# taz.de -- Wohnungsbesichtigung undercover: Mietendeckel? Hält sich keiner dran
       
       > Um den Mietendeckel zu umgehen, lassen sich Vermieter viel einfallen. Ein
       > Nutzungsvertrag statt eines Mietvertrages? Schauen wir es uns an.
       
 (IMG) Bild: Wohnungsbesichtigung (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Am Dienstagvormittag setzt der freie Autor Tom Kraftwerk einen
       [1][Tweet] ab: „Hab morgen ne Wohnungsbesichtigung und wurde eben
       telefonisch darauf hingewiesen, dass kein Mietvertrag, sondern ein
       ‚Nutzungsvertrag‘ vergeben wird, um den Mietendeckel zu umgehen. So viel
       zur Umsetzung.“
       
       Einen Tag und mehr als 5.000 Likes später, stehen Tom und sein neuer
       Bekannter, also ich – für diese Besichtigung aber Henri, der
       Startup-Mitarbeiter – vor einem Haus in der Agnes-Wabnitz-Straße 6, einem
       Neubauviertel an der Landsberger Allee, südöstlichster Zipfel von
       Prenzlauer Berg. Hier also liegt sie, unsere „charmante und grosszügige
       Dreizimmerwohnung“. Kaltmietpreis 1.395 Euro.
       
       Der Makler wartet bereits rauchend vor dem grauen, irgendwie gesichtslosen
       Viergeschosser, der im Prospekt als „Stadtjuwel mit Metropolen-Flair“
       beschrieben ist. Der etwa 50-Jährige mit dem bodenständig-karierten Hemd
       stellt sich vor, in diesem Text soll er Herr Schuster heißen. Er braucht
       keine Minute, die Zigarette glüht noch, um auf den Nutzungsvertrag zu
       kommen: „Das machen wir einfach, um den Mietendeckel zu umgehen. Streng
       genommen könnte sie ja nur 1.000 Euro kosten.“ Wir nicken. Er hat es ja so
       gesagt, als wäre es auch in unserem Interesse.
       
       Wirklich streng genommen dürfte die Wohnung nach dem seit Mitte Februar
       gültigen Mietendeckelgesetz kalt 1.095 Euro kosten: 9,80 Euro als
       [2][Höchstwert bei einer 2009 fertiggestellten Wohnung], plus einen Euro
       für die gute Ausstattung mal 101 Quadratmeter. Angeboten wird sie uns für
       300 Euro mehr. Hinzu kommen verpflichtende 140 Euro für den
       Tiefgaragenstellplatz. Tom hat immerhin ein Motorrad.
       
       Ich habe nur den Hinweis eines bekannten Juristen, der mir zuvor schrieb:
       „Jeder Mietvertrag ist von rechts wegen ein Nutzungsvertrag.“ Den
       Mietendeckel umgehen, weil man es nicht Mietvertrag nennt, sei unmöglich:
       „Ein vollkommen hilfloser, untauglicher Umgehungsversuch.“ Man könnte also
       einfach einziehen und nur die Mietendeckel-Miete überweisen.
       
       ## Ein Traum von einer Wohnung
       
       Herr Schuster bläst den Rauch in die Luft, wir folgen ihm ins Haus, erste
       Etage rechts. Beim Blick in die großen, sonnendurchfluteten Räume, auf die
       Einbauküche, das Parkett und die bodentiefen Fenster könnte man sich fast
       knauserig vorkommen. Klar, dass so ein Traum nicht für die sozialistisch
       festgesetzte Fünf-Jahres-Plan-Miete vergeben wird.
       
       Da kann man als Mieter auch in Kauf nehmen, dass es sich um einen
       befristeten Sieben-Jahresvertrag handelt. „Und danach?“, will ich wissen:
       „Dann wird die Wohnung wahrscheinlich verkauft“, sagt Herr Schuster. Aber
       sie sei wirklich ein „faires Angebot“. Ich denke darüber nach, dass Tom und
       ich je unser eigenes Badezimmer hätten. Wollen wir es vielleicht zusammen
       versuchen?
       
       Eigentlich ist diese Wohnung nicht für Mieter gebaut worden. Schon in der
       Bauphase war das Projekt als „Anlageimmobilie“ gelistet; die
       Eigentumswohnungen wurden paketweise verkauft. Unser Eigentümer, der
       Auftraggeber von Herrn Schuster, hat hier 15 Wohnungen. Gegenüber habe er
       gerade eine vermietet, also zur Nutzung überlassen, erzählt Herr Schuster.
       Ob ein Nutzungsvertrag irgendwie von Nachteil für uns wäre, will Tom
       wissen. „Na, es gibt dann nicht so einen tollen Schutz vor Zwangsräumung,
       wenn der Eigentümer pleite geht“, sagt Herr Schuster. Na dann.
       
       ## Keine Klagen gegen Deckel-Brecher
       
       Herr Schuster erzählt uns noch, dass Mieter ja „klagen“ könnten – die
       Gänsefüßchen macht er mit seinen Fingern –, wenn eine Miete über den
       Mietendeckel-Oberwerten liege. Aber das mache keiner, im Gegenteil, es
       liefen ja die Klagen gegen den Deckel. „Experten sagen, er wird im Sommer
       gekippt.“
       
       Bei einem Blick in den Keller – „den könnten wir untervermieten“, sagt Tom
       – treffen wir auch das nachfolgende Interessentenpaar. Vielleicht hat Herr
       Schuster mit ihnen mehr Glück.
       
       Tom wird sein Glück woanders suchen. Einziehen und die Miete einfach auf
       den gültigen Höchstwert drücken, will er nicht: „Ich habe keine Nerven für
       einen Rechtsstreit vom ersten Tag an“, sagt er. 15 Wohnungen habe er schon
       gesehen, zu noch mehr Angeboten seine Bewerbungsunterlagen geschickt. Der
       Mietendeckel sei „lieb gemeint“, helfe ihm in der Praxis aber nicht.
       Anderswo legten Vermieter gleich zwei Verträge vor, einen rechtskonformen
       und einen mit der tatsächlichen Miete. Frustrierend.
       
       2 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/TomKraftwerk/status/1244909588249444352?s=20
 (DIR) [2] /Mietendeckel-die-Praxis/!5656467/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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