# taz.de -- Uploadfilter im Bundestag: Koalition beharrt auf EU-Entwurf
       
       > Der Versuch der Opposition, Uploadfilter noch zu stoppen, scheitert
       > erwartungsgemäß. Die Debatte liefert aber Material für den EU-Wahlkampf.
       
 (IMG) Bild: Demonstration gegen die Reform des EU-Urheberrechts
       
       Berlin taz | Nicht einmal mit einer Ablehnung würdigte die Koalition am
       Donnerstagabend im Bundestag die Anträge von Linken und Liberalen. Beide
       Parteien hatten in ähnlich lautenden Drucksachen gefordert, die
       Bundesregierung möge der im [1][EU-Parlament beschlossenen
       Urheberrechtsrichtlinie] die Zustimmung verweigern. Gegen die Stimmen der
       Opposition wurde statt dessen die Überweisung der Anträge in Ausschüsse
       beschlossen.
       
       Mitten im beginnenden Europa-Wahlkampf bekommen Linke, Grüne und FDP so
       noch einmal eine Chance, sich [2][bei internetaffinen Jungwähler*innen] als
       netzpolitisch progressive Stimmen zu annoncieren. Insbesondere der SPD
       fällt die undankbare Rolle zu, gegen die erklärte Überzeugung ihrer eigenen
       Spitzenkandidatin, Katarina Barley, agieren und die inzwischen selbst bei
       CDU und CSU eher ungeliebte Richtlinie verteidigen zu müssen.
       
       Dabei hatte Petra Sitte (Linkspartei) nicht nur dem
       Bundestagsvizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU) mit ihrer
       Antragsbegründung ein Schmunzeln entlockt. „Der Koalitionsvertrag gilt –
       und Punkt.“ Mit einer gewissen Süffisanz unterbreitete Sitte Union und SPD
       das Angebot, ihrer Regierungsbank mal die Richtung zu weisen. Auch Grüne
       und FDP argumentierten, dass die Urheberrechtsrichtlinie im Wortlaut gegen
       den Koalitionsvertrag verstoße.
       
       ## Fragen bleiben offen
       
       Thorsten Frei (CDU) formulierte die direkte Erwiderung. Darin vertrat er
       die bekannte, nach heftiger öffentlicher Debatte gefundene Sprachregelung,
       dass die Richtlinie genügende Spielraum biete, Lösungen jenseits der viel
       kritisierten Uploadfilter zu finden. Frei betonte die Vorteile für
       Urheber*innen durch der Novellierung zu den aktuellen Regelungen.
       
       Letztlich wird Justizministerin Katarina Barley als anweisende
       Ressortchefin ihre Kolleg*innen also beauftragen, der Richtlinie, wie
       beschlossen, am 15. April im EU-Rat zuzustimmen. Wie die Nachrichtenagentur
       Reuters noch vor der Bundestagsdebatte berichtete, will Barley jedoch eine
       Protokollerklärung zur Bedingung machen. Darin soll, wenn auch nicht
       rechtsverbindlich, die Absicht der Bundesregierung festgehalten werden,
       „ohne das Instrument ‚Uploadfilter‘ auszukommen“.
       
       [3][Kritiker*innen überzeugen diese Versuche sicher nicht.] Wie schon vor
       der Abstimmung im EU-Parlament blieb auch in der Bundestagsdebatte die
       Frage unbeantwortet, welche anderen technischen Maßnahmen außer
       Uploadfiltern denn Schutz vor teurer Haftung bieten könnten. Die Idee, über
       den Umweg dieser Haftung, Lizensierungen zu erzwingen, die wiederum Geld in
       die Kassen der Urheberrechtsverwerter fließen lassen würden, wurde von
       Tabea Rößner (Grüne) als der falsche Hebel zur Regulierung der großen
       Internetplattformen beschrieben. Deren Marktbeherrschung zu brechen, sei
       ein wichtiges Anliegen, würde so aber nicht erreicht werden.
       
       5 Apr 2019
       
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