# taz.de -- Entscheidung des EuGH: Italien bleibt für Dublin-Geflüchtete zuständig
       
       > Seit zwei Jahren weigert sich die Meloni-Regierung, Geflüchtete
       > zurückzunehmen. Doch Deutschland wird dadurch nicht für
       > Dublin-Flüchtlinge zuständig.
       
 (IMG) Bild: Verlassenes Flüchtlingsboot an der Küste von Lampedusa, Italien, Septmeber 2023
       
       FREIBURG taz | Seit zwei Jahren weigert sich Italien, Flüchtlinge
       zurückzunehmen, für deren Asylverfahren das Land eigentlich zuständig ist.
       Das ist keine „systemische Schwachstelle“ des italienischen Asylsystems,
       wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Italien blieb also
       (theoretisch) zunächst für diese Asylverfahren zuständig. Dies betrifft
       auch Zehntausende Personen in Deutschland.
       
       Nach der [1][Dublin-III-Verordnung] muss in der Regel der EU-Staat ein
       Asylverfahren durchführen, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betrat.
       Als die rechte Regierung von Giorgia Meloni in Italien ins Amt kam,
       kündigte sie im Dezember 2022 gleich an, dass Italien wegen Überlastung
       keine Flüchtlinge mehr aus anderen EU-Staaten zurücknehmen wird.
       
       Dennoch wurden Asylanträge in Deutschland [2][weiterhin als unzulässig
       abgelehnt], wenn sich herausstellte, dass der Flüchtling zuvor in Italien
       war. Das Oberverwaltungsgericht Münster wollte nun vom EuGH wissen, ob dies
       nicht eine systemische Schwachstelle des italienischen Asylsystems ist,
       sodass sofort Deutschland für das Asylverfahren zuständig wäre.
       
       Der EuGH verneinte dies. Nur systemische Schwachstellen, die zu
       menschenunwürdiger Behandlung oder Verelendung führen, lassen das
       Asylverfahren sofort übergehen. Die bloße Verweigerung der Nicht-Rücknahme
       genüge nicht, so der EuGH.
       
       Nach Informationen von Pro Asyl erhalten diese Flüchtlinge dennoch ein
       Asylverfahren in Deutschland, wenn binnen sechs Monaten keine Überstellung
       nach Italien möglich ist. Dann geht die Zuständigkeit nach den
       Dublin-Regeln doch auf Deutschland über. Eigentlich müsste die
       EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten.
       Bisher hat sie darauf aber verzichtet, wohl [3][um Giorgia Meloni nicht zu
       verärgern].
       
       19 Dec 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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