# taz.de -- EU und Rechtsstaatlichkeit: Klage wegen „Untätigkeit“
       
       > Das Europaparlament will gegen die EU-Kommission klagen. Der Vorwurf: Sie
       > unternehme nichts gegen illiberale Staaten wie Polen und Ungarn.
       
 (IMG) Bild: Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof, Luxemburg
       
       Brüssel taz | Der [1][Streit um den Rechtsstaat in der Europäischen Union]
       eskaliert. Weil die Kommission nicht gegen illiberale Länder wie Ungarn,
       Polen oder Bulgarien einschreitet und wie vereinbart EU-Mittel kürzt, will
       das Europaparlament vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
       
       Die Abgeordneten hatten ein Ultimatum bis zum 1. Juni gesetzt. Bis dahin
       sollte die Kommission gegen jene Länder vorgehen, die die neue
       [2][Rechtsstaatsklausel zum EU-Budget] verletzen. Diese Klausel (im
       EU-Jargon „Konditionalität“) sieht vor, dass Zahlungen aus dem EU-Budget
       bei Verstößen zurückgehalten werden können.
       
       Doch die Brüsseler Behörde unternahm nichts. Sie will erst „Leitlinien“ zur
       Anwendung der neuen Regeln ausarbeiten, wie dies der Europäische Rat im
       Dezember 2020 – damals noch unter deutschem Vorsitz – gefordert hatte. Das
       könnte jedoch bis zum Herbst dauern.
       
       Nun ist den Abgeordneten der Geduldsfaden gerissen. Die sogenannte
       Untätigkeitsklage soll bei der Plenarsitzung in der kommenden Woche in
       Straßburg auf den Weg gebracht worden, hieß es am Freitag in
       Parlamentskreisen in Brüssel. Gegen eine Klage hatte sich die konservative
       EVP-Fraktion gesträubt, auch CDU/CSU waren dagegen. Doch Sozialdemokraten,
       Grüne, Liberale und Linke machten Druck. Am Freitag lenkten die deutschen
       Christdemokraten ein.
       
       ## Ohrfeige für von der Leyen
       
       Die rechtsstaatliche Lage in der EU verschlechtere sich immer mehr, heißt
       es in dem Entwurf der Parlamentsresolution, der der taz vorliegt. Es sei
       bedauerlich, dass die EU-Kommission seit Inkrafttreten der
       Rechtsstaatsklausel am 1. Januar untätig geblieben sei. Dies komme einer
       „Weigerung“ gleich, ihre Pflichten zu erfüllen.
       
       Wenn diese Erklärung so angenommen wird, ist dies eine Ohrfeige für
       Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die CDU-Politikerin beteuert
       zwar stets, Demokratie und Rechtsstaat lägen ihr ganz besonders am Herzen.
       Doch unternommen hat sie nichts.
       
       Von der Leyen folgt damit Kanzlerin Angela Merkel, die sich beim EU-Gipfel
       im Dezember 2020 mit Ungarns Premier Viktor Orbán auf ein
       Stillhalteabkommen geeinigt hatte. Orbán kündigte an, gegen die neue
       Rechtsstaatsklausel zu klagen. Die EU-Kommission sollte in der Zwischenzeit
       ihre „Leitlinien“ ausarbeiten.
       
       Das EU-Parlament hat sich mit diesem Kompromiss jedoch nie abgefunden.
       „Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss sich jetzt entscheiden:
       Entweder sie kämpft mit uns für den Rechtsstaat – oder sie bleibt wegen
       Druck aus Polen und Ungarn weiter untätig“, erklärte der grüne
       Europaabgeordnete Daniel Freund.
       
       Parlamentspräsident David Sassoli soll beauftragt werden, die
       Untätigkeitsklage einzureichen. Dafür habe er zwei Wochen Zeit, heißt es
       bei der EVP. Dieser Kompromiss, der von der Leyen noch etwas Luft
       verschafft, habe es CDU/CSU ermöglicht, das ungewöhnliche Verfahren gegen
       die Kommission mit zu tragen.
       
       4 Jun 2021
       
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