# taz.de -- Urheberrechtsreform und VG Wort: Lecker Tantiemen für Verlage
       
       > Seit 2016 durften Autorinnen und Autoren die Tantiemen der VG-Wort
       > komplett behalten. Was sich nach der EU-Urheberrechtsreform ändern wird.
       
 (IMG) Bild: Wie groß wird der Anteil für Verlage künftig sein? Das musst neu ausgehandelt werden.
       
       Die Verleger werden bald wieder fest an den Einnahmen der
       Verwertungsgesellschaft (VG) Wort beteiligt. Das ist eine Folge der
       EU-Urheberrechtsreform, die im Europäischen Parlament vorige Woche
       beschlossen wurde und über die der EU-Ministerrat voraussichtlich am 15.
       April abstimmt. Die Verlegerbeteiligung war in der öffentlichen Wahrnehmung
       ganz vom [1][Streit über die sogenannten Uploadfilter überdeckt worden].
       
       Konkret geht es um Ansprüche für Nutzungen, die gesetzlich erlaubt sind,
       für die aber die VG Wort eine gesetzlich vorgesehene Vergütung einzieht,
       etwa bei Bibliotheken oder den Herstellern von Pressespiegeln. Als
       Ausgleich für das Recht auf private Kopien zahlen auch die Produzenten von
       Kopiergeräten eine Abgabe an die VG Wort. Im Jahr 2017 hat die VG Wort so
       rund 292 Millionen Euro eingenommen. Sie vertritt über 400.000 Autoren und
       mehr als 10.000 Verlage.
       
       Bis 2016 erhielten neben den Urhebern auch ihre Verlage jeweils einen
       Anteil von bis zu 50 Prozent an den VG-Wort-Erlösen. Dann entschied jedoch
       der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Einnahmen allein den Autoren
       zustehen, denn nur sie sind die Urheber. Erstritten hatte das Urteil der
       Jurist Martin Vogel, der hier als Urheber klagte, weil er auch schon
       Sachbücher veröffentlicht hat. Die VG Wort musste daraufhin den (nur unter
       Vorbehalt ausbezahlten) Verlegeranteil für die Jahre 2012 bis 2015
       zurückfordern. Insbesondere kleinere Verlage sahen ihre Existenz bedroht.
       
       Vor allem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels forderte die
       schnellstmögliche Rückkehr zur Verlegerbeteiligung. Unterstützt wurde er
       von den meisten Autoren- und Journalistenverbänden. Sie fürchteten, dass
       sich die Verlage aus der VG Wort zurückziehen und diese dann stark an
       Bedeutung verlieren würde. „Wir können deutlich bessere Ergebnisse
       erzielen, wenn Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln“, sagte
       etwa Verdi-Vize Frank Werneke. Dagegen forderten Martin Vogel und der
       Verband „Freischreiber“, der freie Journalisten vertritt, [2][dass die VG
       Wort-Einnahmen weiter nur den Autoren zustehen sollen.]
       
       ## Unliebsames Urteil
       
       Der Bundestag hätte das BGH-Urteil am liebsten sofort durch eine Änderung
       des Urheberrechtsgesetzes ausgehebelt. Das ging aber nicht, weil das
       Urheberrecht weitgehend durch EU-Recht vorgegeben ist. Und der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) hatte schon 2015 entschieden, dass die gesetzlichen
       Vergütungsansprüche nur den Urhebern zustehen.
       
       Ende 2016 beschloss der Bundestag daher nur eine Behelfslösung im Gesetz
       über die Verwertungsgesellschaften (Paragraf 27a), die heute noch gilt.
       Danach können Autoren zustimmen, dass die Verleger an den gesetzlichen
       Ansprüchen beteiligt werden. Innerhalb der VG Wort wurde aber ein anonymes
       Verfahren beschlossen, sodass die Verlage nicht erfahren, welcher Autor
       ihnen einen Anteil abtritt und wer die VG-Wort-Erlöse für sich behält. Wohl
       nur bei kleinen Verlagen hat ein relevanter Anteil von Autoren von dieser
       Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bei Zeitungsjournalisten gibt es das so gut
       wie nie.
       
       Auf Initiative der Bundesregierung findet sich nun aber in der geplanten
       EU-Richtlinie über das „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ eine Art
       Öffnungsklausel (Artikel 16, ehemals Artikel 12). Danach dürfen die
       Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen eine Beteiligung der Verleger
       an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen erlauben.
       
       Die Bundesregierung wird davon ziemlich sicher Gebrauch machen. Im
       Koalitionsvertrag ist von einer „zeitnahen Regelung“ der
       Verlegerbeteiligung die Rede. Der Bundestag hat zwei Jahre Zeit zur
       Umsetzung der komplizierten Reform, es kann aber gut sein, dass die
       Verlegerbeteiligung vorweg in einem separaten Gesetz beschlossen wird.
       Konkrete Ankündigungen gibt es aber noch nicht. Wie hoch der
       Verleger-Anteil in den einzelnen Sparten (Presse, Belletristik, Sachbücher,
       Kinderbücher) jeweils sein wird, werden vermutlich wie früher Autoren und
       Verleger in den Gremien der VG Wort aushandeln.
       
       2 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /EU-Urheberrechtsreform/!5580151
 (DIR) [2] /VG-Wort-aendert-Verteilungsplan/!5408236
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EU-Urheberrechtsreform
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
 (DIR) VG Wort
 (DIR) Freischreiber
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Nachrichtenagentur
 (DIR) Uploadfilter
 (DIR) Schwerpunkt Verbrecher Verlag
 (DIR) VG Wort
 (DIR) VG Wort
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) „epd medien“ wird 70: Barometer der medialen Welt
       
       Seit 70 Jahren informiert der Nachrichtendienst „epd medien“ über Presse
       und Rundfunk. Unaufgeregt und unabhängig – dank Kirchensteuer.
       
 (DIR) Uploadfilter im Bundestag: Koalition beharrt auf EU-Entwurf
       
       Der Versuch der Opposition, Uploadfilter noch zu stoppen, scheitert
       erwartungsgemäß. Die Debatte liefert aber Material für den EU-Wahlkampf.
       
 (DIR) Auswirkungen der Urheberrechtsreform: Glückliche Verlage, uneinige Autoren
       
       Die Reform ist ein klarer Sieg für kleine und große Verlage. Auch
       Schriftsteller:innen-Verbände zeigen sich zufrieden, während Selfpublisher
       verlieren.
       
 (DIR) Keine VG-Wort-Ausschüttung: Die „SZ“ hat eine Bitte
       
       AutorInnen sollen auf die Rückzahlung aus einer unrechtmäßigen Ausschüttung
       an Verlage verzichten. Der Verzicht sei aber „freiwillig“.
       
 (DIR) Verhandlung am Bundesgerichtshof: Verlage kämpfen um VG-Wort-Gelder
       
       Er will nicht mit den Verlagen teilen. Deshalb kämpft ein Autor vor dem
       Bundesgerichtshof darum, alle VG-Wort-Einnahmen selbst einzustreichen.