# taz.de -- Juristischer Umgang mit Klimakrise: „Klimaschutz und Menschenrechte sind untrennbar verbunden“
       
       > Trotz klarer Rechtslage wird Klimaschutz vielerorts abgeschafft. Das ist
       > ein Problem, sagt Anwältin Roda Verheyen. Denn: Gerichte haben keine
       > Armeen.
       
 (IMG) Bild: Vor Gericht von Roda Verheyen (rechts) weltweit erstmals durchgekämpft: Emittenten müssen sich für Klimaschäden verantworten
       
       taz: Frau Verheyen, [1][die CDU fordert], dass Hamburg aus dem per
       Volksentscheid beschlossenen strengeren Klimaschutzgesetz wieder aussteigt.
       Was bedeutet das? 
       
       Roda Verheyen: [2][Der Zukunftsentscheid ist gewonnen worden], das
       Hamburgische Klimaschutzgesetz wurde geändert. Alles andere ist rechtlich
       irrelevant.
       
       taz: Was die CDU in Hamburg will, wird auch von Politiker*innen
       EU-weit versucht. Als Juristin argumentieren Sie aber, dass [3][eine
       Abschwächung des Klimaziels der EU] einen [4][Rechtsbruch] darstelle. Was
       hätte denn das für Konsequenzen? 
       
       Verheyen: Die EU-Zielsetzungen sind für alle Mitgliedstaaten relevant: Der
       Internationale Gerichtshof hat deutlich gesagt, dass jedes Land alle
       zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, um die Klimaziele zu erreichen
       und sich dabei an 1,5 Grad orientieren muss. Dadurch haben wir eine klare
       Rechtslage, die zum Beispiel zu Schadensersatzansprüchen führen könnte. Die
       rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, was ein angemessenes Klimaziel ist, ist
       von Gerichten bestimmt worden und nicht mehr allein Sache der Politik. Das
       wollen sehr viele Staaten noch nicht wahrhaben. Die Politik denkt, sie hat
       einen weiten Spielraum, der aber rechtlich nicht mehr vorhanden ist.
       
       taz: Sie haben gezeigt, [5][dass die Klimakrise eine Frage von
       Menschenrecht ist]. Warum steht das überhaupt zur Debatte? 
       
       Verheyen: Eigentlich ist es für jeden Nichtjuristen offensichtlich, dass
       Klimaschutz und Menschenrechte untrennbar miteinander verbunden sind. Aber
       tatsächlich war es jahrzehntelang so, dass Klimaziele als sogenannte
       Vorsorgeziele angesehen wurden, also als etwas, was Menschenrechte nicht
       unmittelbar schützt. Es gab immer eine künstliche Barriere zwischen
       Menschenrechten und Umweltschutz. In den letzten zehn Jahren wurde diese
       eingerissen: vom Bundesverfassungsgericht, vom Straßburger
       Menschengerichtshof. Jetzt entscheidet sich, ob man rechtsstaatliche
       Verfahren noch achtet oder nicht.
       
       taz: Was meinen Sie damit? 
       
       Verheyen: In den USA wird ja einfach das Gegenteil umgesetzt. Auch in den
       USA haben Gerichte anerkannt, dass die Klimaschutzverpflichtungen
       Menschenrechtscharakter haben. Internationale Menschenrechtsgremien und der
       internationale Gerichtshof haben das gesagt. [6][Dennoch wird Klimaschutz
       einfach abgeschafft.] Und das ist tatsächlich ein großes Problem, weil
       Gerichte keine Armeen oder Polizeikräfte haben.
       
       taz: Sind Klimagesetze symbolisch, wenn sie einfach ignoriert werden
       können?
       
       Verheyen: Dann ist jedes Recht symbolisch. Dann ist auch das Mordverbot
       symbolisch. Gesetze sind da, um den Konsens in Gesellschaften abzubilden.
       Die Tatsache, dass Regierungen zwischenzeitlich versuchen, sich nicht an
       Gesetze zu halten, führt nicht dazu, dass Recht plötzlich symbolisch wird.
       
       taz: Sie haben [7][einen peruanischen Landwirt vor dem OLG Hamm vertreten],
       dessen Haus von einem schmelzenden Gletscher gefährdet war. Er hat den
       Energiekonzern RWE auf Schadensersatz verklagt. Ihm wurde nicht recht
       gegeben. Warum sprechen Sie von einer „erfolgreichen Niederlage“?
       
       Verheyen: Wir konnten zum ersten Mal auf der Welt feststellen, dass große
       Emittenten eine Verantwortung für die Folgen des Klimawandels tragen. Das
       ist ein unglaublicher Erfolg und keine Niederlage. Die Klage wurde
       abgewiesen – das lag aber letztlich daran, dass das Haus meines Mandanten
       etwas zu hoch über dem relevanten Fluss liegt – eine reine Tatsachenfrage.
       
       taz: Was bedeutet dieses Urteil?
       
       Verheyen: Wir haben jetzt kurz vor Weihnachten eine Klage auf Schadenersatz
       für pakistanische Landwirte erhoben. Dieses Verfahren wird sich stark auf
       die Feststellung des OLG Hamm stützen. Nach meiner Zählung werden die
       Feststellungen des OLG Hamm im Augenblick in 25 Verfahren weltweit genutzt.
       Auch in der Schweiz wurde gerade mit Bezug auf das Urteil des OLG Hamm eine
       zivilrechtliche Klage zugelassen. Ich sehe also keine Niederlage, und wenn
       überhaupt, dann eine sehr erfolgreiche. Für mich ist das Urteil genauso
       bedeutsam wie [8][der Klimabeschluss von 2021].
       
       5 Jan 2026
       
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