# taz.de -- EU-Rechtsstaatsmechanismus: EuGH verhandelt über Sanktionshebel
       
       > Polen und Ungarn wollen finanzielle Einbußen wegen mangelnder
       > Rechtsstaatlichkeit verhindern. Daher haben sie Klage eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem Verfassungsgericht Polens wegen eines umstrittenen Urteils
       
       Freiburg taz | Polen und Ungarn wollen EU-Sanktionen wegen ihrer mangelnden
       Rechtsstaatlichkeit verhindern. An diesem Montag verhandelt der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) über eine Klage der beiden Staaten gegen eine im Vorjahr
       von der EU beschlossene Verordnung, die entsprechende Finanzsanktionen
       ermöglicht.
       
       Wenn die EU-Kommission „Verstöße gegen die Grundsätze der
       Rechtsstaatlichkeit“ feststellt, die den ordnungsgemäßen Umgang mit Geldern
       aus dem EU-Haushalt bedrohen, kann sie die Auszahlung solcher Fördergelder
       aussetzen. Das sieht die „Verordnung über eine allgemeine
       Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union“ vor. Anlass
       kann zum Beispiel eine mangelhafte gerichtliche Kontrolle der
       Geldverwendung durch unabhängige Gerichte sein.
       
       Gegen diese Verordnung haben Polen und Ungarn Klage eingereicht. Der EuGH
       soll die Verordnung für nichtig erklären. Sie umgehe den eigentlich im
       EU-Vertrag vorgesehenen Sanktionsmechanismus, wonach der Entzug des
       Stimmrechts gegen einen Mitgliedstaat von den anderen EU-Staaten nur
       einstimmig beschlossen werden kann. Tatsächlich blockieren Polen und Ungarn
       entsprechende Verfahren, weil sie sich gegenseitig decken. Auch deshalb
       wurde die Möglichkeit von Finanzsanktionen eingeführt; hier genügt ein
       Mehrheitsbeschluss der EU-Staaten. Polen und Ungarn gehen aber davon aus,
       dass es für die Verordnung keine Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen gebe.
       
       Der EuGH verhandelt am Montag und Dienstag über die Klagen. In einigen
       Wochen oder Monaten wird der unabhängige Generalanwalt das Urteil durch ein
       Gutachten vorbereiten. Weitere Monate später wird der EuGH sein Urteil
       verkünden.
       
       ## Erst soll der EuGH die Rechtmäßigkeit bestätigen
       
       Die Sanktionsverordnung ist bereits seit Januar in Kraft, wurde aber noch
       nicht angewandt. Grund dafür ist ein Versprechen, das die EU-Staats- und
       Regierungschefs in einer Erklärung im Dezember 2020 abgaben: Die
       Sanktionsverordnung soll erst genutzt werden, wenn der EuGH ihre
       Rechtmäßigkeit bestätigt hat. Im Gegenzug zogen Polen und Ungarn ihr Veto
       gegen den EU-Haushalt und den Corona-Aufbaufonds zurück.
       
       Die EU-Kommission hatte zunächst erklärt, sich an das Versprechen zu
       halten, und blieb gegenüber Polen und Ungarn untätig. Im Juni beschloss
       jedoch [1][das Europaparlament], beim EuGH eine Untätigkeitsklage gegen die
       EU-Kommission einzureichen. Die Sanktionsverordnung sei gültiges Recht. Die
       Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs habe keine rechtliche Wirkung.
       
       Daraufhin gab Kommissionschefin Ursula von der Leyen Anfang September an,
       sie werde demnächst Mitteilungen an bestimmte EU-Staaten verschicken, mit
       denen sie die Vorwürfe der EU-Kommission darlegt und Gelegenheit zur
       Stellungnahme gibt. Noch wurden die Schreiben aber nicht verschickt.
       
       Ein wirkungsvolleres Mittel besteht jedoch darin, dass Brüssel die Gelder
       aus dem 750 Milliarden Euro starken Corona-Aufbaufonds bisher zurückhält.
       Während die Investitionspläne der meisten EU-Staaten genehmigt sind und
       manche Staaten wie Italien schon Geld erhalten haben, werden die Pläne von
       Polen und Ungarn noch geprüft. Polen stehen rund 40 Milliarden Euro an
       Zuschüssen und Krediten zu, Ungarn soll 7,5 Milliarden Euro erhalten.
       Kommissions-Vizepräsidentin Vera Jourová sagte im September, die beiden
       Regierungen müssten die Kommission erst überzeugen, dass sie ein
       glaubhaftes Kontrollsystem für die Verwendung der EU-Mittel haben.
       
       Finanziellen Druck macht die EU-Kommission auch im Rahmen der
       Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Polen laufen. So hat die Kommission
       Anfang September beim EuGH ein tägliches Zwangsgeld beantragt, weil Polen
       eine einstweilige Anordnung des EuGH vom 14. Juli nicht ausreichend
       umgesetzt hat. Der EuGH hatte damals von Polen verlangt, dass die
       umstrittene Disziplinarkammer für Richter ihre Tätigkeit sofort einstellt.
       Die Disziplinarkammer arbeitet aber immer noch, [2][auch wenn sie keine
       neuen Fälle mehr annimmt].
       
       10 Oct 2021
       
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