# taz.de -- Klage gegen EU-Parlament: Ungarn droht vor EuGH zu scheitern
       
       > Der Generalanwalt hat keine Bedenken, das Rechtsstaats-Verfahren gegen
       > Ungarn weiterlaufen zu lassen. Das Land hatte die Abstimmung kritisiert.
       
 (IMG) Bild: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán
       
       Freiburg taz | Das Rechtsstaats-Verfahren gegen Ungarn wird wohl
       weiterlaufen. Das empfiehlt jedenfalls der unabhängige Generalanwalt Michal
       Bobek in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ungarns
       Einwände gegen den Antrag des Europäischen Parlaments seien nicht
       stichhaltig.
       
       Das Europäische Parlament hatte im September 2018 beantragt, das in Artikel
       7 des EU-Vertrags vorgesehene Rechtsstaatsverfahren einzuleiten. Grundlage
       war ein Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini,
       in dem sie umfassende „Bedenken“ auflistete. So seien die Befugnisse des
       ungarischen Verfassungsgerichts eingeschränkt worden, es habe manipulative
       Volksabstimmungen gegeben, bei der Verwendung von EU-Mitteln gebe es wohl
       Betrug und Bestechung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte
       einseitig und die Rechte von Flüchtlingen würden verletzt.
       
       Auf der ersten Stufe des Rechtsstaatsverfahrens könnte der Europäische Rat
       mit 80-prozentiger Mehrheit feststellen, dass eine „eindeutige Gefahr einer
       schwerwiegenden Verletzung“ der EU-Grundwerte besteht. Dies wäre eine Art
       letzte Warnung. Erst auf der zweiten Stufe drohen dann Sanktionen wie der
       Entzug des Stimmrechts. Hier wäre aber ein einstimmiger Beschluss der
       anderen EU-Staaten erforderlich, den Polen voraussichtlich blockieren
       würde.
       
       Doch Ungarn versuchte, schon den Start des Verfahrens zu blockieren und
       klagte beim EuGH gegen den Antrag des Europäischen Parlaments. Dieser sei
       nicht korrekt zustandegekommen, weil die erforderliche
       Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurde. Die Stimmenthaltungen hätten
       mitgezählt werden müssen, so Ungarn. Tatsächlich stimmten 448 Abgeordnete
       für die Einleitung eines Verfahrens gegen Ungarn, 197 Abgeordnete dagegen
       (darunter fast alle CSU-Parlamentarier) und 48 Abgeordnete enthielten sich.
       Die Zwei-Drittel-Mehrheit war also nur erreicht, wenn die Stimmenthaltungen
       ignoriert wurden.
       
       ## EU-Parlament hielt Klage für unzulässig – Gutachter nicht
       
       Das EU-Parlament hielt schon die Klage Ungarns für unzulässig. Ein
       derartiger Antrag sei nur eine „Zwischenmaßnahme“ ohne Rechtswirkung, für
       die der EuGH keine Zuständigkeit habe.
       
       Dies sah Generalanwalt Bobek in seinem Gutachten aber anders: Ungarns Klage
       sei zulässig, weil auch die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens schon
       juristische Folgen habe. So sei nun die Auslieferung von Straftätern nach
       Ungarn erschwert. Und eventuelle Asylanträge von Ungarn müssten in den
       anderen EU-Staaten jetzt geprüft werden.
       
       In der Sache empfahl Bobek dem EuGH jedoch, die ungarische Klage
       abzulehnen. Der Antrag des Europäischen Parlaments sei korrekt
       zustandegekommen, so Bobek. Nach der Geschäftsordnung des Parlaments seien
       bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nur Ja- und Nein-Stimmen zu
       berücksichtigen, nicht aber Enthaltungen. Auch aus dem EU-Vertrag ergebe
       sich nichts anderes. Der EuGH wird in einigen Wochen sein Urteil verkünden.
       (Az.: C- 560/18)
       
       3 Dec 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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