# taz.de -- CDU-Justizministerin zu SBGG-Missbrauch: „Die Justizvollzugsanstalt ist ein Intimbereich“
       
       > Sachsens Justizministerin Geiert geht das Selbstbestimmungsgesetz zu
       > weit. Es gefährde auch trans Personen. Und bei Catcalling? Da helfe kein
       > Strafrecht.
       
 (IMG) Bild: Sachsens Justizministerin Constanze Geiert
       
       taz: Frau Geiert, Sie sind erst die zweite Justizministerin in Sachsen.
       Sind Sie Feministin? 
       
       Constanze Geiert: Ich bin eine Frau, die deutlich für starke Frauen in der
       Gesellschaft und Frauen in Führungspositionen eintritt. Aber ich würde mich
       nicht als Feministin bezeichnen.
       
       taz: Was verstehen Sie unter Feminismus? 
       
       Geiert: Der Begriff ist in meiner Wahrnehmung vollgestopft mit allerlei
       politischen Inhalten, mit denen ich nichts anfangen kann. Mir sind
       Chancengleichheit, Leistung und Akzeptanz aller Lebensentwürfe – auch der
       sogenannten klassischen Rollenverteilung – wichtig. Feminismus, so nehme
       ich wahr, setzt dagegen auf Quoten und Pauschalisierungen. Starke Frauen
       brauchen aber kein Label.
       
       taz: Wie finden Sie es, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
       (SPD) angekündigt hat, verbale sexuelle Belästigung und [1][voyeuristische
       Aufnahmen strafrechtlich] verfolgbar zu machen? 
       
       Geiert: Ich finde das nicht richtig.
       
       taz: Warum nicht? 
       
       Geiert: Zum einen halte ich es aus dogmatischen Gründen für verfehlt, für
       jedes vorwerfbare Verhalten einen Sonderstraftatbestand zu schaffen. Das
       bringt Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit. Juristen sind so
       ausgebildet, dass sie einzelne Gesetze auf eine Vielzahl von Fällen
       anwenden können. Das Gesetz muss nicht jeden Einzelfall gesondert abbilden,
       sondern muss kohärent und systematisch bleiben.
       
       taz: Und der andere Punkt? 
       
       Geiert: [2][Verbale sexuelle Belästigung ist zwar ein vorwerfbares
       Verhalten], aber eben nicht zwingend strafrechtlich vorwerfbares Verhalten.
       Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, diese Taten
       überschreiten nicht die dafür nötige Schwelle. Ich erinnere mich selbst gut
       daran, wie solche Vorfälle auf einen persönlich wirken. Aber es ist die
       Gesellschaft, die das ahnden und verändern muss – nicht die Strafjustiz.
       
       taz: Wie denn? 
       
       Geiert: Indem wir das Problem immer wieder benennen und Frauen ermutigen,
       sich zu wehren. Das hat auch schon geklappt: Was Männer sich vor 20 Jahren
       auf der Straße erlaubt haben, erlauben sie sich heute nicht mehr. Wir
       müssen diesen Weg weitergehen, gesellschaftlich Druck zu machen. Ein
       Straftatbestand würde daran nichts ändern.
       
       taz: Betroffene berichten von Angstzuständen und darüber, dass sie sich
       verfolgt fühlen. 
       
       Geiert: Wenn jemand aufgrund solcher Taten in psychische Problemlagen
       kommt, ist das ernst zu nehmen. Da muss man gegen vorgehen. Aber was hat
       derjenige davon, dass der andere dafür bestraft wird? Das wäre pure
       Genugtuung, diese nimmt der Person nicht die psychische Belastung. Ich
       bleibe dabei: Solche Vorfälle lassen sich nicht wirksam durch das
       Strafrecht verhindern.
       
       taz: Das Strafrecht wirkt da nicht abschreckend? 
       
       Geiert: Nein.
       
       taz: Nein? 
       
       Geiert: Nein, nicht in solchen komplexen Konstellationen. Ich glaube nicht,
       dass ein Straftatbestand jemanden davon abhält, einer Frau einen blöden
       Spruch hinterherzuschicken. Ich gehe noch weiter: Wenn es einen
       Straftatbestand gäbe und ein Opfer, das solche Folgen davonträgt, erstattet
       Anzeige, dann ginge für diese Person eine Tortur los. Am Ende würde bei
       diesen Fällen ganz oft ein Freispruch herauskommen, weil sie schwer
       beweisbar sind. Was haben Sie dann für das Opfer getan, wenn Sie diesen
       Straftatbestand geschaffen haben? Hinzu kommt die fehlende Klarheit, was
       [3][unter den Tatbestand Catcalling fallen] würde. Ab wann ist eine
       Schwelle überschritten, wann nicht? Abschreckende Wirkung wird nur bei ganz
       klaren Tatbeständen geschaffen. Eine solche Klarheit können wir nicht in
       ein mögliches Gesetz bringen.
       
       taz: Wie stehen Sie zur Kritik am Begriff „Catcalling“? Sollte man Frauen
       Kätzchen nennen? 
       
       Geiert: Frauen sind keine Kätzchen. Punkt. Aber allein diese Debatte zeigt,
       wie schwierig das Thema ist.
       
       taz: Sie haben im Oktober mit den Justizministerinnen aus Thüringen und
       Sachsen-Anhalt eine Erklärung veröffentlicht. Darin fordern Sie auch eine
       Reform des Selbstbestimmungsgesetzes. Standesämter sollen, wenn sie
       Missbrauch des Gesetzes vermuten, eine Prüfung anordnen können. Warum? 
       
       Geiert: Weil es Menschen gibt, die dieses Gesetz für sich ausnutzen, Punkt
       eins. Punkt zwei: Weil ich eine Gesellschaft erlebe, die aufgrund dieser
       sehr liberalen Regelung den Änderungen des Personenstands nicht vertrauen.
       Deshalb werden Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben,
       tagtäglich im gesellschaftlichen Kontext einer Prüfung unterzogen. Das
       finde ich unsäglich.
       
       taz: Wie sieht die Prüfung der Gesellschaft denn aus? 
       
       Geiert: Die Gesellschaft misstraut diesen Leuten. Sie fragt sich: Ist es
       Missbrauch?
       
       taz: Was wäre Missbrauch? 
       
       Geiert: Wenn eine Person ihren Personenstand ändert, obwohl sie keine trans
       Person ist. Wenn sie damit den Staat vorführen oder in Schutzräume von
       Frauen vordringen möchte.
       
       taz: Und wenn die Standesämter wieder prüfen, würde der nicht so liberale
       Teil der Gesellschaft den geänderten Geschlechtseintrag eher anerkennen? 
       
       Geiert: Ich glaube schon. Die Gesellschaft sieht dann, dass man dieses
       Gesetz nicht einfach nach Gutdünken ausnutzen kann, wenn es eine
       anlassbezogene Vorprüfung gibt. Für die Gesellschaft ist dann klar: Wer
       seinen Personenstand ändert, macht das aus nachvollziehbaren Gründen. Das
       würde zum gesellschaftlichen Frieden beitragen. Wie läuft denn derzeit die
       gesellschaftliche Diskussion? Da heißt es: „Ich bin heute das und morgen
       das und dann wieder das.“ Wir brauchen nicht darüber diskutieren, dass das
       überzogen ist. Aber die Debatte ist da.
       
       taz: Wenn das überzogen ist, warum sollte man darauf eingehen? Es gibt es
       doch schon Regeln, die Missbrauch verhindern. 
       
       Geiert: Was für Gesetze gibt es denn, um diesen Missbrauch zu verhindern?
       
       taz: Hier in Sachsen gibt es zum Beispiel das Strafvollzugsgesetz. Dort
       kann im Einzelfall von der binären Geschlechtertrennung nach Männern und
       Frauen abgewichen werden. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift sieht vor,
       dass die Vollzugsbeamt:innen ärztlich und psychologisch prüfen lassen
       können, ob die [4][Geschlechtsidentität vorgeschoben ist, um die
       Vollzugsbedingungen zu manipulieren]. 
       
       Geiert: Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz. Das Strafvollzugsgesetz
       allein berücksichtigt nur, ob die Unterbringung von Personen zu einer
       Verletzung der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt
       führt. Berührt die Unterbringung den Schutzraum von Frauen oder Männern?
       Entstehen daraus Probleme? Das ist etwas anderes, als zu prüfen, ob der
       Personenstand zu Recht oder Unrecht geändert wurde. Die Mitarbeiter im
       Strafvollzug kennen sich zwar damit aus, wie man Menschen resozialisiert
       oder wie man sie in Ausnahmesituationen psychisch zu behandeln hat. Aber
       sie sind nicht dazu ausgebildet, herauszufinden, ob jemand das
       Selbstbestimmungsgesetz missbraucht.
       
       taz: Trotzdem lässt sich mit dem Strafvollzugsgesetz doch verhindern, dass
       Männer das Selbstbestimmungsgesetz missbrauchen, um in den Frauenvollzug zu
       kommen. 
       
       Geiert: Das Problem entsteht nicht erst, wenn die Person in den
       Strafvollzug aufgenommen wird. Es genügt, dass ein solcher Wechsel ansteht,
       das bekommen die Frauen mit. Der Frauenvollzug ist ein ganz sensibler
       Bereich. Da kommen Frauen unterschiedlichster Prägung zusammen, alle haben
       ihr Päckchen zu tragen. Die Frauen sollen sich dort in Ruhe mit ihren Taten
       auseinandersetzen können, um später eine Resozialisierung zu ermöglichen.
       Und ein Missbrauch des [5][Selbstbestimmungsgesetzes bringt Unruhe in die
       Justizvollzugsanstalt]. Selbst wenn der Mann dann in ein anderes Gefängnis
       kommt: Es greift in den Intimbereich dieser Frauen ein. Die
       Justizvollzugsanstalt ist ein Intimbereich. Das wirkt vorher Wochen, das
       wirkt nachher Wochen.
       
       taz: Es sind wenige Sondersituationen, in denen so ein Missbrauch überhaupt
       möglich ist. Dafür soll dann allen, die beim Standesamt ihren
       Geschlechtseintrag ändern möchten, eine Prüfung drohen, wenn die
       Beamt:innen das möchten? 
       
       Geiert: Nicht, wenn der Standesbeamte es möchte – sondern wenn er
       berechtigte Zweifel daran hat, dass jemand den Geschlechtseintrag
       rechtmäßig ändern möchte. Da gibt es keine Willkür des Standesbeamten. Ich
       gehe davon aus, dass der Einzelne seine Arbeit nach Recht und Gesetz macht.
       Genau deswegen möchte ich eine Rechtsgrundlage für eine Missbrauchsprüfung
       im Gesetz. Das haben wir auch schon bei Scheinehen.
       
       taz: Zur Ehe hat unsere Gesellschaft aber ein anderes Verhältnis als zum
       Geschlechtseintrag. Das ist sicher auch unter Beamten so. Wenn die bei der
       Änderung prüfen können, dann werden die das machen. 
       
       Geiert: Das klingt nach einem grundsätzlichen Misstrauen gegen Beamte, da
       mache ich nicht mit. Wenn ein Standesbeamter zu Unrecht prüfen will, dann
       kann man zum Gericht gehen und klagen.
       
       taz: Seitdem das Selbstbestimmungsgesetz vor einem Jahr in Kraft trat,
       haben 22.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Das zeigt, wie
       hoch die Hürde durch die Gutachten war, die [6][bis dahin vorgelegt werden
       mussten]. 
       
       Geiert: Dahin will ja keiner zurück. Aber Missbrauch muss – auch im Sinne
       der Betroffenen – verhindert werden.
       
       taz: Wenn bei jeder Änderung des Geschlechtseintrags eine Prüfung möglich
       ist, baut das wieder eine Hürde auf. 
       
       Geiert: In einer idealtypischen Gesellschaft würde die Änderung des
       Geschlechtseintrags ohne jede Hürde funktionieren, und ich fände das
       klasse. Wenn Menschen im falschen Körper geboren sind, sollen sie ihr
       Geschlecht ändern können. Wenn sich nach zwei Jahren herausstellt, es ist
       doch anders, sollen sie es auch wieder zurückändern. Ich sage: Lasst uns
       das Selbstbestimmungsgesetz reformieren und für Menschen, die das ausnutzen
       wollen, eine Hürde einbauen. Das würde die gesellschaftliche Diskussion
       befrieden und den Interessen der Sicherheitsbehörden wie denen des
       Justizvollzugs gerecht werden, aber auch trans Personen schützen.
       
       16 Nov 2025
       
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