# taz.de -- US-Angriff auf Venezuela: Recht eindeutig
       
       > Bundeskanzler Merz bewertet den US-Einsatz in Venezuela als „komplex“.
       > Dabei ist die Lage klar. Die zentralen völkerrechtlichen Fragen und
       > Antworten.
       
 (IMG) Bild: Protest in Istanbul: Die Anklage gegen Maduro wegen Drogenhandels und anderer Vergehen rechtfertigt den militärischen Angriff und seine Entführung nicht
       
       Ist die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes in Venezuela wirklich
       „komplex“, wie Bundeskanzler Friedrich Merz behauptete? 
       
       Nein, der US-Einsatz ist eindeutig völkerrechtswidrig. [1][Die UN-Charta
       verbietet grundsätzlich den Einsatz von Gewalt gegenüber anderen Staaten].
       Es lag hierfür auch kein Rechtfertigungsgrund vor. Venezuela griff die USA
       nicht an, und der UN-Sicherheitsrat legitmierte den Angriff nicht.
       
       Auch die US-Anklage gegen Venezuelas Präsident Nicolas Maduro wegen
       Drogenhandels und anderer Vergehen rechtfertigt den militärischen Angriff
       und seine Entführung nicht. Das Völkerrecht verbietet es, in fremde Staaten
       einzudringen, um Straftäter festzunehmen – selbst wenn andere Wege
       aussichtslos erscheinen.
       
       Ebenso wenig rechtfertigt die Verstaatlichung von US-Anteilen an
       venezolanischen Ölanlagen ab 2007 den Einmarsch. Dass Venezuela die von
       Schiedsgerichten zugesprochenen Entschädigungen größtenteils nicht gezahlt
       hat, ändert daran nichts.
       
       Welche Rolle spielt es völkerrechtlich, dass [2][Maduro wahrscheinlich die
       letzten Wahlen zu seinen Gunsten fälschte?] 
       
       Die venezolanische Wahlbehörde erklärte, Maduro habe die
       Präsidentschaftswahl im Juli 2024 mit 51 Prozent gewonnen. Die Opposition
       legte jedoch Protokolle aus den meisten Wahllokalen vor, die einen klaren
       Sieg der Opposition belegen sollen. Deshalb erkennen die EU und die USA
       Maduro nicht als rechtmäßigen Präsidenten an.
       
       Doch das Gewaltverbot gilt auch gegenüber undemokratischen oder
       demokratisch zweifelhaften Staaten. Und auch ein Wahlfälscher darf nicht
       entführt werden.
       
       Maduros Überstellung vor ein US-Gericht verstößt zudem gegen die
       völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. Auch hier kann es nicht
       auf den Vorwurf der Wahlfälschung ankommen, weil das Völkerrecht im
       Interesse der Stabilität internationaler Beziehungen nicht nur
       demokratische Staatsoberhäupter schützt.
       
       Welche Konsequenzen hat der Völkerrechtsbruch der USA? 
       
       Der UN-Sicherheitsrat könnte Sanktionen gegen die USA verhängen. Das wird
       jedoch nicht geschehen, da die USA dort ein Vetorecht besitzen.
       
       Auch 1989, als die USA unter Präsident George Bush senior in Panama
       intervenierten, um [3][Diktator Manuel Noriega] festzunehmen, verhinderte
       ein Veto von USA, Frankreich und Großbritannien eine Verurteilung durch den
       Sicherheitsrat.
       
       Eine Strafverfolgung von Donald Trump und beteiligten US-Militärs oder
       Regierungsmitgliedern vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist
       ausgeschlossen, da die USA den Vertrag des IStGH nicht ratifiziert haben.
       
       Können die USA nun Venezuela „regieren“, wie Trump ankündigte? 
       
       Nein, faktisch ist das unmöglich. Die venezolanische Regierung ist noch im
       Amt und übt die Staatsgewalt aus. Um das Land zu regieren, müssten die USA
       es besetzen und eine US-kontrollierte Regierung einsetzen, was ebenfalls
       völkerrechtswidrig wäre.
       
       Vermutlich setzt Trump nur darauf, dass die venezolanische Regierung
       künftig seine Wünsche umsetzt, um weitere Militärschläge und Entführungen
       zu vermeiden.
       
       Wie können Russland oder China auf die US-Intervention reagieren? 
       
       Die venezolanische Regierung unter Interimspräsidentin Delcy Rodríguez darf
       sich völkerrechtlich gegen weitere US-Angriffe verteidigen. Sie kann auch
       andere Staaten wie Russland und China um Unterstützung bitten, die
       Venezuela bisher beigestanden haben. Eine solche Hilfe wäre legal.
       
       Ob Russland und China einem Hilferuf folgen, bleibt jedoch fraglich. Sie
       dürften sich wohl eher über die weitere Aushöhlung des Völkerrechts freuen.
       Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz die US-Intervention in Venezuela nicht
       als völkerrechtswidrig verurteilt, verliert er die Glaubwürdigkeit,
       Russland und China zu kritisieren.
       
       4 Jan 2026
       
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 (DIR) [1] https://legal.un.org/repertory/art2.shtml
 (DIR) [2] /Nach-den-Wahlen-in-Venezuela/!6030252
 (DIR) [3] /Nachruf-auf-Manuel-Antonio-Noriega/!5416978
       
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