# taz.de -- Auswirkungen der Urheberrechtsreform: Glückliche Verlage, uneinige Autoren
       
       > Die Reform ist ein klarer Sieg für kleine und große Verlage. Auch
       > Schriftsteller:innen-Verbände zeigen sich zufrieden, während
       > Selfpublisher verlieren.
       
 (IMG) Bild: Internet- und Buchgeschäft sollen durch die Reform zu einem harmonischen Ganzen werden
       
       [1][Mit der vergangene Woche verabschiedeten Reform] können die Buchverlage
       zufrieden sein. Sie werden [2][durch die neue EU-Richtlinie] finanziell
       gestärkt. Auf den ersten Blick verlieren jedoch die Autor:innen. Sie müssen
       zugunsten der Verlage auf einen Teil der Tantiemen verzichten, die ihnen
       die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bisher auszahlte.
       
       Trotzdem haben sich viele Schriftstellerverbände für die Reform
       ausgesprochen. So verweist Valentin Döring, Bundesgeschäftsführer der
       Schriftsteller:innen bei ver.di, als Fürsprecher der Reform auf das dritte
       Kapitel, in dem „faire Verträge für Künstler“ festgelegt sind. Die heiß
       umkämpfte Urheberrechtsreform – sie ist auch in der Literaturszene
       umstritten.
       
       Grundsätzlich sollen große Online-Plattformen die Urheber:innen durch die
       Reform gerechter an ihren Gewinnen beteiligen. Der Journalist und
       Herausgeber der Website literaturcafe.de, Wolfgang Tischer, kritisiert aber
       die finanziellen Nachteile für Kreative durch Artikel 16. Dieser Artikel
       schafft die Rechtsgrundlage für eine Verlagsbeteiligung. Autor:innen müssen
       künftig Tantiemen mit ihrem Verlag teilen, wenn die Richtlinie in
       nationales Recht gegossen wird. Viele Autor:innen, mit denen Tischer
       gesprochen habe, hätten das nicht verstanden und stattdessen die Reform
       unterstützt. „Es wird ihnen aber klar werden, wenn sie sehen, dass die
       Ausschüttung von der VG Wort niedriger ist“, sagt der gelernte Buchhändler.
       
       Um das zu verstehen, lohnt sich der Blick [3][in die juristische
       Vergangenheit dieser Debatte]. Zuletzt verteilte die VG Wort als gemeinsame
       Vertretung der Urheber:innen die Ausgleichsgebühren, zum Beispiel von
       Bibliotheken, direkt an Autor:innen und Übersetzer:innen. Das war nicht
       immer so. Jahrelang bekamen auch Verlage einen Anteil, weil das Lektorieren
       eines Textes oder die juristische Unterstützung ebenso zu Entstehung eines
       Werkes beitrage wie das Schreiben und Übersetzen an sich.
       
       ## Schriftsteller:innen zeigen sich solidarisch
       
       Belletristikverlage erhielten rund ein Drittel der Tantiemen. [4][Doch 2016
       entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine pauschale Beteiligung der
       Verlage nicht rechtens sei.] Nach dem Urteil gaben viele Autor:innen –
       besonders solche, die sich gut betreut fühlten – freiwillig die Einnahmen
       an ihren Verlag ab. Was Tischer stört: Durch Artikel 16 kehrt die
       „Zwangsabgabe“ zurück.
       
       Nina George, Schriftstellerin und Beisitzerin des Präsidiums im
       PEN-Zentrum, spricht sich hingegen für die Verlagsbeteiligung aus und damit
       auch für die Reform. Die VG Wort sei mit den Verlagen verhandlungsstärker
       als ohne sie. „Das ist langfristig lukrativer für Autorinnen und Autoren“,
       sagt George. Nur gemeinsam könnten Verlage und Autor:innen etwas gegen
       internationale Giganten wie Google erreichen, ergänzt Susanne Schüssler,
       Leiterin des Wagenbach-Verlags und Sprecherin in der VG Wort. Sie hat für
       die Reform gekämpft. Und auch „die Mehrheit der Autorinnen und Autoren ist
       überzeugt, dass die Verlage wichtige Arbeit leisten“.
       
       Bekannte Autor:innen unterstützten die Reform zudem, weil sie durch Artikel
       17 auf Mehreinnahmen hoffen, meint Tischer. Darin steht, dass
       Online-Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften Lizenzen abschließen
       müssen, so wie YouTube sich bereits mit der GEMA geeinigt hat. Schüssler
       sieht darin auch für die Leser:innen einen Vorteil: „Die Nutzer können
       nicht belangt werden, weil es Bezahlmodelle gibt.“
       
       Tischer prognostiziert jedoch zähe Verhandlungen zwischen Plattformen und
       VG Wort. Noch herrsche viel Unklarheit: „Es gibt keine Zahlen dazu,
       wieviele urheberrechtlich geschützte Textbeiträge auf Facebook oder anderen
       Plattformen gegen den Willen von Autoren gepostet wurden.“
       
       ## Uploadfilter schaden eigenen Veröffentlichungen
       
       Der einzige große Verband, der sich klar gegen die Reform ausgesprochen
       hat, war der deutsche Selfpublisher-Verband. Dieser besteht seit 2015 aus
       rund 500 Autor:innen, die ohne Verlag veröffentlichen. Wegen Artikel 17
       haften künftig die Plattformen, auf denen unabhängige Autor:innen ihre
       Werke hochladen, für diese Inhalte. [5][Upload-Filter können das Material
       auf Urheberrechtsverletzungen hin automatisch prüfen, sind aber
       fehleranfällig]. „Als unabhängige Kreative ohne eigene Rechtsabteilung sind
       Selfpublisher folglich den privaten Filterbetreibern ausgeliefert“, heißt
       es in der Pressemitteilung des Selfpublisher-Verbands.
       
       Auch für Schüssler ist die Reform an dieser Stelle ein Kompromiss: „Ich
       teile die Auffassung, dass Upload-Filter nicht das Gelbe vom Ei sind.“
       
       31 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Richtlinie-zum-Urheberrecht/!5582962
 (DIR) [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52016PC0593
 (DIR) [3] /Entscheidung-bei-der-VG-Wort/!5357528
 (DIR) [4] /Mehr-Geld-fuer-Autoren/!5302804
 (DIR) [5] /Archiv-Suche/!5575475&s=Uploadfilter&SuchRahmen=Print/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Nöfer
       
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