# taz.de -- EuGH urteilt gegen Ungarn: Stopp für „Stoppt-Soros-Gesetz“
       
       > Ungarn habe Flüchtlingshelfer zu Unrecht mit Strafe bedroht, entscheidet
       > der Europäische Gerichtshof. Die Hilfsorganisation HHC begrüßt das
       > Urteil.
       
 (IMG) Bild: Hat das Asylrecht so eingeschränkt, dass fast alle Asylanträge als unzulässig gelten: Viktor Orban
       
       Freiburg taz | Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn
       verstößt gegen EU-Recht. Dies entschied an diesem Dienstag der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Geklagt hatte die EU-Kommission.
       
       Mitte 2018 hatte Ungarn ein Gesetz beschlossen, das Hilfe bei unzulässigen
       Asylanträgen zur Straftat erklärte. Seitdem drohen Haftstrafen bis zu einem
       Jahr. Als Beispiele für strafbare „Organisationstätigkeiten“ nannte das
       Gesetz etwa die „Verbreitung von Informationsmaterial“. Mit der
       Kriminalisierung solle bekämpft werden, dass Asylanträge „missbräuchlich“
       gestellt würden.
       
       Das Gesetz wurde „Stopp-Soros-Gesetz“ genannt. Die nationalkonservative
       ungarische [1][Regierung unter Victor Orbán] behandelt den [2][US-Investor
       und Mäzen George Soros] als Staatsfeind. Orbán unterstellt Soros alle
       möglichen finsteren Pläne, insbesondere die „Überflutung“ der EU mit
       Flüchtlingen.
       
       Das Hungarian Helsinki Comitee (HHC) bezog das Gesetz vor allem auf seine
       Tätigkeit. Nach eigenen Angaben ist es die einzige ungarische NGO, die
       kostenlos Flüchtlinge berät und vertritt. Das HHC wird finanziell vom
       UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) unterstützt.
       
       Das ungarische Verfassungsgericht verlangte 2019 eine einschränkende
       Auslegung des Gesetzes. Eine uneigennützige Unterstützung von
       Hilfsbedürftigen dürfe nicht bestraft werden. Das Verfassungsgericht hob
       das Gesetz aber nicht auf. Für HHC blieb die einschüchternde Wirkung
       deshalb bestehen: Es sei nach wie vor unklar, wo die Strafbarkeit beginne,
       so die damalige Kritik.
       
       ## Gegen Kriminalisierung von Helfern
       
       Ebenfalls 2019 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungserfahren
       gegen Ungarn ein. Das Stopp-Soros-Gesetz bedrohe faktisch jeden
       Flüchtlingshelfer mit Strafe, weil das ungarische Asylrecht so massiv
       eingeschränkt wurde, dass fast alle Asylanträge als unzulässig gelten. Die
       EU-Kommission beanstandete deshalb auch, dass Asylanträge in Ungarn schon
       deshalb unzulässig sind, wenn ein Antragsteller nicht in mindestens einem
       Drittstaat, über den er eingereist ist, verfolgt wurde.
       
       Der EuGH verurteilte nun Ungarn wegen Verletzung des EU-Rechts. Der
       EU-Gerichtshof betonte, dass Ungarn Asylanträge nicht aus Gründen für
       unzulässig erklären darf, die über EU-Recht hinausgehen. Deshalb verstoße
       es gegen EU-Recht, wenn schon die Einreise über sichere Drittstaaten einen
       Asylantrag unzulässig macht. Nach EU-Recht ist dies nur möglich, wenn der
       Asyl-Antragsteller zu mindestens einem der Drittstaaten, durch die er
       gereist ist, eine „Verbindung“ hat, so dass eine Rückkehr möglich ist.
       
       In diesem Zusammenhang sah der EuGH auch in der Kriminalisierung von
       Flüchtlingshelfern einen Verstoß gegen EU-Recht. Das ungarische Strafgesetz
       erfasse auch Personen, die Asylanträge unterstützen, die nur nach dem
       EU-rechtswidrigen ungarischem Recht keine Aussicht auf Erfolg haben.
       
       Auch könne von Flüchtlingshelfern nicht verlangt werden, schon bei der
       Asylantrags-Stellung einzuschätzen, ob der Antrag erfolgversprechend ist
       oder nicht, so der EuGH. Das ungarische Strafgesetz sei daher geeignet,
       auch Personen abzuschrecken, die nur Flüchtlingen helfen wollen, von ihrem
       Grundrecht Gebrauch zu machen, einen Asylantrag zu stellen.
       
       Das Hungarian Helsinki Comitee begrüßte das EuGH-Urteil. Man habe sich aber
       durch das Gesetz nicht einschüchtern lassen und in der Zwischenzeit 1.800
       Asylantragsteller:innen in Ungarn geholfen, sagte Márta Pardavi, die
       Co-Vorsitzende des HHC. (Az.: C-821/19)
       
       16 Nov 2021
       
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