# taz.de -- Klage gegen Rundfunkbeitrag: Die Vielfalt, die sie meinen
       
       > Sind ARD und ZDF ausgewogen? Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
       > wird eine Klagewelle auslösen. Und am Ende vielleicht das Vertrauen
       > bestärken.
       
 (IMG) Bild: Ein freies Land: Teilnehmer einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 01. Oktober 2025
       
       Ein Ende kann ein Anfang sein. Wenn ein Bundesgericht in letzter Instanz
       entscheidet, ist meist ein langer Rechtsstreit zu Ende.
       
       Nicht so [1][beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum
       Rundfunkbeitrag von letzter Woche]. Dieses Urteil ist ein Anfang, es wird
       eine neue Prozesswelle auslösen.
       
       Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen
       will, weil ARD und ZDF [2][angeblich unausgewogen] berichten. Was in vielen
       Medienberichten fehlte: Die Frau ist Teil einer Bewegung, die den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auf breiter Front kritisiert und
       angreift. Er berichte einseitig über Impfschäden, Russlands Krieg in der
       Ukraine und die Gefahren des Islam.
       
       Bisher ließen die Gerichte solche Klagen einfach abblitzen. Einzelne
       Bürger:innen hätten kein Recht auf inhaltliche Kontrolle des Rundfunks.
       Anders nun das Bundesverwaltungsgericht: Niemand muss Rundfunkbeitrag
       bezahlen, wenn der ÖRR über längere Zeit seinen Programmauftrag „gröblich“
       verletzt. Letztlich könne aber nur das Bundesverfassungsgericht
       entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist oder nicht.
       
       ## Nicht künstlich verbaut
       
       Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen
       damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht
       künstlich verbaut werden.
       
       Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von
       ARD und ZDF entscheiden. Deshalb ist es richtig, dass letztlich das
       Bundesverfassungsgericht urteilt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk
       mangels Geld sterben muss. Schließlich lebt der ÖRR, der im Grundgesetz
       nicht erwähnt wird, davon, dass ihm Karlsruhe eine zentrale Funktion für
       die Demokratie zugesprochen und umfassende Regeln gegeben hat.
       
       Es wird also bald neue Klagen bei allen 51 deutschen Verwaltungsgerichten
       geben, von Greifswald bis Sigmaringen – mit dem Ziel, dass sie den Fall dem
       Bundesverfassungsgericht vorlegen.
       
       Ein Selbstläufer wird das allerdings nicht. Schon in der ersten Runde sind
       die Hürden hoch. Eine Klage muss vor Gericht nur behandelt werden, wenn sie
       wissenschaftlich darlegt, dass der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk –
       also alle Fernseh- und Hörfunk-Programme und alle Internet-Angebote
       zusammen – über mindestens zwei Jahre seine Pflicht zu Ausgewogenheit und
       Vielfalt massiv verletzt habe.
       
       Ein derartiges Gutachten ist extrem aufwendig und dementsprechend teuer.
       Aber es wird konservative Kreise geben, die das finanzieren. Ob sie Erfolg
       haben, ist eine andere Frage. BVerwG-Richter Ingo Kraft sagte bei der
       Urteilsverkündung, es sei „überaus zweifelhaft“, dass das, was die Kläger
       bisher vorgebracht haben, für eine Karlsruhe-Vorlage ausreicht.
       
       Werden ARD und ZDF nun in die Defensive gedrängt, weil sie sich landauf,
       landab gegen den Vorwurf der Unausgewogenheit verteidigen müssen? Nicht
       unbedingt. Der ÖRR könnte auch die Chance ergreifen, sich selbstbewusst zu
       präsentieren, als faktenstarke Informationsbasis, die aber zur Orientierung
       auch linken, liberalen und rechten Haltungsjournalismus anbietet. Diese
       Marketing-Bühne sollte er sich nicht entgehen lassen.
       
       Zudem können die Gerichte in solchen Prozessen auch klarstellen, dass
       Ausgewogenheit keine Gleichbehandlung zwischen faktenbasierten Recherchen
       und esoterischen Verschwörungstheorien verlangt. Über Impfrisiken kann man
       kontrovers diskutieren, aber wer von Hunderttausenden vertuschten Impftoten
       raunt, hat keinen Anspruch, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
       ernstzunehmender Teil der Meinungs-Vielfalt dargestellt zu werden.
       
       Ähnliches gilt für verfassungsfeindliche Positionen. Natürlich ist
       [3][Machtkritik] eine wesentliche Aufgabe des Journalismus. Aber wer
       Deutschland als Diktatur darstellt und die etablierten Politiker alle ins
       Gefängnis stecken will, muss in ARD und ZDF nicht als legitimer Teil des
       gesellschaftlichen Diskurses präsentiert werden.
       
       Die Ausgewogenheit von ARD und ZDF ist keine rein quantitative Frage. Auf
       qualitative Mindeststandards können die Gerichte nicht verzichten.
       
       20 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Wer-ARD-und-ZDF-fuer-einseitig-haelt-kann-nun-gegen-den-Rundfunkbeitrag-klagen/!6121023
 (DIR) [2] /Zukunftsrat-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!5984409
 (DIR) [3] /Kritik-am-OeRR/!6111433
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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