# taz.de -- VG Wort ändert Verteilungsplan: Es hat sich ausgebettelt
       
       > Die VG Wort hat einen neuen Verteilungsplan beschlossen: Autor:innen
       > können jetzt 100 Prozent der Tantiemen erhalten.
       
 (IMG) Bild: Wer schreibt, der bleibt – und verdient
       
       Schreiber:innen des Landes freuen sich: Am vergangenen Samstag haben die
       Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) in ihrer Versammlung
       in München einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Von nun an sollen
       Urheber:innen, die bei der VG Wort angemeldet sind, rechtskonform 100
       Prozent der Tantiemen ausgeschüttet bekommen.
       
       Verlage werden bei der Reform aber auch bedacht: Autor:innen können sie auf
       freiwilliger Basis an den Einnahmen beteiligen. Abhängig von der Textsorte
       und der Verbreitungsform sollen dann zwischen 15 und 50 Prozent an die
       Verlage gehen. Stimmen die Autor:innen keiner Abgabe zu, erhalten sie von
       2017 an das Geld grundsätzlich. Abtreten können sie für jedes Werk einzeln.
       Dies kann auch wieder rückgängig gemacht werden. All das erfolgt anonym –
       somit wissen Verlage nicht, wer einen Teil der Tantiemen abgibt und wer
       nicht. Bis Ende des Jahres werde das Geld aus der Rückabwicklung
       ausgeschüttet.
       
       Die VG Wort ist eine Gesellschaft, die die Rechte der Urheber:innen
       wahrnimmt: Sie sammelt Gebühren für Zweitverwertung und Vervielfältigung
       von Texten etwa bei Bibliotheken oder Herstellern von Kopiergeräten. Es
       geht um viel Geld: 185 Millionen Euro hat die VG Wort 2016 eingenommen.
       
       Über die Praxis, wie die Gewinne an Verlage und Urheber:innen zu verteilen
       sind, wurde in den vergangenen Monaten viel gestritten. Im April 2016
       [1][hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden], dass der bisherige
       Verteilungsplan rechtswidrig ist. Bis dahin wurden die von der VG Wort
       eingesammelten Tantiemen zu festen Anteilen an die Urheber:innen
       ausgeschüttet. Verlage erhielten dadurch bei belletristischen und auch zum
       Teil bei journalistischen Werken 30 Prozent und bei wissenschaftlichen
       Publikationen sogar 50 Prozent.
       
       Der Wissenschaftsautor Martin Vogel sah darin eine rechtswidrige Praxis und
       klagte 2011. Er argumentierte, dass nicht den Verlagen, sondern den
       Urheber:innen die Gewinne zustünden. Unterstützt wurde er dabei vom
       Berufsverband Freischreiber.
       
       [2][Das BGH entschied 2016], dass es wegen des Urheberrechtsgesetzes
       rechtswidrig ist, dass Verlage pauschal an den Werken ihrer Autor:innen
       beteiligt werden. Die VG Wort reformierte daraufhin ihren Verteilungsplan.
       Aber nicht nur das: Das Urteil wurde auch rückwirkend ausgesprochen, bis
       ins Jahr 2012, weswegen die VG Wort 100 Millionen Euro von den Verlagen
       zurückfordern und neu verteilen musste.
       
       Den Verleger:innen passte das natürlich gar nicht. Vor allem kleine Verlage
       sahen keine Möglichkeit, das Geld zurückzuzahlen, fürchteten um ihre
       Existenz und [3][versuchten auf ihre Autor:innen mittels Anschreiben
       Einfluss zu nehmen], ihnen etwas abzugeben. Deswegen hat die VG Wort es so
       eingerichtet, dass Autor:innen anonym an die Verlage abtreten konnten. So
       erfährt der Verlag nicht, wer für den Verlag auf das Geld verzichtet.
       
       Im Dezember 2016 wurde dann auch per Gesetz beschlossen, dass jede:r
       Urheber:in die Ausschüttung selbst beschließen kann. Darauf beruht die nun
       reformierte Regelung. Doch der Freischreiber e. V. warnt in seiner
       Pressemitteilung davor, dass noch nichts entschieden sei. Die Verlage
       arbeiteten bereits daran, die alte Regelung, in der die Verlage verbindlich
       an den Tantiemen beteiligt werden, wiederherzustellen, heißt es da.
       
       22 May 2017
       
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