# taz.de -- Richtlinie zum Urheberrecht: EU-Parlament stimmt Reform zu
       
       > Das EU-Parlament debattiert noch einmal hitzig über die neue Richtlinie
       > zum Urheberrecht – und stimmt dann mit großer Mehrheit dafür.
       
 (IMG) Bild: Sie sind gegen die Urheberrechtsreform: Demonstrant*innen vor dem EU-Parlament in Straßburg
       
       Im entscheidenden Moment, um 12.42 Uhr, kurz vor der lang erwarteten
       Abstimmung zur Urheberrechtsreform, brach der Livestream des EU-Parlaments
       ab. Alle, die bis dahin live am Computer oder Handy die Debatte verfolgt
       hatten, sahen plötzlich nur noch schwarz.
       
       Man konnte das als schlechtes Omen lesen, oder als Gutes – offenbar wollten
       so viele Leute den ParlamentarierInnen beim Abstimmen zusehen, wie sonst
       nie. Auf so ein Interesse sind die Server der EU nicht vorbereitet.
       
       Nur mussten die ZuschauerInnen das Ergebnis dann auf anderen Plattformen
       suchen. Auf Twitter beispielsweise, wo der Grünen-Europaabgeordnete Sven
       Giegold [1][als erstes twitterte]: „Ein schlechter Tag für die Freiheit im
       Netz!“
       
       Das EU-Parlament hat die Urheberrechtsreform angenommen, um die seit
       Monaten gestritten wird. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Damit
       fiel das Ergebnis weniger knapp aus als erwartet.
       
       ## Kritisch: Artikel 11 und Artikel 17
       
       Seit gut zwei Jahren arbeiten die Parlamentarier an einem zeitgemäßen
       Urheberrecht, das den Gegebenheiten des Internets und der digitalen
       Geschäftsmodelle gerecht werden soll. Mit der Reform sollen Verlage,
       Rundfunkanstalten, KünstlerInnen und Kreative für ihre Arbeit und Inhalte
       im Netz gerecht entlohnt werden. Darüber, wie das aussehen kann, war in den
       vergangenen Monaten ein emotionaler Streit entbrannt.
       
       Besonders umstritten sind die Artikel 17 der Richtlinie, der in einer
       früheren Fassung 13 hieß, und Artikel 11. Artikel 17 sieht vor, dass
       Plattformen wie Youtube künftig dafür haften, wenn NutzerInnen
       urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Ausgenommen werden sollen
       Unternehmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, weniger als zehn
       Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als fünf Millionen NutzerInnen pro
       Monat haben.
       
       Bei allen anderen Plattformen, wie Youtube, ist absehbar, dass sie
       Algorithmen einsetzen werden, die alle Inhalte automatisch scannen – die
       sogenannten Upload-Filter. KritikerInnen fürchten, dass diese Filter im
       Zweifelsfall eher als zu wenig zu viel blockieren.
       
       Erst am vergangenen Wochenende waren allein in Deutschland gut 150.000
       Menschen [2][gegen Upload-Filter auf die Straße gegangen]. Sie sehen das
       freie Internet in Gefahr, da die Netzkultur auf dem Kopieren und Remixen
       von Bildern, Soundschnipseln und Sequenzen basiere, die andere erschaffen
       haben. Wenn Upload-Filter so etwas in Zukunft unterdrücken würden, sei das
       Internet nicht mehr dasselbe.
       
       ## Die Verlage jubeln
       
       Artikel 11 sieht ein sogenanntes [3][Leistungsschutzrecht] für
       Presseverlage vor. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen künftig Geld an
       Zeitungsverlage zahlen, wenn sie in ihren Suchergebnissen oder bei Google
       News, kleine Artikel-Ausschnitte anzeigen. Die ZeitungsverlegerInnen, die
       für den Artikel gekämpft haben, argumentieren: Google verdient Geld mit
       unseren journalistischen Inhalten und soll davon etwas abgeben.
       
       Google argumentiert hingegen: Wir spülen euch mehr BesucherInnen auf eure
       Webseiten, mit denen ihr dann Geld verdienen könnt. Der Bundesverband
       Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher
       Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte nun die Entscheidung des Parlaments.
       Die Zustimmung sei „ein ‚ja‘ zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien
       und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa.“
       
       Vor der Abstimmung debattierte das EU-Parlament am Dienstagvormittag knapp
       zwei Stunden über die geplante Richtlinie. Dabei liefen, wie auch in den
       Debatten davor, die Linien zwischen BefürworterInnen und GegnerInnen quer
       durch alle Fraktionen. Vor allem Abgeordnete der Linken und der Grünen
       hatten noch einmal Änderungsanträge eingebracht, das Parlament votierte
       aber mit knapper Mehrheit dagegen, über die Anträge abzustimmen.
       
       Die härteste Kritik an der Richtlinie äußerte [4][Julia Reda], die deutsche
       Abgeordnete und letzte verbliebene Piratin im EU-Parlament. Sie
       [5][kritisierte] vor allem den Umgang der EU-ParlamentarierInnen mit ihren
       KritikerInnen: 200.000 Menschen hätten am Wochenende gegen Upload-Filter
       demonstriert, fünf Millionen eine Petition gegen die Filter unterschrieben.
       „Eine neue Generation“, sagte Reda, „die dieses Jahr zum ersten Mal zur
       Europawahl geht, lernt gleich ihre Lektion: Eure Proteste sind nichts
       wert.“
       
       ## „Kunstraub ungebremsten Maßes“
       
       Die EU-Kommission hatte die Demonstrierenden in einem Blog-Beitrag als
       „Mob“ bezeichnet, EU-Abgeordnete hatten behauptet, die Demonstranten seien
       bezahlt gewesen, ihr Protest in den sozialen Netzwerken sei von
       automatisierten Bots gesteuert. Reda erntete zahlreiche Zwischenrufe und
       Pfiffe von ParlamentskollegInnen, mehrfach musste die Vorsitzende andere
       Abgeordnete zurecht weisen.
       
       Widerspruch bekam Reda vor allem von Jens Rhode, einem dänischen
       Abgeordneten der Liberalen: Es gebe in der aktuellen Debatte viele
       Missverständnisse, die Richtlinie sehe weder Uploadfilter, noch eine
       sogenannte Link-Steuer vor, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
       oft verkürzt genannt wird. Was aktuell im Internet passiere, sei ein
       „Kunstraub unerhörten Maßes“. Den gelte es zu verhindern.
       
       Damit spitzte Rhode die Argumente zu, die die BefürworterInnen der
       Richtlinie immer wieder anbringen: Im Internet herrsche ein ungebremster
       Kapitalismus, von dem vor allem die US-Tech-Giganten wie Google und
       Facebook profitierten. Diese Plattformen verdienten ihr Geld mit der oft
       prekären Arbeit der Kreativen im Netz, die keine Möglichkeit hätten, sich
       gegen die Unternehmen zu wehren. Daher sei es die Pflicht der
       ParlamentarierInnen, die Kreativen zu schützen.
       
       Der Rat der EU muss der Richtlinie noch zustimmen, er hat das heutige
       Verhandlungsergebnis bereits informell gebilligt. Danach ist es an den
       Mitgliedsstaaten, die Richtlinie umzusetzen.
       
       26 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/sven_giegold/status/1110509508344856577
 (DIR) [2] /!5582642/
 (DIR) [3] /Gruene-ueber-das-Leistungsschutzrecht/!5513899/
 (DIR) [4] /Julia-Reda-zur-EU-Urheberrechtsreform/!5573451/
 (DIR) [5] https://twitter.com/Senficon/status/1110497857629573121
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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