# taz.de -- Entschluss zu NS-Raubkunst: Skandal im Kleingedruckten
       
       > Die Restitution von NS-Raubkunst in strittigen Fällen wird neu geregelt.
       > Jetzt werden nur Objekte zurückgegeben, die in öffentlichem Besitz sind.
       
 (IMG) Bild: Gilt als von den Nationalsozialisten geraubtes Kunstwerk: Bronzebüste Fernande von Pablo Picasso
       
       Die Bestohlenen sind schon lange gestorben. Die Diebe sind ebenfalls tot.
       Im 80. Jahr nach der Befreiung vom Nationalsozialismus müssen die
       [1][Nachkommen der Opfer immer noch auf die Rückerstattung ihres Eigentums
       warten]. Das betrifft insbesondere Kunstgegenstände, aber auch Bücher.
       Dabei wird es auch bleiben, denn die Neuregelung bei strittigen Fällen der
       Restitution betrifft nur solche Objekte, die sich im öffentlichen Besitz
       befinden. Was privat geklaut worden ist, gilt inzwischen als „ersessen“,
       egal ob [2][Picasso oder Perlmuttbrosche.] Da besteht keinerlei Anspruch
       auf Rückgabe. Ein wirkliches Restitutionsgesetz ist nicht in Sicht.
       
       Doch auch das nun [3][einzurichtende Schiedsgericht für Kunstwerke in
       Besitz öffentlicher Einrichtungen] leidet an Geburtsfehlern. Das
       Versprechen, dass endlich Nachfahren auch gegen den Willen der jetzigen
       Eigentümer eine Prüfung der Besitzansprüche durchsetzen können, steht auf
       wackligen Beinen. Eine entsprechende Zustimmung all der kommunalen Museen
       dazu liegt nämlich nicht vor. Man kann nur hoffen, dass sich diese einer
       Regelung nicht verweigern. Ob das künftig auch für AfD-Bürgermeister
       garantiert werden kann?
       
       Verborgen im Kleingedruckten der Schiedsgerichts-Regeln verbergen sich
       weitere Ungereimtheiten. Wenn ein ins Exil vertriebener Jude in seiner
       Existenznot ein Kunstwerk verkauft hat, wird ein Fall von NS-Raubkunst
       „nicht vermutet“, heißt es da. Da liegt der Schluss nahe, der er und seine
       Nachkommen leer ausgehen sollen.
       
       Die Neuregelung zur Restitution ist ein Kompromiss zwischen Bund und
       Ländern. Dieser Kompromiss ist faul. Es entsteht der Eindruck, dass sich
       hier einige Länder so weit durchgesetzt haben, dass sie nun fröhlich einer
       Überprüfung auf NS-Raubkunst durch das Schiedsgericht zustimmen können, die
       sie zuvor strikt verweigert haben. Das nährt den Verdacht, dass die
       Hoffnung besteht, das neue Gremium werde weniger zugunsten der Opfer
       urteilen. Käme es so, wäre genau das Gegenteil dessen erreicht worden, was
       Not tut.
       
       9 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082
 (DIR) [2] /Umgang-mit-NS-Raubkunst/!6041996
 (DIR) [3] /Debatte-um-Restitution/!6046129
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
       ## TAGS
       
 (DIR) NS-Raubkunst
 (DIR) Restitution
 (DIR) Urteil
 (DIR) Bund
 (DIR) Länder
 (DIR) Schwerpunkt Zweiter Weltkrieg
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Antisemitismus
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Graphic Novel
 (DIR) Stiftung Preußischer Kulturbesitz
 (DIR) Schwerpunkt Zweiter Weltkrieg
 (DIR) Kunstbetrieb
 (DIR) Bildende Kunst
 (DIR) NS-Raubkunst
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Graphic Novel „Zwei weibliche Halbakte“: „Es ist wirklich ein beschissenes 20. Jahrhundert“
       
       Die Geschichte der „entarteten Kunst“ bis in die Nachkriegszeit aus der
       Sicht eines Gemäldes: Zeichner Luz über sein Comic „Zwei weibliche
       Halbakte“.
       
 (DIR) Streit um Restitution: Der Welfenschatz und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
       
       Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird vorgeworfen, eine
       Raubgutrestitution zu verschleppen. Sie hatte Teile des „Welfenschatzes“
       1935 gekauft.
       
 (DIR) Soldaten der Waffen-SS kriegen noch Geld: Deutschland zahlt Kriegsopferrente an Kriegsverbrecher
       
       Rund 5 Millionen Euro zahlt Deutschland jährlich an Kriegsopfer, ein Teil
       landet bei Nazi-Tätern. Das zeigt eine Recherche von FragDenStaat und
       Stern.
       
 (DIR) Rückgabe von Kunst aus der Nazizeit: Sie warten schon so lange
       
       Strittige Fälle von NS-Raubkunst sollen ab 2025 durch ein Schiedsgericht
       entschieden werden. Doch an dem neuen Gremium entzündet sich harte Kritik.
       
 (DIR) Debatte um Restitution: Forschungen im Kunsthandel
       
       Zwei Gemälde von George Grosz können in der Kunsthalle Bremen bleiben: Eine
       Kommission entschied gegen die Ansprüche der Erben.
       
 (DIR) NS-Raubkunst: Endlich mehr Rechte für die Opfer
       
       Künftig dürfen Kunstwerke auch ohne Zustimmung der Museen überprüft werden.
       Ein wichtiger Schritt für die Restitution von NS-Raubkunst.