# taz.de -- Etappensieg vor Gericht: Sparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen
> Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die
> Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die
> Kontokündigung ist erst mal ungültig.
(IMG) Bild: Der Hauptsitz der Sparkasse Göttingen, Niedersachsen, 29. 4. 2025
Die [1][Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe] hat im Streit um ihre
Kontokündigungen einen Etappensieg errungen. Die Sparkasse Göttingen muss
ihre Konten vorerst weiterführen. Das entschied das Landgericht Göttingen
am Freitag in einem Eilverfahren. Eine endgültige Klärung gibt es aber noch
nicht. Die Sparkasse Göttingen will ins Hauptverfahren gehen.
In dem Verfahren geht es um nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz
der Roten Hilfe, die seit mehr als 50 Jahren linke Gefangene unterstützt.
[2][Die Sparkasse hatte der Roten Hilfe, die in Göttingen ihren Sitz hat,
kurz vor Weihnachten die Geschäftsbeziehung aufgekündigt]. Am 9. Februar
sollte die Bankverbindung aufgelöst werden. Gründe hatte die Sparkasse
nicht genannt. Auch die sozial-ökologische GLS Bank, bei der die Rote Hilfe
ebenfalls Konten unterhält, [3][hatte der Organisation ohne Angaben von
Gründen gekündigt.]
Anders als Banken können Sparkassen wegen ihres öffentlichen-rechtlichen
Charakters jedoch nicht einfach kündigen, sie haben einen sogenannten
Kontrahierungszwang, also eine gesetzliche Pflicht zu Vertragsabschlüssen.
Deshalb ist die Rote Hilfe mit einer einstweiligen Verfügung gegen die
Sparkasse vorgegangen.
Die GLS Bank hatte nach Angaben der Roten Hilfe einige Wochen vor ihrer
Kündigung eine Anfrage zur „Antifa-Ost“ gestellt, die im November auf die
US-Sanktionsliste gesetzt wurde. Deshalb geht die Rote Hilfe davon aus,
dass es einen Zusammenhang zwischen den Kontokündigungen und dieser Listung
gibt. „Antifa-Ost“ ist ein Sammelbegriff und keine existierende Gruppe.
## Sparkasse fürchtet Swift-Ausschluss
Die GLS Bank will sich zu dem Fall mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht
äußern. Nach Angaben der Roten Hilfe laufen zwar noch Gespräche zwischen
den beiden Seiten, die Konten sollen aber trotzdem Ende Februar aufgelöst
werden.
Die Rote Hilfe übernimmt von jeher Prozesskosten in Antifa-Verfahren und
stellt Öffentlichkeit dafür her. Seit Jahrzehnten wird die Organisation vom
Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestuft und überwacht. Das
kann allerdings kaum der Grund für den plötzlichen Wunsch sein, die
Geschäftsbeziehung mit ihr jetzt zu beenden.
Dass die Kündigung im Zusammenhang mit der US-Listung steht, bestätigte
sich hingegen zumindest im Fall der Sparkasse Göttingen. Deren Anwältin
Justyna Niwinski-Wellkamp erklärte vor Gericht, es gäbe einen „Strauß an
Gründen“ für die Kündigung. Einer sei die Listung der Antifa-Ost auf der
US-Sanktionsliste. Die Sparkasse fürchte einen Ausschluss aus dem
Swift-Abkommen.
## Gericht teilt Argumentation der Sparkasse nicht
Dieses Abkommen regelt den Zahlungsverkehr zwischen der EU und den USA, ein
Ausschluss beeinträchtigt internationale Geschäfte enorm. Außerdem sei die
Risikoeinstufung der Sparkasse für die Rote Hilfe gestiegen, das führe zu
verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz, sagte die
Anwältin. Die Sparkasse müsse jeden einzelnen Umsatz darauf prüfen, ob der
Aufwand zu hoch sei.
Das könne die Sparkasse durchaus mit dem Einsatz etwa von KI bewältigen,
sagte Anwalt der Roten Hilfe, Jasper Prigge. Die Organisation sei auch
durchaus bereit, höhere Kontoführungsgebühren zu zahlen. Auf eine Kündigung
könne sie sich aber nicht einlassen. „Das ist existenzbedrohend“, sagte
Prigge.
Ohne ein Konto wäre die Rote Hilfe wirtschaftlich handlungsunfähig. So
könnte sie dann weder die Beiträge ihrer 19.000 Mitglieder einziehen noch
Spenden erhalten und auch keine Prozesskostenhilfe mehr leisten. Das droht
jetzt zumindest kurzfristig nicht. In der mündlichen Verhandlung
signalisierte das Gericht, dass es erhebliche Zweifel an der Berechtigung
der Kündigung hat. Er sehe Erfolgsaussichten für die Klage der Roten Hilfe,
sagte der Vorsitzende Richter Marc Eggert. Würde die Kündigung wirksam,
würden Schäden entstehen, die nicht mehr kompensierbar wären.
In der Frage der Listung der Antifa-Ost auf der US-Sanktionsliste bezog der
Richter klar Stellung: Es könne nicht sein, dass die Einstufung durch einen
Drittstaat in Deutschland als Grund für eine Kündigung herangezogen werden
könne. Die Sparkasse habe nur „Befürchtungen“ dargelegt, was ihr drohen
könne. Auch müsse sie die Gründe benennen, warum sie eine höhere
Risikoeinstufung vorgenommen habe, die zu einem erhöhten Aufwand bei der
Geldwäscheprüfung führe.
Das Gericht habe den Versuchen von US-Behörden, Einfluss auf die deutsche
Innenpolitik zu nehmen, eine klare Absage erteilt, sagte Rote-Hilfe-Anwalt
Prigge. Es habe deutlich gemacht, dass die Erwähnung auf einer
US-Sanktionsliste keine mittelbaren Auswirkungen haben dürfte, sagte er.
„Das ist eine wichtige Entscheidung.“
Abgeschlossen ist die Sache aber noch nicht. „Die Sparkasse Göttingen
respektiert gerichtliche Entscheidungen und setzt diese um“, sagte Sprecher
Hendrik Liebner. „Zugleich wird das Hauptverfahren angestrebt.“ Zu
Einzelheiten will sich die Sparkasse nicht äußern.
16 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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