# taz.de -- Klage gegen Rundfunkbeitrag: Die Vielfalt, die sie meinen
> Sind ARD und ZDF ausgewogen? Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
> wird eine Klagewelle auslösen. Und am Ende vielleicht das Vertrauen
> bestärken.
(IMG) Bild: Ein freies Land: Teilnehmer einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 01. Oktober 2025
Ein Ende kann ein Anfang sein. Wenn ein Bundesgericht in letzter Instanz
entscheidet, ist meist ein langer Rechtsstreit zu Ende.
Nicht so [1][beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum
Rundfunkbeitrag von letzter Woche]. Dieses Urteil ist ein Anfang, es wird
eine neue Prozesswelle auslösen.
Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen
will, weil ARD und ZDF [2][angeblich unausgewogen] berichten. Was in vielen
Medienberichten fehlte: Die Frau ist Teil einer Bewegung, die den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auf breiter Front kritisiert und
angreift. Er berichte einseitig über Impfschäden, Russlands Krieg in der
Ukraine und die Gefahren des Islam.
Bisher ließen die Gerichte solche Klagen einfach abblitzen. Einzelne
Bürger:innen hätten kein Recht auf inhaltliche Kontrolle des Rundfunks.
Anders nun das Bundesverwaltungsgericht: Niemand muss Rundfunkbeitrag
bezahlen, wenn der ÖRR über längere Zeit seinen Programmauftrag „gröblich“
verletzt. Letztlich könne aber nur das Bundesverfassungsgericht
entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist oder nicht.
## Nicht künstlich verbaut
Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen
damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht
künstlich verbaut werden.
Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von
ARD und ZDF entscheiden. Deshalb ist es richtig, dass letztlich das
Bundesverfassungsgericht urteilt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk
mangels Geld sterben muss. Schließlich lebt der ÖRR, der im Grundgesetz
nicht erwähnt wird, davon, dass ihm Karlsruhe eine zentrale Funktion für
die Demokratie zugesprochen und umfassende Regeln gegeben hat.
Es wird also bald neue Klagen bei allen 51 deutschen Verwaltungsgerichten
geben, von Greifswald bis Sigmaringen – mit dem Ziel, dass sie den Fall dem
Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Ein Selbstläufer wird das allerdings nicht. Schon in der ersten Runde sind
die Hürden hoch. Eine Klage muss vor Gericht nur behandelt werden, wenn sie
wissenschaftlich darlegt, dass der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk –
also alle Fernseh- und Hörfunk-Programme und alle Internet-Angebote
zusammen – über mindestens zwei Jahre seine Pflicht zu Ausgewogenheit und
Vielfalt massiv verletzt habe.
Ein derartiges Gutachten ist extrem aufwendig und dementsprechend teuer.
Aber es wird konservative Kreise geben, die das finanzieren. Ob sie Erfolg
haben, ist eine andere Frage. BVerwG-Richter Ingo Kraft sagte bei der
Urteilsverkündung, es sei „überaus zweifelhaft“, dass das, was die Kläger
bisher vorgebracht haben, für eine Karlsruhe-Vorlage ausreicht.
Werden ARD und ZDF nun in die Defensive gedrängt, weil sie sich landauf,
landab gegen den Vorwurf der Unausgewogenheit verteidigen müssen? Nicht
unbedingt. Der ÖRR könnte auch die Chance ergreifen, sich selbstbewusst zu
präsentieren, als faktenstarke Informationsbasis, die aber zur Orientierung
auch linken, liberalen und rechten Haltungsjournalismus anbietet. Diese
Marketing-Bühne sollte er sich nicht entgehen lassen.
Zudem können die Gerichte in solchen Prozessen auch klarstellen, dass
Ausgewogenheit keine Gleichbehandlung zwischen faktenbasierten Recherchen
und esoterischen Verschwörungstheorien verlangt. Über Impfrisiken kann man
kontrovers diskutieren, aber wer von Hunderttausenden vertuschten Impftoten
raunt, hat keinen Anspruch, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
ernstzunehmender Teil der Meinungs-Vielfalt dargestellt zu werden.
Ähnliches gilt für verfassungsfeindliche Positionen. Natürlich ist
[3][Machtkritik] eine wesentliche Aufgabe des Journalismus. Aber wer
Deutschland als Diktatur darstellt und die etablierten Politiker alle ins
Gefängnis stecken will, muss in ARD und ZDF nicht als legitimer Teil des
gesellschaftlichen Diskurses präsentiert werden.
Die Ausgewogenheit von ARD und ZDF ist keine rein quantitative Frage. Auf
qualitative Mindeststandards können die Gerichte nicht verzichten.
20 Oct 2025
## LINKS
(DIR) [1] /Wer-ARD-und-ZDF-fuer-einseitig-haelt-kann-nun-gegen-den-Rundfunkbeitrag-klagen/!6121023
(DIR) [2] /Zukunftsrat-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!5984409
(DIR) [3] /Kritik-am-OeRR/!6111433
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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