# taz.de -- Debatte um digitalen Voyeurismus: Rückschlag für Yanni Gentsch
       
       > Die Justizministerkonferenz hat den Vorschlag abgelehnt, heimliche
       > voyeuristische Aufnahmen strafbar zu machen. Das Strafrecht sei keine
       > „Supermoralinstanz“, so die sächsische CDU-Justizministerin Constanze
       > Geiert.
       
 (IMG) Bild: Voyeur-Aufnahmen strafbar machen Jetzt! Yanni Gentz Forderung in Leipzig wurde von der Justizminister*innen abgelehnt
       
       Leipzig taz | Die Justizminister:innen der Länder lehnen mehrheitlich
       den Vorschlag ab, das heimliche Filmen bekleideter intimer Körperpartien
       unter Strafe zu stellen. [1][Bundesministerin Stefanie Hubig (SPD) will
       dennoch einen Gesetzentwurf] erarbeiten.
       
       Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte die Diskussion mit einer Petition ins
       Rollen gebracht, die inzwischen über 153.000 Mal unterzeichnet wurde.
       „Heimliches, sexuell motiviertes Filmen muss strafbar sein – egal, ob mit
       oder ohne nackte Haut“, heißt es dort. Sie war zuvor von einem Mann beim
       Joggen verfolgt worden, der nur ihren Po filmte. Als sie ihn bei der
       Polizei anzeigen wollte, erfuhr sie, dass dies kein strafbares Verhalten
       war.
       
       Vor drei Wochen traf sich Bundesjustizminister Stefanie Hubig mit Yanni
       Gentsch und versprach ihr, das Anliegen aufzugreifen. Die grünen
       Justizminister:innen von NRW und Hamburg, Benjamin Limbach und Anna
       Gallina, hatten zuvor schon Unterstützung signalisiert.
       
       Die Justizministerkonferenz zeigte nun aber ein anderes Bild. Die elf
       Ministerinnen und fünf Minister lehnten den Vorschlag mehrheitlich ab.
       Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sagte bei der
       abschließenden Pressekonferenz: „Natürlich ist so ein Verhalten verwerflich
       und moralisch zu verurteilen. Aber das Strafrecht ist keine
       Supermoralinstanz.“
       
       Es sei schwer, hier das strafbare Verhalten vom nicht-strafbaren Verhalten
       abzugrenzen, so Geiert, außerdem würde es häufig Beweisprobleme geben. „Am
       Ende werden Strafverfahren oft wegen Geringfügigkeit eingestellt oder weil
       eine sexuelle Absicht nicht beweisbar ist“, befürchtet Geiert. Die ohnehin
       schwer beanspruchte Strafjustiz solle deshalb nicht mit zusätzlichen
       Verfahren belastet werden, die absehbar meist nicht zu einer Verurteilung
       führen. Bei 950.000 offenen Strafverfahren müsse die Politik Prioritäten
       setzen.
       
       Bundesministerin Hubig will dennoch an ihrem Projekt festhalten. „Der Fall
       von Yanni Gentsch ist kein Einzelfall, das betrifft viele Frauen, die sich
       bei ihr gemeldet haben“, sagte sie in Leipzig. Verhalten, das Frauen in
       Angst versetze, sei durchaus ein Fall für das Strafrecht. Hubig hält es
       auch für möglich, ein rechtsstaatliches Gesetz zu formulieren. „Wenn jemand
       eine Frau längere Zeit verfolgt und filmt, dann ist das ein so atypisches
       Verhalten, das lässt sich von nicht-strafwürdigem Verhalten abgrenzen“.
       Auch die „sexuelle Absicht“ werde im Strafrecht schon jetzt bei manchen
       Delikten vorausgesetzt. „Das ist nichts völlig Neues“, sagte Hubig in
       Leipzig.
       
       Natürlich könne es bei einem derartigen Delikt zu Beweisproblemen kommen,
       so Hubig, aber das spreche nicht grundsätzlich gegen die Strafbarkeit.
       „Dann muss der Angeklagte im Rechtsstaat eben manchmal freigesprochen
       werden“.
       
       Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) unterstützte Hubig.
       Sie hält eine neue Strafvorschrift für dringend. „Seit jeder ein Handy mit
       Foto-Funktion dabei hat und seine Aufnahmen in Social Media posten kann,
       haben wir eine ganz andere Problemlage als früher.“
       
       Vermutlich haben in Leipzig die acht Justizminister:innen der CDU/CSU
       geschlossen gegen den Vorschlag gestimmt und die acht
       Landesminister:innen von SPD, Grünen, Linken und FDP nur überwiegend
       dafür.
       
       Hubig könnte das Ländervotum zwar ignorieren, denn Strafgesetze beschließt
       der Bundestag und braucht hierfür nicht die Zustimmung der Länder im
       Bundesrat. Allerdings regiert die SPD im Bund gemeinsam mit der CDU/CSU,
       sodass die Argumente der Unions-Justizminister:innen auch dort zu einer
       Blockade führen könnten.
       
       Die Stimmung lässt sich wohl nur drehen, wenn es Hubig gelingt, einen
       überzeugenden Gesetzentwurf vorzulegen. Sie hat dies für Anfang 2026
       angekündigt.
       
       8 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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