# taz.de -- Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Ein großes Missverständnis
       
       > Eine Klägerin zieht wegen der Rundfunkbeiträge bis zum
       > Bundesverwaltungsgericht. Doch das Geld ist nicht das Problem, sondern
       > mangelnde Bodenhaftung.
       
 (IMG) Bild: Die „Maus“ sollte mal darüber informieren, wie es um das öffentlich-rechtliche Mediensystem steht
       
       Der Vorwurf ist nicht eben neu: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR)
       erfüllt angeblich seinen Auftrag nicht, weil er kein vielfältiges und
       ausgewogenes Programm biete. Weil sie deshalb [1][keinen Rundfunkbeitrag]
       zahlen wollte, hat eine Bürgerin aus Bayern geklagt – und bislang alle
       Instanzen verloren. Seit Mittwoch verhandelt jetzt das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
       
       Der Prozess ist Wasser auf die Mühlen der ÖRR-Gegner*innen, auch wenn der
       Vorsitzende Richter gleich zu Beginn das grundsätzliche Missverständnis all
       dieser Argumentationen festgehalten hat: Bei der Frage, ob der ÖRR seinem
       Auftrag gerecht werde, geht es um dessen gesamtes Angebot. Also um 12
       Fernsehkanäle, über 60 Radioprogramme und noch viel mehr Online-, Podcast-
       und Social-Media-Angebote. Es geht nicht um einzelne Sendungen oder
       einzelne Sender. Egal ob sie „Klar“, „Monitor“ oder die „Sendung mit der
       Maus“ machen.
       
       Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn die „Maus“ mal über diesen
       Sachverhalt informiert. Dass das öffentlich-rechtliche Mediensystem
       grundsätzlich reformiert gehört, ist dabei offensichtlich. So
       offensichtlich, dass es mittlerweile sogar passiert.
       
       Entscheidend ist dabei, wie sehr sich die Menschen in „ihrem“ Rundfunk
       wiederfinden. Hier [2][hat das System in der Tat seit Jahren ignorant
       geschwächelt]. Ein „Erfüllungsgehilfe der staatlichen Meinungsmacht“, wie
       die Klage in Leipzig behauptet, ist der ÖRR deshalb aber noch lange nicht.
       Er verhandelt Politik und Macht durchaus kritisch – aber zu wenig volksnah.
       Gleichzeitig scheut er immer noch, sich in eigener Sache zu erklären und zu
       verteidigen.
       
       Doch dafür wird es höchste Zeit. Sonst bekommen selbst die mühsam
       errungenen Reformen keine parlamentarische Mehrheit. Wer sich auf
       Anstaltsseite darüber freut, irrt. Natürlich ist der Reformstaatsvertrag,
       der gerade in den Landtagen durchgestimmt wird, nicht perfekt. Doch bei
       einem Scheitern droht, was die Klägerin in Leipzig angeblich verhindern
       will: der Durchmarsch einer alles andere als vielfältigen und
       demokratischen Meinungsmacht.
       
       1 Oct 2025
       
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 (DIR) Steffen Grimberg
       
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