste dahintersteckt.
(IMG) Bild: Solidarität mit den Verurteilten im „Antifa Ost“-Verfahren, Leipzig, 2023
Richarda Danielczick steht an einem kalten Freitagmorgen im Januar auf dem
Platz vor dem Landgericht Göttingen, an ihrer Jacke steckt ein Button von
den Omas gegen Rechts. Sie ist empört. „Erst im Sommer habe ich vor der
Sparkasse Göttingen demonstriert, weil die der AfD ein Konto gegeben hat“,
sagt sie. Damals sei ein freundlicher Abgesandter der Sparkasse zu den
Demonstrierenden gekommen und habe um Verständnis gebeten, erinnert sie
sich: Die Sparkasse sei dazu verpflichtet, der AfD ein Konto zu geben.
Heute protestiert sie gegen eine Kündigung. Die Sparkasse hat die
Geschäftsbeziehung zur Gefangenenhilfsorganistion Rote Hilfe gekappt. Der
AfD ein Konto zu geben und es der Roten Hilfe zu nehmen, das findet
Danielczick unmöglich. Kein Verantwortlicher der Sparkasse lässt sich heute
blicken – weder bei den vielleicht drei Dutzend Protestierenden noch im
Landgericht, das in einem Eilverfahren über die Kündigung entscheidet.
Die Nerven liegen blank, auf allen Seiten. Die Rote Hilfe fürchtet um ihre
Existenz, nachdem die Sparkasse Göttingen und die Genossenschaftsbank GLS
ihre Konten gekündigt haben. Sie geht davon aus, dass die Nennung der
Antifa Ost auf der US-Sanktionsliste die Finanzinstitute dazu bewogen hat –
denn die Rote Hilfe leistet Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher
Antifa-Gruppen. Zumindest im Fall der Sparkasse Göttingen bestätigt sich
dieser Zusammenhang vor dem Landgericht. In Göttingen protestieren
Privatleute und linke Gruppen gegen die Sparkasse. Gegen die GLS Bank
wenden sich [1][Tausende Kund:innen und Organisationen in einem offenen
Brief], damit sie die Kündigung zurücknimmt. Der Imageschaden ist enorm.
## Hausbank der deutschen Zivilgesellschaft
Denn sie ist nicht irgendein Finanzinstitut. Sie ist die Hausbank der
deutschen Zivilgesellschaft. Rund 11.000 Konten von karitativen, sozialen
und aktivistischen Organisationen liegen hier, hinzu kommen einige
Hunderttausend Privatkund:innen. Sie alle eint der Wunsch nach einer Bank,
die nicht mit Ausbeutung, Kinderarbeit oder fragwürdigen Großprojekten im
Globalen Süden Geld verdient, sondern in Biobauernhöfe, erneuerbare
Energien, bezahlbares Wohnen und andere sinnvolle Projekte investiert.
Finanzinstitute mit ähnlichem Anspruch sind etwa die Umweltbank, die
EthikBank oder die Pax-Bank für Kirche und Caritas. Bei der Ethikbank hat
die Rote Hilfe nach eigenen Angaben versucht, ein Konto zu bekommen –
vergebens.
Gerade weil die GLS Bank hohe ethische Ansprüche hat, sind etliche
Kund:innen aufgewühlt. Für sie reiht sich das Verhalten der Bank ein in
den Druck, der gegen zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeübt wird –
etwa durch die [2][Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Gruppen wie Attac]
oder eine [3][Anfrage der Union im Bundestag zur Finanzierung von NGOs],
die von vielen als Angriff auf die Zivilgesellschaft verstanden wurde.
Kund:innen erwarten, dass sich die GLS Bank solidarisch verhält. Und:
Nicht nur die Konten der Roten Hilfe wurden gekappt, auch die der Deutschen
Kommunistischen Partei (DKP). Die GLS Bank will unter Hinweis auf den
Datenschutz keine Stellung nehmen. In ihrer Reaktion auf den Protest gegen
die Kündigungen verschanzt sie sich hinter dem Begriff „regulatorische
Anforderungen“.
Tatsächlich ist das Bankgeheimnis heilig in Deutschland. Dagegen zu
verstoßen, kann drastische Konsequenzen haben, etwa hohe Bußgelder.
Deswegen können sich die Geldhäuser dahinter verbarrikadieren. Auch im
Kündigungsschreiben an die Rote Hilfe vom 17. Dezember nennt der
Sachbearbeiter der GLS Bank keinerlei Gründe. „Nach Ablauf der
Kündigungsfrist werden wir Ihre Konten auflösen und abrechnen“, heißt es in
dem Schreiben. Das ist am 28. Februar. Unklar ist, ob oder wie viele
weitere Organisationen die Kontokündigungen betreffen. Wer von seiner Bank
geschasst wird, hat oft Mühe, eine neue zu finden. Wird eine Kündigung
öffentlich, wird das noch schwerer. Deshalb halten sich Organisationen,
denen so etwas geschieht, bedeckt.
## Hat Trump Durchgriff auf deutsche Organisationen?
Die Rote Hilfe hat sich trotz möglicher Probleme entschieden, die
Kündigungen öffentlich zu machen. „Wir haben bei 20 Banken angefragt und
keine oder eine ablehnende Antwort bekommen“, sagt Bundesvorstand Hartmut
Brückner. Ohne Konten kann die Rote Hilfe keine Spenden und
Mitgliedsbeiträge einnehmen, keine Prozesskostenhilfe zahlen und muss ihre
Arbeit einstellen. Sie sieht einen politischen Hintergrund mit einer
immensen Tragweite: Donald Trumps Sanktionsliste. Im November hat die
[4][US-Regierung die Antifa Ost als ausländische Terrororganisation]
eingestuft. Wenige Wochen vor der Kündigung stellte die GLS Bank an die
Rote Hilfe eine Anfrage zur Antifa Ost. Deshalb sieht die Organisation hier
einen Zusammenhang.
Sollte sich das bestätigen, hätte Trump Durchgriff auf die deutsche
Zivilgesellschaft. Jede Organisation, jeder Verlag, jede Person, die auf
der US-Sanktionsliste landet, müsste mit drastischen Folgen rechnen. Die
GLS will zu den konkreten Fällen zwar keine Stellung nehmen. Aber sie weist
den Vorwurf zurück, Druck aus den USA nachzugeben. „Wir kündigen Menschen
und Gruppen aus dem demokratischen Spektrum keine Konten aus politischen
Gründen oder im Zusammenhang mit der Sanktionspolitik der aktuellen
US-Regierung“, sagt Vorstand Dirk Kannacher. Die DKP und Rote Hilfe
verortet die Bank im demokratischen Spektrum.
Die DKP hat wie die Rote Hilfe die Kündigung von der GLS Bank ohne
Begründung bekommen. Vier Konten des Parteivorstands und elf von
Untergliederungen wurden zum Jahresende aufgelöst. Die Kommunist:innen
haben zumindest teilweise eine Alternative gefunden. Der Parteivorstand ist
bei der Sparkasse Essen untergekommen, vier Gliederungen haben ebenfalls
neue Bankverbindungen. Sieben aber nicht – davon haben zwei eine Absage von
einer Sparkasse bekommen. Dagegen will die DKP gerichtlich vorgehen. „Es
hat vor den Kündigungen keine Gespräche mit der GLS Bank gegeben“, sagt
DKP-Bundeskassierer Klaus Leger. Im vergangenen September kam eine Anfrage
der Bank zu Kubaaktivitäten der Partei, die sie laut Leger beantwortet hat.
Einige Wochen später schickte die GLS Bank die Kündigung. Deswegen stellt
auch die DKP eine Verbindung zur US-Sanktionspolitik her.
## Offenbar keine Einzelfälle
Die Kündigung wegen der US-Sanktionen gegen Kuba wäre nicht erlaubt. Dazu
gibt es eine Reihe von Urteilen. Im vergangenen Juli etwa hat das
Oberlandesgericht Frankfurt eine Kontokündigung für unwirksam erklärt, weil
sie gegen die EU-Blocking-Verordnung verstößt (10 U137/23). Diese
Verordnung verbietet es, US-Sanktionen gegen Kuba und den Iran einzuhalten.
Im [5][Eilverfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen] hat das
Landgericht Göttingen deutlich gemacht, dass es US-Sanktionen als
Kündigungsgrund auch in anderen Fällen nicht akzeptiert. Die Anwältin der
Sparkasse führte als einen Grund für den Rauswurf tatsächlich die Nennung
der Antifa Ost auf der US-Sanktionsliste an. Die Sparkasse fürchte, vom
Swift-System ausgeschlossen zu werden, sagte sie. Damit würden für das
Kreditinstitut internationale Geschäfte nahezu unmöglich. Ein weiterer
Grund: Wegen der Regeln zur Geldwäschekontrolle sei der Aufwand für die
Sparkasse zu hoch, die Umsätze der Roten Hilfe zu prüfen.
Das Gericht ließ beides nicht gelten, die Sparkasse muss die Konten
zunächst weiterführen. Ob das so bleibt, ist ungewiss. Das Hauptverfahren
steht noch aus. Gegen die GLS Bank hat die Rote Hilfe bislang keine Klage
eingereicht. Denn gegen die Sparkasse vorzugehen, ist erfolgversprechender,
weil sie wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters Kund:innen nicht
einfach ablehnen kann – Banken dürfen das durchaus.
Dass Sparkassen und Banken auf Nennungen auf der US-Sanktionsliste
reagieren, ist kein Einzelfall, sagt die Rechtsanwältin Anna Orlowa von der
Kanzlei Rexus, die auf Finanzmarktrecht spezialisiert ist. Sie beobachtet,
dass Kreditinstitute in vorauseilendem Gehorsam Konten kündigen, weil sie
glauben, so Konflikte mit US-Behörden zu vermeiden. „Banken haben
fürchterliche Angst, gegen US-Sanktionen zu verstoßen“, sagt sie. Wie die
Sparkasse Göttingen fürchten sie, aus internationalen Finanzgeschäften
ausgeschlossen zu werden.
## Bafin prüft häufiger
Nach Orlowas Erfahrungen ist es Kreditinstituten wichtiger, sich selbst zu
schützen als ihre Kund:innen. Das gilt auch und gerade für den Umgang mit
der Finanzaufsicht. Banken und Sparkassen in Deutschland werden von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert. Die
Aufseher:innen haben ein großes Arsenal an scharfen Schwertern, wenn
sie Regelverstöße entdecken. Das reicht von Bußgeldern über Strafverfahren
bis zur Einsetzung von Sonderermittlern. In den vergangenen zehn Jahren ist
die Finanzaufsicht sehr viel offensiver geworden, um Verstöße gegen das
Geldwäschegesetz zu finden.
Die Bafin führt nach eigenen Angaben mehr Sonderprüfungen bei
Genossenschaftsbanken durch. Die geben den Druck nach Erfahrung der
Anwältin weiter. „Banken sind schnell dabei, Konten zu sperren, wenn die
Bafin kommt“, sagt sie. „Oft sperren sie erst einmal die Konten und schauen
dann, auf welcher Rechtsgrundlage das möglich ist.“ Das nehme zu,
beobachtet sie.
Juraprofessor Kilian Wegner von der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg fürchtet, dass sich das Problem des Debanking ausweiten
wird. „Die US-Regierung könnte jederzeit weitere Akteure auf die
Sanktionsliste setzen“, sagt er. Ihnen droht dann wie der Roten Hilfe der
Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Langfristig müsse die EU ihr
Finanzsystem von den USA abkoppeln, ist er überzeugt. Und sich kurzfristig
gegen Donald Trumps langen Arm wehren. Die Alternative sei, die eigene
Souveränität aufzugeben.
Die EU ist durchaus handlungsfähig. Sie könnte die EU-Blocking-Verordnung
erweitern. Damit würde sie Kreditinstituten verbieten, Konten von
Organisationen und Privatpersonen in der EU wegen der Nennung auf der
US-Sanktionsliste zu kündigen. Zuständig dafür wäre der Rat der
Europäischen Union, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
repräsentiert sind. Wegner: „Doch dafür hat bisher noch niemand die
Initiative ergriffen.“
Die taz ist Kundin der GLS Bank und mit deren Vorstand zum Thema Kündigung
der Konten im Gespräch.
1 Feb 2026
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