# taz.de -- Kennzeichnungspflicht bei der Polizei: Niedersachsens Innenministerin will doch nicht
       
       > Im September stellte Rot-Grün einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht für
       > Polizeibeamt*innen. Im Innenministerium sieht man dafür nun keinen
       > Bedarf.
       
 (IMG) Bild: Wo sie umgesetzt wurde, sind die Erfahrungen positiv: Kennzeichnung an einer Polizeiuniform
       
       Trotz einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen
       blockiert das Innenministerium in Niedersachsen nun [1][die Einführung
       einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte bei
       Großeinsätzen]. Eigentlich galt die Kennzeichnung als beschlossene Sache.
       Das Vorhaben soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden. In einer
       aktuellen Stellungnahme zum Jahreswechsel erteilt die Behördenleitung dem
       Modellversuch jedoch eine Absage und gefährdet damit ein zentrales
       Reformprojekt der Koalition.
       
       [2][Im September hatte die Koalition einen entsprechenden Antrag gestellt].
       Kernpunkt ist, dass Polizeibeamt*innen bei Großeinsätzen wie
       Fußballspielen oder Demonstrationen eine Nummer tragen, die nicht nur die
       Einheit ausweist, sondern Rückschlüsse auf die einzelnen Beamt*innen
       zulässt. Ziel sei es, „durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit das
       Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken“ und Bürger*innen die
       Möglichkeit zu geben, Beamt*innen bei Bedarf zu identifizieren.
       
       Aus dem Innenministerium kommt nun jedoch Gegenwind. In einer schriftlichen
       Einschätzung distanziert sich Landespolizeipräsident Axel Brockmann von der
       Forderung. Diese eröffnet er mit Spitzfindigkeiten: Der Begriff der
       „anonymisierten Kennzeichnungspflicht“ sei falsch, es handele sich hierbei
       um eine „pseudonymisierte Kennzeichnungspflicht“.
       
       Kernaussage der Stellungnahme ist jedoch, dass man keinen Bedarf für die
       Umsetzung sehe. Das aktuelle System, das lediglich die Einheit ausweist,
       habe sich bewährt, da im Bedarfsfall einzelne Beamte darüber
       „herausgefiltert“ werden könnten. Zudem warnt Brockmann vor einem
       erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand sowie der Gefahr, dass
       extremistische Gruppen Profile über einzelne Beamt*innen anlegen
       könnten, um diese gezielt einzuschüchtern.
       
       ## Hemmschwelle für Übergriffe sinkt auf beiden Seiten
       
       Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) äußerte sich bereits 2024
       skeptisch zu der Forderung. „Derzeit halte ich diese Frage nicht für die
       drängendste“, sagte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Für mich
       ist es vielmehr wichtig, dass wir in der aktuellen Lage, in der wir so
       viele Sicherheitsanforderungen haben, kein Misstrauen gegenüber der Polizei
       aufbauen.“
       
       Auch Kevin Komolka, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
       sieht keinen Anlass für eine individuelle Kennzeichnungspflicht: „Dieses
       bewährte System funktioniert in der Praxis einwandfrei. Uns ist kein Fall
       bekannt, in dem eine individuelle Identifizierung nicht möglich gewesen
       wäre.“ Die Maßnahme sei für die Sicherheit irrelevant und hinterlasse bei
       den Polizeikräften den Eindruck des Misstrauens.
       
       Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt jedoch, dass Niedersachsen kein
       Neuland betreten würde. In neun anderen Bundesländern, darunter Berlin,
       Hessen und Rheinland-Pfalz, ist die Kennzeichnung längst Alltag.
       
       Dort haben sich die Befürchtungen der Gewerkschaften – etwa eine Zunahme
       von gezielten Anzeigen gegen Polizist*innen – weitgehend nicht
       bestätigt. Im Gegenteil: Studien aus diesen Ländern deuten darauf hin, dass
       die Hemmschwelle für Übergriffe auf beiden Seiten sinkt, wenn die Akteure
       nicht mehr in der Anonymität der Masse verschwinden können.
       
       Die Debatte verschärft sich zusätzlich durch weitere geplante Reformen. So
       stößt der Vorstoß von Rot-Grün, Polizeibeamt*innen bei Verdacht auf
       Verfassungsuntreue auf entsprechende Tätowierungen untersuchen zu lassen,
       auf Kritik. Die CDU Niedersachsen bezeichnete dies als „schweren
       verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, der
       „übergriffig und entwürdigend“ sei.
       
       Dabei steht die Diskussion unter dem Eindruck vergangener Ereignisse, die
       das Vertrauen in die Polizei belastet haben. Tödliche Einsätze wie [3][der
       Fall des 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg] oder der Fall [4][Mouhamed
       Dramé] in Dortmund sorgten für massive Kritik an der polizeilichen
       Einsatzführung.
       
       ## Grüne sind weiter optimistisch
       
       Insbesondere bei unübersichtlichen Großeinsätzen – etwa [5][den Räumungen
       in Lützerath] – wurde die fehlende individuelle Identifizierbarkeit von
       Beamt*innen in Schutzausrüstung zum zentralen Streitpunkt. Fälle, in
       denen Vorwürfe von Rassismus oder Polizeigewalt im Raum stehen, verschärfen
       die Debatte um notwendige Reformen wie die Kennzeichnungspflicht oder den
       Einsatz von Bodycams.
       
       Trotz der Skepsis aus dem Ministerium geben sich die Koalitionspartner
       optimistisch. Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der
       Grünen-Landtagsfraktion, betont gegenüber der taz: „SPD und Grüne haben
       sich auf die Erprobung verständigt.“ Dass die Debatte nun weitergehe, helfe
       dabei, „bestehende Missverständnisse aufzulösen“. Der Antrag befindet sich
       aktuell in der parlamentarischen Befassung im zuständigen Ausschuss.
       
       22 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kennzeichnung-fuer-Polizisten/!5915840
 (DIR) [2] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/08001-08500/19-08238.pdf
 (DIR) [3] /Akten-im-Fall-Lorenz-A/!6127725
 (DIR) [4] /Todestag-von-Mouhamed-Drame/!6105662
 (DIR) [5] /Besetztes-Waldstueck-am-Tagebau-Hambach/!6130624
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mara Schaaf
       
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