# taz.de -- Rassismus in Behörden: Diskriminierung hinter verschlossenen Türen
       
       > Eine vom Bundesinnenministerium geförderte Studie kommt zu alarmierenden
       > Ergebnissen. Breit diskutiert werden soll das offenbar nicht.
       
 (IMG) Bild: Kühle Atmosphäre: deutscher Behördenflur
       
       Still und leise lud das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) am
       Freitag [1][eine Studie auf seine Website hoch – keine Pressekonferenz],
       keine Pressemitteilungen. Der Titel: „Institutionen & Rassismus“ (InRa).
       Dabei hatte das Ministerium die Studie zuvor mit 6 Millionen Euro
       gefördert. Es ist die erste Studie zu institutionellem Rassismus in
       Deutschland. Sie kommt zu dem Schluss, dass es rassistische Diskriminierung
       in allen untersuchten Institutionen gibt. „Das BMI scheint kein großes
       Interesse zu haben, dass die Studie gelesen wird“, sagt Sina Arnold, eine
       der Studienleiterinnen, der taz.
       
       2020 hatte das BMI unter dem damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU),
       die Studie beauftragt. Sie war Teil des von der Bundesregierung
       beschlossenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
       Rassismus.
       
       Die Maßnahmen waren eine Reaktion auf mehrere rechtsextrem motivierte
       Anschläge: [2][Da war das rassistisch motivierte Attentat vom 19. Februar
       2020 in Hanau], bei dem ein Mann neun junge Menschen ermordete. Außerdem im
       Oktober 2019 der [3][Anschlag auf die Synagoge in Halle] sowie dem [4][Mord
       an dem CDU-Politiker Walter Lübcke] im Sommer desselben Jahres. „Es wäre
       schade, wenn die Analysen nicht genutzt werden“, sagt Hakan Demir (SPD),
       Mitglied des Innenausschusses, gegenüber der taz.
       
       Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) führte die
       Studie von 2021 bis 2024 durch und untersuchte Rassismus in deutschen
       Behörden. Die Forschenden bekamen Zugang zu Jobcentern, Ausländerbehörden,
       Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämtern. Insgesamt entstanden
       23 Teilstudien: Sie führten unter anderem Interviews, Gruppendiskussionen
       und eine quantitative Befragung von rund 13.000 Beschäftigten in vier
       Bundesbehörden durch.
       
       ## Rassismus in allen Institutionen
       
       Die Forscher:innen fanden dabei heraus, dass rassistische
       Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen nachweisbar ist,
       allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Im Vergleich zur
       Gesamtbevölkerung sind diskriminierende Einstellungen bei
       Behördenmitarbeiter:innen nicht überdurchschnittlich vertreten.
       
       Eine der insgesamt 23 Einzelstudien beschäftigt sich mit Diskriminierung
       gegenüber geflüchteten ukrainischen Rom:nja in München. Insgesamt wurden
       51 Personen befragt, die in der Sozialarbeit, in Behörden und der
       Zivilgesellschaft tätig waren.
       
       „Wir konnten tatsächlich sehen, dass man in dem Fall von einem
       institutionellen Antiziganismus sprechen kann, der dazu führte, dass
       geflüchtete Roma anders behandelt wurden als andere ukrainische
       Geflüchtete“, sagt Projektleiterin Arnold. Beispielsweise hätten Behörden
       Rom:nja systematisch Informationen vorenthalten, Beratungen und
       Übersetzungsdienste verweigert. Es gab Landkreise rund um München, die sich
       geweigert haben, geflüchtete Rom:nja aufzunehmen. Vorurteile in Behörden
       können also ganz unmittelbare materielle Auswirkungen auf die Betroffenen
       haben.
       
       Arnold kritisiert zudem, dass bei vielen Behördenmitarbeiter:innen
       wenig Wissen über Diskriminierung vorhanden sei. Und auch deshalb
       diskriminierende Klischees und Vorurteile über Bevölkerungsgruppen „zu
       einer Behördenkultur“ gehörten.
       
       Konkrete Handlungsempfehlungen leiten die Studienautor:innen
       ebenfalls ab. So gilt das Antidiskriminierungsgesetz bisher nicht für
       Institutionen. Das heißt, wer von einer staatlichen Behörde diskriminiert
       wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
       
       ## Zu wenig Beschwerdestellen
       
       Es gebe zudem zu wenig unabhängige Beschwerdestellen, monieren die
       Forscher:innen. Auch an rassismuskritischen Fortbildungen für
       Mitarbeiter:innen mangele es.
       
       Einzelne Behörden, die an der Studie teilgenommen hatten, reagierten
       bereits auf die Ergebnisse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (BAMF) etwa verweist auf die relativ geringe Teilnahmequote: Da nur 18,6
       Prozent der Beschäftigten der freiwilligen Online-Befragung teilgenommen
       hätten, ließen sich die Erkenntnisse aus der Studie „nicht ohne Weiteres
       auf die gesamte Belegschaft übertragen“.
       
       Das BAMF verweist außerdem auf bereits bestehende Angebote wie Schulungen
       und externe Untersuchungen zu Diversität und Diskriminierung. Allerdings
       wolle man die Ergebnisse der Studie als weiteren Impuls aufnehmen: Man
       könne sich zum Beispiel vorstellen, die Mitarbeitenden besser darin zu
       schulen, welche Möglichkeiten sie haben, Vorfälle von Diskriminierung
       anzuzeigen. Denn auch Mitarbeitende selbst berichten von
       Rassismuserfahrungen und beruflicher Benachteiligung am behördlichen
       Arbeitsplatz: je nach Arbeitgeber zwischen 18 bis 26 Prozent der
       Beschäftigten.
       
       ## Kritik an geringer Rücklaufquote
       
       Auch die Bundespolizei kritisiert die geringe Rücklaufquote. Es hätten nur
       12,9 Prozent der Beschäftigten den Fragebogen vollständig beantwortet. Es
       entstünde deshalb ein „verzerrtes und unvollständiges Bild“ der
       Bundespolizei. Im Gegensatz zum BAMF geht die Behörde auf keine der
       Handlungsempfehlungen der InRa-Studie ein.
       
       Professor Holger Lengfeld von der Universität Leipzig leitete die
       Teilstudie zur Bundespolizei. Er weist die Kritik der mangelnden
       Aussagefähigkeit zurück: „Grundsätzlich sind solche Befragungen immer mit
       einer Irrtumswahrscheinlichkeit versehen. Aber dass diese mit größter
       Sorgfalt und mit aktiver Unterstützung des Bundespolizeipräsidiums
       durchgeführte Befragung keine Aussagen über die Bundespolizei insgesamt
       zulassen würde, halte ich für nicht zutreffend“, so Lengfeld.
       
       Das Bundesinnenministerium meldet sich dann am Mittwoch doch noch in dürren
       Worten: Man werte die Ergebnisse derzeit aus. Diskriminierungen, da ist
       sich das BMI noch immer sicher, seien „die absolute Ausnahme“.
       
       18 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/inra.html
 (DIR) [2] /Konflikt-um-Hanau-Gedenken-Wer-ist-hier-undankbar/!6150955
 (DIR) [3] /6-Jahrestag-des-Halle-Anschlags/!6115485
 (DIR) [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Mordfall_Walter_L%C3%BCbcke
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Laborenz
       
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