# taz.de -- US-Angriff auf Venezuela: Recht eindeutig
> Bundeskanzler Merz bewertet den US-Einsatz in Venezuela als „komplex“.
> Dabei ist die Lage klar. Die zentralen völkerrechtlichen Fragen und
> Antworten.
(IMG) Bild: Protest in Istanbul: Die Anklage gegen Maduro wegen Drogenhandels und anderer Vergehen rechtfertigt den militärischen Angriff und seine Entführung nicht
Ist die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes in Venezuela wirklich
„komplex“, wie Bundeskanzler Friedrich Merz behauptete?
Nein, der US-Einsatz ist eindeutig völkerrechtswidrig. [1][Die UN-Charta
verbietet grundsätzlich den Einsatz von Gewalt gegenüber anderen Staaten].
Es lag hierfür auch kein Rechtfertigungsgrund vor. Venezuela griff die USA
nicht an, und der UN-Sicherheitsrat legitmierte den Angriff nicht.
Auch die US-Anklage gegen Venezuelas Präsident Nicolas Maduro wegen
Drogenhandels und anderer Vergehen rechtfertigt den militärischen Angriff
und seine Entführung nicht. Das Völkerrecht verbietet es, in fremde Staaten
einzudringen, um Straftäter festzunehmen – selbst wenn andere Wege
aussichtslos erscheinen.
Ebenso wenig rechtfertigt die Verstaatlichung von US-Anteilen an
venezolanischen Ölanlagen ab 2007 den Einmarsch. Dass Venezuela die von
Schiedsgerichten zugesprochenen Entschädigungen größtenteils nicht gezahlt
hat, ändert daran nichts.
Welche Rolle spielt es völkerrechtlich, dass [2][Maduro wahrscheinlich die
letzten Wahlen zu seinen Gunsten fälschte?]
Die venezolanische Wahlbehörde erklärte, Maduro habe die
Präsidentschaftswahl im Juli 2024 mit 51 Prozent gewonnen. Die Opposition
legte jedoch Protokolle aus den meisten Wahllokalen vor, die einen klaren
Sieg der Opposition belegen sollen. Deshalb erkennen die EU und die USA
Maduro nicht als rechtmäßigen Präsidenten an.
Doch das Gewaltverbot gilt auch gegenüber undemokratischen oder
demokratisch zweifelhaften Staaten. Und auch ein Wahlfälscher darf nicht
entführt werden.
Maduros Überstellung vor ein US-Gericht verstößt zudem gegen die
völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. Auch hier kann es nicht
auf den Vorwurf der Wahlfälschung ankommen, weil das Völkerrecht im
Interesse der Stabilität internationaler Beziehungen nicht nur
demokratische Staatsoberhäupter schützt.
Welche Konsequenzen hat der Völkerrechtsbruch der USA?
Der UN-Sicherheitsrat könnte Sanktionen gegen die USA verhängen. Das wird
jedoch nicht geschehen, da die USA dort ein Vetorecht besitzen.
Auch 1989, als die USA unter Präsident George Bush senior in Panama
intervenierten, um [3][Diktator Manuel Noriega] festzunehmen, verhinderte
ein Veto von USA, Frankreich und Großbritannien eine Verurteilung durch den
Sicherheitsrat.
Eine Strafverfolgung von Donald Trump und beteiligten US-Militärs oder
Regierungsmitgliedern vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist
ausgeschlossen, da die USA den Vertrag des IStGH nicht ratifiziert haben.
Können die USA nun Venezuela „regieren“, wie Trump ankündigte?
Nein, faktisch ist das unmöglich. Die venezolanische Regierung ist noch im
Amt und übt die Staatsgewalt aus. Um das Land zu regieren, müssten die USA
es besetzen und eine US-kontrollierte Regierung einsetzen, was ebenfalls
völkerrechtswidrig wäre.
Vermutlich setzt Trump nur darauf, dass die venezolanische Regierung
künftig seine Wünsche umsetzt, um weitere Militärschläge und Entführungen
zu vermeiden.
Wie können Russland oder China auf die US-Intervention reagieren?
Die venezolanische Regierung unter Interimspräsidentin Delcy Rodríguez darf
sich völkerrechtlich gegen weitere US-Angriffe verteidigen. Sie kann auch
andere Staaten wie Russland und China um Unterstützung bitten, die
Venezuela bisher beigestanden haben. Eine solche Hilfe wäre legal.
Ob Russland und China einem Hilferuf folgen, bleibt jedoch fraglich. Sie
dürften sich wohl eher über die weitere Aushöhlung des Völkerrechts freuen.
Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz die US-Intervention in Venezuela nicht
als völkerrechtswidrig verurteilt, verliert er die Glaubwürdigkeit,
Russland und China zu kritisieren.
4 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://legal.un.org/repertory/art2.shtml
(DIR) [2] /Nach-den-Wahlen-in-Venezuela/!6030252
(DIR) [3] /Nachruf-auf-Manuel-Antonio-Noriega/!5416978
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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