# taz.de -- Armut und Knast: Häufiger Haft für „Fahren ohne Fahrschein“ als gedacht
> Die Hälfte der Menschen, die in Berlin ohne Ticket erwischt und zu einer
> Geldstrafe verurteilt wurden, gehen ins Gefängnis. Die meisten sind arm
> und wohnungslos.
(IMG) Bild: Keine schöne Aussicht: einsitzen statt Geldstrafe (hier die JVA Plötzensee)
In Berlin kommen weit mehr Menschen für das Fahren ohne Ticket ins
Gefängnis als bisher angenommen. Das geht aus einer am Montag
veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Über alle Delikte
hinweg geht etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe
verurteilt wurden, ins Gefängnis, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu
verbüßen. Beim Fahren ohne Ticket sind es sogar 50 Prozent. Bisher waren
Schätzungen davon ausgegangen, dass nur jede siebte Person dafür ins
Gefängnis geht, also knapp 14 Prozent.
Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat, die in Paragraf 265a des
Strafgesetzbuches unter das „Erschleichen von Leistungen“ fällt. Möglich
sind Geld-, aber auch Freiheitsstrafen. Bisher gab es lediglich
Schätzungen, wie viele Menschen wegen Paragraf 265a ins Gefängnis kommen.
Klar war bisher schon, dass die meisten Menschen, rund 95 Prozent, eine
Geldstrafe erhalten, nur 5 Prozent eine Freiheitsstrafe. Wer das Geld nicht
zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten.
Im Auftrag des Kriminologischen Dienstes von Berlin haben sich Nicole
Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität Köln
mit der „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer
Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen“ befasst. Dafür haben sie
sich 49.244 Fälle von Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2023 angeschaut.
Darunter waren 77 Prozent Männer und 23 Prozent Frauen zwischen 19 und 87
Jahren mit einem monatlichen Höchsteinkommen von unter 1.000 Euro.
## Arm, arbeitslos, wohnungslos
Die meisten dieser Fälle wurden per Strafbefehl entschieden – also ohne
Gerichtstermin. Insgesamt wurden 65,5 Prozent der Geldstrafen getilgt. 32,6
Prozent wurden mindestens teils durch Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Bei
Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein eine Geldstrafe erhielten, war
die Rate wesentlich höher: 50,6 Prozent saßen mindestens einen Tag
Ersatzfreiheitsstrafe ab. Bei Diebstahl waren es 40 Prozent.
Im Mittel sollten die Menschen für Fahren ohne Fahrschein Geldstrafen in
Höhe von 54,9 Tagessätzen á 16,10 Euro zahlen, wobei der Tagessatz im
Durchschnitt aller Delikte bei 22,30 Euro lag. „Dies deutet darauf hin,
dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind“,
schreiben die Autorinnen in der Studie.
„Die Menschen lösen kein Ticket, weil sie kein Geld haben“, ergänzt
Bögelein auf taz-Nachfrage, „viele leben in äußerst prekären Bedingungen,
sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit
Suchtthemen zu tun.“ So bleibe ihnen nichts anderes übrig, als wegen einer
Geldstrafe in Haft zu gehen.
## Weniger Menschen im Gefängnis, dennoch steigende Kosten
Im Februar [1][hatte eine Parlamentarische Anfrage der SPD ergeben], dass
in Berlin insgesamt immer weniger Menschen ins Gefängnis gehen, die Kosten
im Justizvollzug jedoch weiter steigen. Die Abgeordneten Sebastian
Schlüsselburg und Jan Lehmann sprachen gegenüber der taz von einem
ineffizienten Justizsystem.
Laut der Anfrage waren 2025 rund 22 Prozent der Erstaufnahmen in Berlin
[2][auf Ersatzfreiheitsstrafen] zurückzuführen. Da ein Hafttag etwa 225
Euro kostet, gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro aus, um das
Fahren ohne Ticket zu bestrafen – von Menschen, die Fahrkarten im Wert von
4 Euro nicht gezahlt haben und sich die Geldstrafen einfach nicht leisten
können. Der Studie der Universität Köln zufolge brauchen die Betroffenen
für die Tilgung von 60 Tagessätzen 3 Jahre.
Auf taz-Anfrage forderte Lehmann nun das Entkriminalisieren des Fahrens
ohne Ticket. Vorstellen könne er sich auch ein besseres Angebot bei
Sozialtickets oder gar die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV in Berlin.
[3][Initiativen wie der Freiheitsfonds,] die sich seit Jahren gegen die
Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen, fordern hingegen, Delikte wie
das Fahren ohne Fahrschein [4][gänzlich zu entkriminalisieren]. Betroffene
müssten dann weder in den offenen noch in den geschlossenen Vollzug.
Ähnliches haben auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen mit
kürzlich eingereichten Gesetzesentwürfen vor. [5][Auch
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich eine
Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorstellen].
31 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Johanna Treblin
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