# taz.de -- Linksextreme vor Gericht: „Antifaschismus ist notwendig“
       
       > Im Antifa-Prozess in Dresden äußern sich Beschuldigte zur Anklage. Zu
       > konkreten Vorwürfen schweigen sie – aber die Anklage kritisieren sie
       > deutlich.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagten im Prozess gegen insgesamt sieben mutmaßliche Linksextremisten sitzen bzw. stehen im Oberlandesgericht Dresden (OLG)
       
       Thomas J. stockt die Stimme, er muss zu einem Taschentuch greifen. „Ich
       fang mich gleich wieder“, sagt der 48-Jährige. Dann erzählt er weiter von
       seiner Zeit in den Neunzigerjahren in Königs Wusterhausen, einer Kleinstadt
       im Süden Berlins, als Neonazis ihn und andere jagten, als Menschen getötet
       wurden. Menschen, die er kannte. „Es war eine Zeit voller Gewalt.“ Eine
       Zeit, als klar wurde, dass man sich verteidigen müsse.
       
       Der Auftritt von Thomas J. am Mittwoch im [1][Oberlandesgericht Dresden]
       lässt ein anderes Bild von ihm entstehen als das, welches die Anklage
       zeichnet. Denn der Berliner ist von der Bundesanwaltschaft angeklagt als
       einer von sieben Antifaschist*innen, denen die Bildung einer kriminellen
       Vereinigung vorgeworfen wird; er als einziger nur als Unterstützer. Neun
       schwere Angriffe auf Rechtsextreme von 2018 bis 2023 soll die Gruppe
       begangen haben, auch mit Schlagstöcken und Hämmern, in Ostdeutschland und
       Budapest, dazu eine Attacke auf einen Thor-Steinar-Laden in Dortmund. Bei
       einem der Angriffe, in Eisenach, soll Thomas J. dabei gewesen sein, auch
       zwei Trainings für Angriffe geleitet haben, seit 13 Monaten sitzt er in
       U-Haft.
       
       Nach dem Prozessauftakt am Vortag gibt es am Mittwoch nun die Möglichkeit
       für die Beschuldigten zur Aussage. Zu den konkreten Vorwürfen schweigen
       alle sieben – nicht aber zu den Umständen des Verfahrens. Neben Thomas J.
       tragen auch zwei weitere Angeklagte persönliche Erklärungen vor.
       
       Zuvor aber räumt das Gericht mehrere Anträge auf Aussetzung des Verfahrens
       ab, welche die Verteidiger*innen zum Auftakt gestellt hatten. Weil
       ihnen bisher keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde oder weil erst
       mal geklärt werden müsse, welche Folgen die US-Einstufung der „[2][Antifa
       Ost]“ als Terrorvereinigung für die Angeklagten habe, umso mehr im Falle
       von Aussagen. Richter Kubista weist das zurück: Alle wesentlichen Akten
       seien übersendet worden. Und für eine Aufklärung der US-Einstufung fehle
       eine Rechtsgrundlage.
       
       ## Wir kennen ihn
       
       Dann spricht der erste Angeklagte, der Berliner Tobias E., den die taz
       zuletzt in Haft besucht hatte. Den Vorwurf eines militanten Straßenkampfs
       nennt der 31-Jährige „geradezu absurd“. Denn dies gehe von einem
       friedlichen Urzustand aus, den es angesichts dauerhafter rechtsextremer
       Gewalt nicht gebe. Wenn der Staat darauf nicht reagiere, sei er es, der
       verantwortlich für Radikalisierungen sei. Denn dann griffen Menschen „zu
       verzweifelten Aktionen“.
       
       Die Anklage weist Tobias E. als „Exempel“ zurück, um von „tiefergehenden
       Problemen abzulenken“. Er spricht von einer „Klassen- und Gesinnungsjustiz“
       und kritisiert, wie der Staat gegen unliebsame Meinungen vorgehe. Damit
       rüttele er mehr an der Meinungsfreiheit, „als es eine Hammerbande je
       könnte“. Es ist die Bezeichnung, welche der Gruppe einige Medien gaben.
       Sollte er verurteilt werde, werde er seine Strafe antreten, erklärt Tobias
       E. Aber: „Die Vorzeichen, unter denen dieser Prozess geführt wird, lehne
       ich entschieden ab.“
       
       Seine Verteidigerin hatte am Vortag noch vor einer Doppelbestrafung ihres
       Mandanten gewarnt. Denn Tobias E. wurde nach den Angriffen in Budapest im
       Februar 2023 noch vor Ort festgenommen und in Ungarn als Mitglied einer
       kriminellen Vereinigung verurteilt, saß dafür zwei Jahre in Haft. Nun dürfe
       er nicht für die gleiche Vereinigung noch einmal verurteilt werden, betonte
       seine Anwältin. Zudem verwies sie auf die miserablen Haftbedingungen in
       Ungarn, von denen Tobias E. auch der taz erzählt hatte, von Kakerlaken,
       Kälte, Gewalt und Willkür – was im Falle einer Verurteilung strafmildernd
       angerechnet werde müsse.
       
       Auch der Leipziger Julian W. kritisiert, dass die Anklage „in keinerlei
       Verhältnis zu den mir vorgeworfenen Taten“ stehe. „Worum geht es hier
       wirklich? Um Gerechtigkeit oder um ein politisches Signal?“ Und auch W.
       verweist auf die rechtsextreme Gewalt, die für Menschen, die sich für eine
       offene Gesellschaft einsetzen, keine abstrakte Bedrohung sei, sondern eine
       konkrete und alltägliche. Dass dennoch Antifaschismus kriminalisiert werde,
       erfülle ihn „mit großer Sorge“.
       
       Dann spricht Thomas J., den die taz zuletzt ebenfalls in Haft besuchte
       hatte. Und auch der Berliner, mit 48 Jahren der älteste Beschuldigte, weist
       die Anklage als „Konstrukt“ zurück. Es sei „unlauter“, dass die Vorwürfe
       gegen ihn allein auf „Spekulationen“ eines Kronzeugen beruhten, des
       früheren Szenebekannten Johannes D., der sich „in sozialer und finanzieller
       Abhängigkeit der Ermittlungsbehörden befindet“, klagt J.
       
       ## Antifa = Gewalt
       
       Er verstehe ja, wenn auf Angriffe gegen Neonazis mit Strafverfahren
       reagiert werde, sagt Thomas J. Das Problem aber sei, dass nicht vor einem
       regulären Gericht verhandelt werde, sondern die Bundesanwaltschaft den Fall
       an sich zog. Dass „willkürlich“ eine kriminelle Vereinigung und mit den
       Angriffen auf die Neonazis auch ein Angriff auf die Demokratie behauptet
       werde. Er und die anderen würden zu „Staatsfeinden hochstilisiert“. Das sei
       eine Umdeutung der Taten, so J. Die Anklage ziele damit „auch auf eine
       politische Haltung“. Sie setze Antifaschismus ausschließlich mit Gewalt und
       sogar Terrorismus gleich. Dabei werde ausgeblendet, dass Faschismus und
       Gewalt untrennbar seien.
       
       Und Thomas J. erzählt, was er auch der taz beim Haftbesuch berichtete: wie
       er zum Antifaschismus kam. Wie er nach der Wende in Königs Wusterhausen
       erlebte, wie Rechtsextreme dort auf ein besetztes Haus schossen, wie zwei
       alternative 17-Jährige tot neben S-Bahngleisen gefunden wurden, wie ein
       Schwarzer Jugendlicher auf seinem Motorrad tödlich von der Straße gedrängt,
       eine Geflüchtetenunterkunft niedergebrannt wurde. Wie der örtliche
       Neonazi-Anführer [3][Carsten Szczepanski] einen Nigerianer fast ermordete –
       und später als V-Mann und NSU-Helfer enttarnt wurde. Es sind diese
       Schilderungen, die Thomas J. stocken lassen, ihn bis heute sichtlich
       mitnehmen.
       
       Und auch er selbst sei als Linker ausgemacht worden, erzählt er im
       Gerichtssaal. Einmal habe er eine Faust ins Gesicht bekommen, einen zweiten
       Angriff habe er abwehren können. Als er 2001 dann ein linkes Festival
       schützte, dort auf der Bühne schlief, hätten ihn nachts nur knapp
       Brandsätze verfehlt, die von einem Rechtsextremen geworfen wurden. Bei all
       dem sei der Staat „weder willens noch fähig“ gewesen, einzugreifen und zu
       schützen, kritisiert Thomas J. Monatelang habe er damals in seiner Kleidung
       auf der Couch geschlafen, um das Gefühl zu haben, jederzeit fliehen zu
       können.
       
       Heute habe sich der Umgang mit rechter Gewalt verändert, räumt Thomas J.
       ein. Dennoch sei auf den Staat weiter häufig kein Verlass. „Wer ländliche
       Regionen kennt, weiß, dass diese Gewalt nie ganz verschwunden war.“ Es
       komme deshalb eben auf Antifaschismus an, der „maßgeblich demokratische
       Selbstverteidigung“ sei, stellt Thomas J. klar – also eben keine Ablehnung
       der Demokratie. Auch „konsequente Mittel“ gegen Neonazis stellten den
       Rechtsstaat nicht infrage. Die reale Gefahr für den Rechtsstaat seien
       „offensichtlich“ neonazistische Akteure. „Solange eine
       gesamtgesellschaftliche Verantwortung ausbleibt, ist es notwendig, dass
       Betroffene selbst Verantwortung übernehmen und sich auch wehren“, betont
       Thomas J. „Antifaschismus ist daher notwendig.“
       
       Im Publikum wird das mit Applaus quittiert – so wie auch die Statements der
       anderen Angeklagten. Der Richter lässt es erst geschehen, dann aber ermahnt
       er, er könne Zuhörende auch des Saales verweisen. Am Ende des Prozesstages
       aber werden die Angeklagten wieder mit Applaus verabschiedet. Der Prozess
       wird am Montag fortgesetzt.
       
       26 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.justiz.sachsen.de/olg/
 (DIR) [2] /Antifa-Prozess-beginnt/!6130317
 (DIR) [3] /Rechte-Anschlagserie-in-Berlin-Neukoelln/!5858232
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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