# taz.de -- Juristischer Umgang mit Klimakrise: „Klimaschutz und Menschenrechte sind untrennbar verbunden“
> Trotz klarer Rechtslage wird Klimaschutz vielerorts abgeschafft. Das ist
> ein Problem, sagt Anwältin Roda Verheyen. Denn: Gerichte haben keine
> Armeen.
(IMG) Bild: Vor Gericht von Roda Verheyen (rechts) weltweit erstmals durchgekämpft: Emittenten müssen sich für Klimaschäden verantworten
taz: Frau Verheyen, [1][die CDU fordert], dass Hamburg aus dem per
Volksentscheid beschlossenen strengeren Klimaschutzgesetz wieder aussteigt.
Was bedeutet das?
Roda Verheyen: [2][Der Zukunftsentscheid ist gewonnen worden], das
Hamburgische Klimaschutzgesetz wurde geändert. Alles andere ist rechtlich
irrelevant.
taz: Was die CDU in Hamburg will, wird auch von Politiker*innen
EU-weit versucht. Als Juristin argumentieren Sie aber, dass [3][eine
Abschwächung des Klimaziels der EU] einen [4][Rechtsbruch] darstelle. Was
hätte denn das für Konsequenzen?
Verheyen: Die EU-Zielsetzungen sind für alle Mitgliedstaaten relevant: Der
Internationale Gerichtshof hat deutlich gesagt, dass jedes Land alle
zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, um die Klimaziele zu erreichen
und sich dabei an 1,5 Grad orientieren muss. Dadurch haben wir eine klare
Rechtslage, die zum Beispiel zu Schadensersatzansprüchen führen könnte. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, was ein angemessenes Klimaziel ist, ist
von Gerichten bestimmt worden und nicht mehr allein Sache der Politik. Das
wollen sehr viele Staaten noch nicht wahrhaben. Die Politik denkt, sie hat
einen weiten Spielraum, der aber rechtlich nicht mehr vorhanden ist.
taz: Sie haben gezeigt, [5][dass die Klimakrise eine Frage von
Menschenrecht ist]. Warum steht das überhaupt zur Debatte?
Verheyen: Eigentlich ist es für jeden Nichtjuristen offensichtlich, dass
Klimaschutz und Menschenrechte untrennbar miteinander verbunden sind. Aber
tatsächlich war es jahrzehntelang so, dass Klimaziele als sogenannte
Vorsorgeziele angesehen wurden, also als etwas, was Menschenrechte nicht
unmittelbar schützt. Es gab immer eine künstliche Barriere zwischen
Menschenrechten und Umweltschutz. In den letzten zehn Jahren wurde diese
eingerissen: vom Bundesverfassungsgericht, vom Straßburger
Menschengerichtshof. Jetzt entscheidet sich, ob man rechtsstaatliche
Verfahren noch achtet oder nicht.
taz: Was meinen Sie damit?
Verheyen: In den USA wird ja einfach das Gegenteil umgesetzt. Auch in den
USA haben Gerichte anerkannt, dass die Klimaschutzverpflichtungen
Menschenrechtscharakter haben. Internationale Menschenrechtsgremien und der
internationale Gerichtshof haben das gesagt. [6][Dennoch wird Klimaschutz
einfach abgeschafft.] Und das ist tatsächlich ein großes Problem, weil
Gerichte keine Armeen oder Polizeikräfte haben.
taz: Sind Klimagesetze symbolisch, wenn sie einfach ignoriert werden
können?
Verheyen: Dann ist jedes Recht symbolisch. Dann ist auch das Mordverbot
symbolisch. Gesetze sind da, um den Konsens in Gesellschaften abzubilden.
Die Tatsache, dass Regierungen zwischenzeitlich versuchen, sich nicht an
Gesetze zu halten, führt nicht dazu, dass Recht plötzlich symbolisch wird.
taz: Sie haben [7][einen peruanischen Landwirt vor dem OLG Hamm vertreten],
dessen Haus von einem schmelzenden Gletscher gefährdet war. Er hat den
Energiekonzern RWE auf Schadensersatz verklagt. Ihm wurde nicht recht
gegeben. Warum sprechen Sie von einer „erfolgreichen Niederlage“?
Verheyen: Wir konnten zum ersten Mal auf der Welt feststellen, dass große
Emittenten eine Verantwortung für die Folgen des Klimawandels tragen. Das
ist ein unglaublicher Erfolg und keine Niederlage. Die Klage wurde
abgewiesen – das lag aber letztlich daran, dass das Haus meines Mandanten
etwas zu hoch über dem relevanten Fluss liegt – eine reine Tatsachenfrage.
taz: Was bedeutet dieses Urteil?
Verheyen: Wir haben jetzt kurz vor Weihnachten eine Klage auf Schadenersatz
für pakistanische Landwirte erhoben. Dieses Verfahren wird sich stark auf
die Feststellung des OLG Hamm stützen. Nach meiner Zählung werden die
Feststellungen des OLG Hamm im Augenblick in 25 Verfahren weltweit genutzt.
Auch in der Schweiz wurde gerade mit Bezug auf das Urteil des OLG Hamm eine
zivilrechtliche Klage zugelassen. Ich sehe also keine Niederlage, und wenn
überhaupt, dann eine sehr erfolgreiche. Für mich ist das Urteil genauso
bedeutsam wie [8][der Klimabeschluss von 2021].
5 Jan 2026
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(DIR) [8] /Die-Bundesregierung-auf-der-Anklagebank/!6021956/
## AUTOREN
(DIR) Amanda Böhm
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