# taz.de -- Auskunftsrechte von Journalisten: Medien wollen mehr
       
       > Journalisten, Verlage und Sender fordern vom Bundestag endlich ein
       > Presseauskunftsgesetz. Denn seit 2013 besteht dort eine Lücke.
       
 (IMG) Bild: Journalistisches Interesse am Staat: Mikrofone bei einer Pressekonferenz
       
       Ein breites Medienbündnis fordert vom Bundestag, endlich ein
       [1][Presseauskunftsgesetz] auf Bundesebene zu schaffen. Das Bündnis
       unterstützt dabei Anträge von Grünen und FDP. Deren Ablehnung käme einer
       „Missachtung journalistischer Arbeit“ gleich, [2][heißt es in einer am
       Dienstag veröffentlichten Erklärung].
       
       Dem Bündnis gehören neben den Journalistengewerkschaften und den
       Verlegerverbänden auch das Netzwerk Recherche, der Deutsche Presserat, der
       Verband privater Medien sowie ARD und ZDF an. Ihre gemeinsame Parole:
       „Medienauskunftsgesetz jetzt!“
       
       Die Lücke, die ein derartiges Gesetz schließen soll, besteht seit 2013. Bis
       dahin galt für Medienanfragen an Bundesbehörden das Pressegesetz des
       jeweiligen Bundeslandes, in dem die Behörde ihren Sitz hatte. Für Anfragen
       an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zirndorf galt zum
       Beispiel das bayerische Pressegesetz.
       
       Völlig überraschend stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       2013 fest: Für Presseauskünfte gegen Bundesbehörden ist ein Bundesgesetz
       erforderlich. Ohne ein entsprechendes Bundesgesetz gelte nur ein
       „Minimalstandard“, der unmittelbar aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit
       abzuleiten sei. Seit 2013 wird deshalb über die Einführung eines
       entsprechenden Bundes-Presseauskunftsgesetzes diskutiert.
       
       ## Bundes- oder Landessache?
       
       Die Sache verkomplizierte sich, als bei einer ersten
       Sachverständigenanhörung mehrere Rechtsprofessoren behaupteten, der
       Bundestag dürfe gar kein derartiges Gesetz beschließen, denn Presserecht
       sei Landessache. Auch die Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde den
       Kompetenzstreit klären, zerschlug sich 2015. Karlsruhe löste den damaligen
       Fall, ohne Klarheit in der Kompetenzfrage zu schaffen.
       
       Derzeit liegen dem Bundestag zwei konkrete Initiativen vor. Die Grünen
       haben 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht, dazu kommt ein Antrag der FDP.
       Beide wollen Journalisten einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft
       gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien garantieren. Es soll aber
       auch die aus den Landesgesetzen bekannten Ausnahmen geben, etwa wenn
       „öffentliche Interessen“ überwiegen oder „schutzwürdige Interessen Dritter“
       entgegenstehen.
       
       Der Innenausschuss des Bundestags hat Ende September mit den Stimmen der
       Großen Koalition empfohlen, dass das Bundestagsplenum beide Initiativen
       ablehnen soll. Auf eine Begründung wurde verzichtet. Dies könnte daran
       liegen, dass sich die Regierungskoalition uneinig ist.
       
       Die SPD ist eigentlich für ein Gesetz. Sie hat sogar schon einen eigenen
       Entwurf für ein „Medieninformationszugangs- und -auskunftsgesetz“ in der
       Schublade. Allerdings konnte sich die SPD bisher nicht gegenüber dem
       Koalitionspartner CDU/CSU durchsetzen. Der medienpolitische Sprecher der
       SPD-Fraktion Martin Rabanus schloss sich deshalb ausdrücklich den
       Forderungen des Medienbündnisses an den Bundestag an.
       
       ## Eine Auskunftspflicht gibt es auch jetzt schon
       
       Das Fehlen eines Gesetzes hat bisher allerdings keine dramatischen Folgen.
       Das Bundesverwaltungsgericht garantiert den direkt aus dem Grundgesetz
       folgenden Auskunftsanspruch der Presse. Behörden des Bundes sind also auch
       jetzt grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Inzwischen ist in Leipzig
       auch nicht mehr von einem „Minimalstandard“ die Rede, vielmehr geht das
       Gericht jetzt vom gleichen Standard aus wie die Landespressegesetze.
       
       Erst [3][im Oktober verfügte das Bundesverwaltungsgericht] auf dieser
       Grundlage, dass der Berliner Journalist Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel)
       Informationen über Hintergrundgespräche des Bundesnachrichtendienstes
       erhält. Allerdings gehen die Initiativen von Grünen und FDP teilweise über
       den üblichen Standard hinaus. So soll es neben der Auskunftspflicht der
       Bundesbehörden auch noch ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten geben.
       
       Dies würde die Recherchemöglichkeiten verbessern. Zwar gibt es solche
       Einsichtsrechte schon aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes des
       Bundes. Presserechtliche Ansprüche wären aber stärker, zum Beispiel weil
       sie auch gegenüber Geheimdiensten gälten.
       
       Auch das breite Medienbündnis äußert nun Zusatzwünsche wie ein
       Akteneinsichtsrecht oder ein praxistaugliches Eilverfahrensrecht.
       Vielleicht liegt in solchen Verbesserungen sogar das Hauptinteresse an
       einem neuen Gesetz.
       
       11 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gruene-wollen-Presseauskuenfte-regeln/!5301194
 (DIR) [2] https://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/aktuelles/article/auskunftsgesetz-jetzt.html
 (DIR) [3] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5624632
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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