# taz.de -- Klage gegen Rundfunkbeitrag: Entscheidung mit Aussicht auf noch mehr Klagen
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wer ARD und ZDF mit guten
       > Gründen für einseitig hält, kann nun gegen den Rundfunkbeitrag klagen.
       
 (IMG) Bild: Weglaufen kann man vor den Rundfunkgebühren nicht, aber dagegen klagen
       
       Leipzig taz | Der Rundfunkbeitrag wird verfassungswidrig, wenn das
       Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) über längere Zeit
       „gröblich“ das Ziel der Vielfalt und Ausgewogenheit verletzt. Das entschied
       das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und eröffnete damit einen bisher
       nicht bestehenden Klageweg zu den Verwaltungsgerichten. Nun könnte eine
       Klagewelle von AfD- und BSW-nahen Kreisen folgen.
       
       Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die anonym bleiben will. Sie engagiert
       sich in der Initiative „Leuchturm ARD“ und monierte die Einseitigkeit der
       öffentlich-rechtlichen Berichterstattung etwa über die Corona-Maßnahmen und
       den russischen Krieg gegen die Ukraine. Die Frau war eine von bundesweit
       200 Kläger:innen der Initiative. Die Initiative legt Wert darauf zu
       betonen, [1][dass sie den Rundfunkbeitrag] und den öffentlich-rechtlichen
       Rundfunk nicht generell ablehnt.
       
       Vor den Verwaltungsgerichten in Bayern war die Frau zunächst abgeblitzt.
       Dort hieß es: Die Bürger:innen zahlen für die Möglichkeit, den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Sie hätten aber keine
       Möglichkeit zu klagen, wenn sie glauben, dass der Rundfunk seinen
       Funktionsauftrag verfehlt, zu dem eine ausgewogene Berichterstattung
       gehört. Es genüge, dass die Bürger Programmbeschwerden bei Rundfunkräten
       der Sender einreichen können, die pluralistisch besetzt seien.
       Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern entschieden ähnlich.
       
       Tatsächlich hat die Zahl der Programmbeschwerden in den letzten Jahren
       stark zugenommen, auch befeuert durch systemkritische
       zivilgesellschaftliche Initiativen. Beim ZDF sind 2024 zum Beispiel rund
       2.000 individuelle Programmbeschwerden eingegangen, von denen rund hundert
       als substanziell angesehen wurden. In rund zehn Fällen räumte ZDF-Intendant
       Norbert Himmler Fehler ein und gelobte Besserung.
       
       ## Klage geht nur mit wissenschaftlichem Gutachten
       
       Dieser Weg direkt zu den Sendern bleibt bestehen. Daneben hat das
       Bundesverwaltungsgericht nun aber eine zweite Front bei den
       Verwaltungsgerichten eröffnet. Zwar sollen die Verwaltungsgerichte, die
       sonst über Baugenehmigungen und Asylbescheide urteilen, nicht den
       Rundfunkbeitrag kippen können. Wenn sie aber der Meinung sind, dass der ÖRR
       seinen Programmauftrag verfehlt, können sie das Bundesverfassungsgericht
       einschalten.
       
       Und wenn dieses die Einschätzung teilt, würde es feststellen, dass die
       verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Beitragspflicht entfallen ist,
       dass also der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig wurde. Diese Feststellung
       können nur die Verfassungsrichter in Karlsruhe treffen.
       
       Konkret sollen die Klageverfahren nun so ablaufen: Wenn Kläger:innen
       substantiiert vortragen – insbesondere durch ein wissenschaftliches
       Gutachten -, dass der ÖRR sein Pflicht zu Vielfalt und Ausgewogenheit über
       einen längeren Zeitraum evident und regelmäßig verletzt, dann müssen sich
       die Gerichte mit solchen Klagen beschäftigen und können nicht einfach auf
       die Möglichkeit der Programmbeschwerde verweisen.
       
       Dem Bundesverfassungsgericht können die Gerichte den Fall aber nur
       vorlegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass der ÖRR mindestens zwei Jahre
       lang mit seinem „Gesamtprogrammangebot“, also mit Fernsehen, Hörfunk und
       Internet-Angeboten, die Pflicht zu Vielfalt und Ausgewogenheit „gröblich“
       verletzte.
       
       Dass dies eine hohe Hürde ist, betonte an diesem Mittwoch auch der
       Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Er verwies darauf, [2][dass das
       Bundesverfassungsgericht 2018 den Rundfunkbeitrag grundsätzlich geprüft und
       für verfassungskonform eingestuft hatte]. „Damals hat das
       Bundesverfassungsgericht das Programmangebot also nicht in Zweifel
       gezogen“, betonte Kraft. Und auch nach der aktuellen Argumentation der
       Klägerin fand Kraft es „überaus zweifelhaft“, ob sie eine Vorlage an das
       Bundesverfassungsgericht erreichen kann. Die Bayerin hatte vor allem auf
       Studien im Internet verwiesen, um die fehlende Ausgewogenheit zu belegen.
       
       ## Weitere Klagen angekündigt
       
       Harald von Herget, der Anwalt der Klägerin, sprach nach der
       Urteilsverkündung dennoch von einem „Sieg“. Er, die Klägerin und die
       Leuchtturm-Initiative um den Filmemacher Jimmy C. Gerum wollen die
       Herausforderung annehmen und weiter gegen den Rundfunkbeitrag klagen. Der
       Anwalt von Herget regte allerdings an, dass der Bayerische
       Verwaltungsgerichtshof gleich selbst ein Gutachten zur Ausgewogenheit des
       ÖRR in Auftrag geben soll.
       
       Sabine Mader, Leiterin der Rechtsabteilung des Bayerischen Rundfunks, sagte
       in Leizig: „Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass man nicht
       den Rundfunkbeitrag verweigern kann, wenn einem bestimmte Sendungen nicht
       gefallen.“
       
       Die Leipziger Entscheidung traf der sechste Senat des
       Bundesverwaltungsgerichts, der jüngst mit mehreren Entscheidungen Aufsehen
       erregte. Im Juni [3][hatte er das Verbot der rechtsradikalen Postille
       Compact für rechtswidrig erklärt]. Im Juli lehnte er die Beschwerde der AfD
       [4][gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall ab].
       
       15 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Rundfunkbeitrag-nur-fuer-Erstwohnsitz/!5518257/
 (DIR) [3] /Rechtsextreme-Medien/!6093012
 (DIR) [4] /Beschwerde-abgelehnt-AfD-ist-extremistischer-Verdachtsfall/!6099029
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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