# taz.de -- Volksentscheide in Hamburg: Souverän geht anders
       
       > Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hadert mit dem Neutralitätsgebot
       > bei Volksentscheiden. Das ist ein Angriff auf die direkte Demokratie.
       
 (IMG) Bild: Will das Neutralitätsgebot für den Senat bei Volksabstimmungen abschaffen: Hamburg Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
       
       Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) inszeniert sich meist als
       hanseatisch nüchterner Mann. Emotionale Ausbrüche gehören eigentlich nicht
       zu seinem Repertoire. Aber die Niederlage beim „Zukunftsentscheid“ – jenem
       erfolgreichen Volksentscheid zur Verschärfung der Hamburger Klimaziele –
       scheint tiefer zu sitzen, als es sein übliches Pokerface vermuten lässt.
       
       „Bis zum Volksentscheid durfte ich als Bürgermeister nicht klipp und klar
       sagen: ‚Ich bin gegen diesen Volksentscheid‘“, beklagte sich Tschentscher
       am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Aber die
       Bürger:innen erwarteten, dass er und sein Senat in grundlegenden Fragen
       eindeutig Stellung beziehen. „Deshalb ist das Neutralitätsgebot des Senats
       ein problematischer Punkt, der geändert werden muss“, so Tschentscher.
       
       Dass der Erste Bürgermeister das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot
       bei Volksentscheiden attackiert, ist bemerkenswert. Es ist ein Versuch, die
       Spielregeln [1][nachträglich zu ändern, weil das Ergebnis nicht zum
       Regierungsstil passt.]
       
       Dabei klingt Tschentschers Argument erst mal plausibel, fast schon
       bürgernah: Die Menschen wollten schließlich wissen, was ihr Bürgermeister
       denkt. Ein „Maulkorb“ für die Regierung sei undemokratisch.
       
       ## Politische Sachlichkeit ist dehnbar
       
       Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Forderung als Angriff auf
       das Wesen der direkten Demokratie.
       
       Denn das Neutralitätsgebot, das sich aus der Rechtsprechung des
       Verfassungsgerichts zum Schulreform-Entscheid 2010 ableitet, ist keine
       Schikane. Es ist ein Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass der Senat
       mit der Maschinerie der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, finanziert aus
       Steuergeldern, eine zivilgesellschaftliche Initiative plattwalzt.
       
       Das Gericht stellte damals klar, dass der Senat im Vorfeld von
       Volksentscheiden keine einseitige Kampagne mit öffentlichen Mitteln führen
       darf. Die damalige schwarz-grüne Regierung hatte massiv mit Steuergeldern
       für die Einführung der Primarschule geworben. Das Gericht sah darin eine
       Verletzung der Chancengleichheit zwischen Regierung und Bürgerinitiative.
       
       Dass der Bürgermeister nun das „Sachlichkeitsgebot“ behalten, die
       „Neutralität“ aber opfern will, ist ein rhetorischer Trick: Politische
       Sachlichkeit ist dehnbar; die staatliche Neutralität hingegen stellt
       sicher, dass der Volksentscheid ein Instrument der Bürger:innen bleibt
       und nicht zum Bestätigungsorgan der Regierung mutiert.
       
       Besonders dünnhäutig reagiert Tschentscher auf die Finanzierung der
       Klima-Initiative: Es sei bemerkenswert gewesen, „mit welchem Aufwand die
       Initiative PR betrieben hat“. Man wisse aber nicht genau, wie das bezahlt
       wurde. „Die Kampagne der Initiative hat das Stadtbild geradezu dominiert.
       Es war wie Wahlkampf einer einzelnen Partei ohne Konkurrenz.“
       
       Aber dass Tschentscher die Herkunft der Mittel – etwa von Campact oder
       internationalen Stiftungen – thematisiert, wirkt wie ein Ablenkungsmanöver.
       Natürlich ist Transparenz bei der Finanzierung politischer Kampagnen
       essenziell. Aber die Empörung des Bürgermeisters wirkt unglaubwürdig.
       
       Wenn die SPD im Wahlkampf Millionen investiert, fragt sie auch nicht nach
       der Herkunft jeder Spende, solange sie legal ist. Einer Bürgerinitiative
       vorzuwerfen, [2][sie habe die Kampagne „professionell wie eine Partei“
       aufgezogen, ist eigentlich ein Kompliment für die Hamburger
       Zivilgesellschaft.] Und dass der Senat sich von ein paar zehntausend Euro
       aus den Niederlanden und einer Berliner Stiftung an die Wand gedrückt
       fühlt, zeugt eher von der eigenen kommunikativen Schwäche als von einer
       illegitimen Übermacht der „Gegenseite“.
       
       Hinter Tschentschers Vorstoß steckt die tiefere Sorge vor dem
       Kontrollverlust in einer Stadt, die politisch grüner und ungeduldiger
       denkt, als es der rot-grüne Senat unter SPD-Führung wahrhaben will. Der
       Zukunftsentscheid hat gezeigt, dass die Hamburger:innen der Regierung
       beim Klimaschutz Beine machen wollen, auch gegen den – offiziell neutral
       verpackten – Widerstand des Bürgermeisters.
       
       Statt an den juristischen Stellschrauben der Direktdemokratie zu drehen, um
       künftig mit voller Staatsmacht dagegenhalten zu können, sollte der Senat
       [3][die Botschaft des Votums akzeptieren.]
       
       Souveränität heißt nicht, die Regeln zu ändern, wenn man verloren hat.
       Souverän ist es, anzuerkennen, dass beim Volksentscheid das Volk das letzte
       Wort hat – und nicht der Erste Bürgermeister.
       
       11 Jan 2026
       
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