# taz.de -- Mietendeckel in Berlin: Eilantrag scheitert in Karlsruhe
       
       > Mehrere Eilanträge gegen die Deckelung der Mieten scheitern in Karlsruhe.
       > Über das Gesetz ist damit aber noch nicht entschieden.
       
 (IMG) Bild: Für viele BerlinerInnen ist die Miete wegen des Deckels tatsächlich gesunken
       
       Berlin dpa | Berliner Vermieter scheitern vorerst in Karlsruhe: Das
       Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag [1][gegen den Mietendeckel]
       abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von
       Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als
       Ordnungswidrigkeit geahndet werden. (1 BvQ 15/20 u.a.)
       
       Die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien
       zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig
       erweisen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom
       Dienstag. „Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen
       würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz
       aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde.“
       
       Das Bundesverfassungsgericht lehnte auch einen weiteren Antrag auf Erlass
       einer einstweiligen Anordnung ab und nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht
       zur Entscheidung an. Bereits im Februar hatte Karlsruhe einen ersten
       Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel aus formalen Gründen
       verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.
       
       Nach Angaben der Karlsruher Richter ist die beabsichtigte
       Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich
       unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für
       die Regelungen zur Mietobergrenze besaß, müsse als offen bezeichnet werden.
       „Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines
       in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung
       Gebrauch machen.“
       
       ## Erheblicher Eingriff
       
       Ein solcher Eingriff sei ein erheblicher Eingriff in die
       Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Die 3. Kammer des Ersten Senats wies
       in ihrem Beschluss darauf hin, dass [2][Vermieter] ausreichend Zeit hätten,
       sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen – und Bußgelder so zu
       vermeiden.
       
       Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige
       Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten
       zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022
       höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem
       Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Auch CDU und
       FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach
       Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer
       Normenkontrollklage zu Fall bringen.
       
       12 Mar 2020
       
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