# taz.de -- Kommentar Urheberrechtsreform: Die Kreativen verlieren
       
       > Artikel 16 der Urheberrechtsreform ist für Urheber:innen die größte
       > Ungerechtigkeit. Obwohl es Entlohnung fairer machen soll, profitieren
       > Verlage.
       
 (IMG) Bild: Keine Bots, sondern echte Demonstrant:innen: Protest gegen die EU-Urheberrechtsreform in Berlin
       
       Die Abstimmung zur Urheberrechtsreform ist durch. Im Europäischen Parlament
       wurde am Dienstag für die Reform gestimmt, und das nicht gerade mit knapper
       Mehrheit. Für Kreative ist der nun verabschiedete Artikel 16 (der
       [1][umnummerierte Artikel 12]) von Nachteil, weil er große Verlage an der
       Gewinnausschüttung beteiligt.
       
       Mit Artikel 16 werde sich „die Situation von Urhebern verschlechtern“,
       [2][prognostiziert der Netzexperte und „Technikphilosoph“ Enno Park in
       einem Blogartikel]. Die Urheber:innen profitieren von der Gesetzesreform
       nicht, sagt auch der Berufsverband der freien Journalist:innen. [3][Deshalb
       war der Verband gegen das Gesetz].
       
       Zeit-Feuilletonist Lars Weisbrod hat das Dilemma um das liebe Geld
       verstanden: [4][„Wo kann ich jetzt dafür abstimmen, dass Google mir Geld
       geben muss?“], twitterte der Journalist vor der Abstimmung. Abgestimmt
       haben andere, und eine gute Antwort bekam Weisbrod nicht.
       
       Artikel 16 ist ein Pflänzchen, das im Schatten zwischen Urheber:innen,
       Nutzer:innen und Verlagen gedeiht. Der EU-Gesetzesentwurf garantiert
       Verlagen, die einen Vertrag mit den Urheber:innen abgeschlossen haben,
       einen Teil der Einnahmen. Dieses Geld sammeln verschiedene
       Verwertungsgesellschaften ein. [5][Wie das in Zukunft gerecht passieren
       könnte, ist ein Kernpunkt der Debatten].
       
       ## Kreative Geringverdiener
       
       In Deutschland hatte die VG Wort für die Nutzung von Werken pauschal die
       Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage ausgeschüttet. Davon profitierten vor
       allem die großen Vermarkter von Inhalten, nicht der Kleinstverlag für
       Kunstwissenschaft. [6][Bis der Bundesgerichtshof 2016 einschritt und das
       auf nationaler Ebene verbot:] Das Geld soll direkt an die Urheber:innen
       gehen. Seitdem bekommen [7][Schreibende alle Tantiemen, können Verlage aber
       freiwillig beteiligen]. Diese Regelung wird mit der Reform zurückgedreht.
       
       Zwar sind alle Parteien von links bis rechts dafür, geringverdienenden
       Schreiber:innen und Musiker:innen ihr Geld zu geben und das Geschäftsmodell
       der mächtigen Content-Verwerter nicht weiter hinzunehmen. Was im Netz
       passiere, sei „Kunstraub unerhöhten Maßes!“, polterte der rechtsliberale
       Politiker Jens Rhode (Dänemark) [8][in der heutigen EU-Plenartagung zur
       Abstimmung].
       
       Aber obwohl Internet-Plattformen für urheberrechtlich geschütztes Material
       ab jetzt haften – es sei denn, sie schließen Lizenzen mit
       Rechteinhaber:innen ab, damit diese an ihre Vergütung kommen – ist das kein
       Gewinn für Kreative. Durch Artikel 16 profitieren nämlich die großen
       Content-Vermarkter gegenüber kleinen Verlagen. Die Urheber:innen verlieren.
       
       27 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/Senficon/status/1108728792934162432
 (DIR) [2] https://t3n.de/news/artikel-16-urheberrecht-weniger-geld-1152357/
 (DIR) [3] https://www.freischreiber.de/aktuelle/eu-urheberrechtsreform-wir-urheber-profitieren-nicht/
 (DIR) [4] https://twitter.com/larsweisbrod/status/1109457451726897154
 (DIR) [5] /EU-Urheberrechtsreform/!5580028
 (DIR) [6] https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-bgh-urteil-vg-wort-fordert-100-millionen-euro-70106/
 (DIR) [7] /VG-Wort-aendert-Verteilungsplan/!5408236
 (DIR) [8] http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/home.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Nöfer
       
       ## TAGS
       
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