# taz.de -- CDU-Justizministerin zu SBGG-Missbrauch: „Die Justizvollzugsanstalt ist ein Intimbereich“
> Sachsens Justizministerin Geiert geht das Selbstbestimmungsgesetz zu
> weit. Es gefährde auch trans Personen. Und bei Catcalling? Da helfe kein
> Strafrecht.
(IMG) Bild: Sachsens Justizministerin Constanze Geiert
taz: Frau Geiert, Sie sind erst die zweite Justizministerin in Sachsen.
Sind Sie Feministin?
Constanze Geiert: Ich bin eine Frau, die deutlich für starke Frauen in der
Gesellschaft und Frauen in Führungspositionen eintritt. Aber ich würde mich
nicht als Feministin bezeichnen.
taz: Was verstehen Sie unter Feminismus?
Geiert: Der Begriff ist in meiner Wahrnehmung vollgestopft mit allerlei
politischen Inhalten, mit denen ich nichts anfangen kann. Mir sind
Chancengleichheit, Leistung und Akzeptanz aller Lebensentwürfe – auch der
sogenannten klassischen Rollenverteilung – wichtig. Feminismus, so nehme
ich wahr, setzt dagegen auf Quoten und Pauschalisierungen. Starke Frauen
brauchen aber kein Label.
taz: Wie finden Sie es, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
(SPD) angekündigt hat, verbale sexuelle Belästigung und [1][voyeuristische
Aufnahmen strafrechtlich] verfolgbar zu machen?
Geiert: Ich finde das nicht richtig.
taz: Warum nicht?
Geiert: Zum einen halte ich es aus dogmatischen Gründen für verfehlt, für
jedes vorwerfbare Verhalten einen Sonderstraftatbestand zu schaffen. Das
bringt Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit. Juristen sind so
ausgebildet, dass sie einzelne Gesetze auf eine Vielzahl von Fällen
anwenden können. Das Gesetz muss nicht jeden Einzelfall gesondert abbilden,
sondern muss kohärent und systematisch bleiben.
taz: Und der andere Punkt?
Geiert: [2][Verbale sexuelle Belästigung ist zwar ein vorwerfbares
Verhalten], aber eben nicht zwingend strafrechtlich vorwerfbares Verhalten.
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, diese Taten
überschreiten nicht die dafür nötige Schwelle. Ich erinnere mich selbst gut
daran, wie solche Vorfälle auf einen persönlich wirken. Aber es ist die
Gesellschaft, die das ahnden und verändern muss – nicht die Strafjustiz.
taz: Wie denn?
Geiert: Indem wir das Problem immer wieder benennen und Frauen ermutigen,
sich zu wehren. Das hat auch schon geklappt: Was Männer sich vor 20 Jahren
auf der Straße erlaubt haben, erlauben sie sich heute nicht mehr. Wir
müssen diesen Weg weitergehen, gesellschaftlich Druck zu machen. Ein
Straftatbestand würde daran nichts ändern.
taz: Betroffene berichten von Angstzuständen und darüber, dass sie sich
verfolgt fühlen.
Geiert: Wenn jemand aufgrund solcher Taten in psychische Problemlagen
kommt, ist das ernst zu nehmen. Da muss man gegen vorgehen. Aber was hat
derjenige davon, dass der andere dafür bestraft wird? Das wäre pure
Genugtuung, diese nimmt der Person nicht die psychische Belastung. Ich
bleibe dabei: Solche Vorfälle lassen sich nicht wirksam durch das
Strafrecht verhindern.
taz: Das Strafrecht wirkt da nicht abschreckend?
Geiert: Nein.
taz: Nein?
Geiert: Nein, nicht in solchen komplexen Konstellationen. Ich glaube nicht,
dass ein Straftatbestand jemanden davon abhält, einer Frau einen blöden
Spruch hinterherzuschicken. Ich gehe noch weiter: Wenn es einen
Straftatbestand gäbe und ein Opfer, das solche Folgen davonträgt, erstattet
Anzeige, dann ginge für diese Person eine Tortur los. Am Ende würde bei
diesen Fällen ganz oft ein Freispruch herauskommen, weil sie schwer
beweisbar sind. Was haben Sie dann für das Opfer getan, wenn Sie diesen
Straftatbestand geschaffen haben? Hinzu kommt die fehlende Klarheit, was
[3][unter den Tatbestand Catcalling fallen] würde. Ab wann ist eine
Schwelle überschritten, wann nicht? Abschreckende Wirkung wird nur bei ganz
klaren Tatbeständen geschaffen. Eine solche Klarheit können wir nicht in
ein mögliches Gesetz bringen.
taz: Wie stehen Sie zur Kritik am Begriff „Catcalling“? Sollte man Frauen
Kätzchen nennen?
Geiert: Frauen sind keine Kätzchen. Punkt. Aber allein diese Debatte zeigt,
wie schwierig das Thema ist.
taz: Sie haben im Oktober mit den Justizministerinnen aus Thüringen und
Sachsen-Anhalt eine Erklärung veröffentlicht. Darin fordern Sie auch eine
Reform des Selbstbestimmungsgesetzes. Standesämter sollen, wenn sie
Missbrauch des Gesetzes vermuten, eine Prüfung anordnen können. Warum?
Geiert: Weil es Menschen gibt, die dieses Gesetz für sich ausnutzen, Punkt
eins. Punkt zwei: Weil ich eine Gesellschaft erlebe, die aufgrund dieser
sehr liberalen Regelung den Änderungen des Personenstands nicht vertrauen.
Deshalb werden Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben,
tagtäglich im gesellschaftlichen Kontext einer Prüfung unterzogen. Das
finde ich unsäglich.
taz: Wie sieht die Prüfung der Gesellschaft denn aus?
Geiert: Die Gesellschaft misstraut diesen Leuten. Sie fragt sich: Ist es
Missbrauch?
taz: Was wäre Missbrauch?
Geiert: Wenn eine Person ihren Personenstand ändert, obwohl sie keine trans
Person ist. Wenn sie damit den Staat vorführen oder in Schutzräume von
Frauen vordringen möchte.
taz: Und wenn die Standesämter wieder prüfen, würde der nicht so liberale
Teil der Gesellschaft den geänderten Geschlechtseintrag eher anerkennen?
Geiert: Ich glaube schon. Die Gesellschaft sieht dann, dass man dieses
Gesetz nicht einfach nach Gutdünken ausnutzen kann, wenn es eine
anlassbezogene Vorprüfung gibt. Für die Gesellschaft ist dann klar: Wer
seinen Personenstand ändert, macht das aus nachvollziehbaren Gründen. Das
würde zum gesellschaftlichen Frieden beitragen. Wie läuft denn derzeit die
gesellschaftliche Diskussion? Da heißt es: „Ich bin heute das und morgen
das und dann wieder das.“ Wir brauchen nicht darüber diskutieren, dass das
überzogen ist. Aber die Debatte ist da.
taz: Wenn das überzogen ist, warum sollte man darauf eingehen? Es gibt es
doch schon Regeln, die Missbrauch verhindern.
Geiert: Was für Gesetze gibt es denn, um diesen Missbrauch zu verhindern?
taz: Hier in Sachsen gibt es zum Beispiel das Strafvollzugsgesetz. Dort
kann im Einzelfall von der binären Geschlechtertrennung nach Männern und
Frauen abgewichen werden. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift sieht vor,
dass die Vollzugsbeamt:innen ärztlich und psychologisch prüfen lassen
können, ob die [4][Geschlechtsidentität vorgeschoben ist, um die
Vollzugsbedingungen zu manipulieren].
Geiert: Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz. Das Strafvollzugsgesetz
allein berücksichtigt nur, ob die Unterbringung von Personen zu einer
Verletzung der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt
führt. Berührt die Unterbringung den Schutzraum von Frauen oder Männern?
Entstehen daraus Probleme? Das ist etwas anderes, als zu prüfen, ob der
Personenstand zu Recht oder Unrecht geändert wurde. Die Mitarbeiter im
Strafvollzug kennen sich zwar damit aus, wie man Menschen resozialisiert
oder wie man sie in Ausnahmesituationen psychisch zu behandeln hat. Aber
sie sind nicht dazu ausgebildet, herauszufinden, ob jemand das
Selbstbestimmungsgesetz missbraucht.
taz: Trotzdem lässt sich mit dem Strafvollzugsgesetz doch verhindern, dass
Männer das Selbstbestimmungsgesetz missbrauchen, um in den Frauenvollzug zu
kommen.
Geiert: Das Problem entsteht nicht erst, wenn die Person in den
Strafvollzug aufgenommen wird. Es genügt, dass ein solcher Wechsel ansteht,
das bekommen die Frauen mit. Der Frauenvollzug ist ein ganz sensibler
Bereich. Da kommen Frauen unterschiedlichster Prägung zusammen, alle haben
ihr Päckchen zu tragen. Die Frauen sollen sich dort in Ruhe mit ihren Taten
auseinandersetzen können, um später eine Resozialisierung zu ermöglichen.
Und ein Missbrauch des [5][Selbstbestimmungsgesetzes bringt Unruhe in die
Justizvollzugsanstalt]. Selbst wenn der Mann dann in ein anderes Gefängnis
kommt: Es greift in den Intimbereich dieser Frauen ein. Die
Justizvollzugsanstalt ist ein Intimbereich. Das wirkt vorher Wochen, das
wirkt nachher Wochen.
taz: Es sind wenige Sondersituationen, in denen so ein Missbrauch überhaupt
möglich ist. Dafür soll dann allen, die beim Standesamt ihren
Geschlechtseintrag ändern möchten, eine Prüfung drohen, wenn die
Beamt:innen das möchten?
Geiert: Nicht, wenn der Standesbeamte es möchte – sondern wenn er
berechtigte Zweifel daran hat, dass jemand den Geschlechtseintrag
rechtmäßig ändern möchte. Da gibt es keine Willkür des Standesbeamten. Ich
gehe davon aus, dass der Einzelne seine Arbeit nach Recht und Gesetz macht.
Genau deswegen möchte ich eine Rechtsgrundlage für eine Missbrauchsprüfung
im Gesetz. Das haben wir auch schon bei Scheinehen.
taz: Zur Ehe hat unsere Gesellschaft aber ein anderes Verhältnis als zum
Geschlechtseintrag. Das ist sicher auch unter Beamten so. Wenn die bei der
Änderung prüfen können, dann werden die das machen.
Geiert: Das klingt nach einem grundsätzlichen Misstrauen gegen Beamte, da
mache ich nicht mit. Wenn ein Standesbeamter zu Unrecht prüfen will, dann
kann man zum Gericht gehen und klagen.
taz: Seitdem das Selbstbestimmungsgesetz vor einem Jahr in Kraft trat,
haben 22.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Das zeigt, wie
hoch die Hürde durch die Gutachten war, die [6][bis dahin vorgelegt werden
mussten].
Geiert: Dahin will ja keiner zurück. Aber Missbrauch muss – auch im Sinne
der Betroffenen – verhindert werden.
taz: Wenn bei jeder Änderung des Geschlechtseintrags eine Prüfung möglich
ist, baut das wieder eine Hürde auf.
Geiert: In einer idealtypischen Gesellschaft würde die Änderung des
Geschlechtseintrags ohne jede Hürde funktionieren, und ich fände das
klasse. Wenn Menschen im falschen Körper geboren sind, sollen sie ihr
Geschlecht ändern können. Wenn sich nach zwei Jahren herausstellt, es ist
doch anders, sollen sie es auch wieder zurückändern. Ich sage: Lasst uns
das Selbstbestimmungsgesetz reformieren und für Menschen, die das ausnutzen
wollen, eine Hürde einbauen. Das würde die gesellschaftliche Diskussion
befrieden und den Interessen der Sicherheitsbehörden wie denen des
Justizvollzugs gerecht werden, aber auch trans Personen schützen.
16 Nov 2025
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