# taz.de -- Diesel-Fahrverbote: Viele Ausnahmen, wenig Kontrollen
       
       > Koalition beschließt umstrittene Regeln für Diesel-Fahrverbote.
       > Automatische Überwachung gibt es nicht. Die Grünen bezweifeln die
       > Wirksamkeit.
       
 (IMG) Bild: Auch auf dem Kaiserdamm in Berlin wird es schwer zu prüfen, wer hier künftig noch fahren darf
       
       Die Große Koalition setzt im Schnellverfahren zwei Gesetze durch, die
       Fahrverbote für ältere Diesel teilweise vermeiden und die zur Durchsetzung
       notwendigen Kontrollen rechtlich regeln sollen. An diesem Donnerstag stehen
       das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Straßenverkehrsgesetz im Bundestag
       zur Abstimmung. Am Freitag segnet dann wohl auch der Bundesrat das Paket
       ab, so dass es im April in Kraft treten kann. Damit werde das BimschG
       „durchlöchert wie ein Schweizer Käse“, kritisiert der grüne
       Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar. Die Bundesregierung mache die gültigen
       Grenzwerte praktisch zu Richtwerten.
       
       Grund seines Ärgers: Der Grenzwert für Stickoxide von 40 Mikrogramm pro
       Kubikmeter wird aufgeweicht. Bis zu einem Durchschnittswert von 50
       Mikrogramm gelten Fahrverbote künftig laut Gesetz in der Regel als
       unverhältnismäßig. Denn die Regierung geht davon aus, dass der Grenzwert
       dort auch durch andere Maßnahmen eingehalten werden kann. Zudem werden
       Euro-6-Fahrzeuge grundsätzlich von Fahrverboten ausgenommen, auch wenn sie
       hohe Emissionen haben. Ältere Diesel dürfen in Fahrverbotszonen einfahren,
       sofern sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer
       ausstoßen – deutlich mehr als der Euro-5-Grenzwert von 180 Milligramm.
       
       Daneben wird im Straßenverkehrsgesetz der Weg für automatisierte Kontrollen
       in Fahrverbotszonen freigemacht. Die ursprünglich geplanten fest
       installierten Kameras, die jedes Autokennzeichen erfassen und seine
       Abgaswerte automatisch überprüfen, wird es nach massiver Kritik von
       Datenschützern nicht geben. Stattdessen sind nur Stichproben vorgesehen,
       bei denen die Autos analog zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen überprüft
       werden. Die Lesegeräte gleichen das Kennzeichen durchfahrender Autos mit
       den Daten des Zentralen Fahrzeugregisters ab, dürfen ein Foto von Fahrzeug
       und Fahrer schießen, Ort und Zeit festhalten. Nach zwei Wochen müssen die
       Daten gelöscht werden.
       
       Gelbhaar befürchtet ein Chaos bei den Kontrollen. „Die automatisierte
       Kontrolle durch Kamerasysteme funktioniert nicht“, warnt der Grüne. Im
       zentralen Fahrzeugregister seien die vielen Ausnahmen und regionalen
       Sonderregelungen nicht erfasst. Als Beispiele nennt er Anliegerregelungen,
       Ausnahmen für Handwerker oder Nutzfahrzeuge. „Massenhaft falsche
       Bußgeldbescheide drohen“, fürchtet Gelbhaar. Die Grünen plädieren weiterhin
       für die Einführung einer blauen Plakette für saubere Diesel. Das wäre
       leicht zu kontrollieren, wird von der Union jedoch abgelehnt.
       
       In der Praxis droht auch beim Immissionsschutzgesetz ein großes Problem. In
       den Fahrzeugbriefen ist zwar der Stickoxidausstoß angegeben, doch nur der
       auf dem Prüfstand ermittelte. Für die Einfahrt in die Städte ist aber der
       tatsächliche Schadstoffausstoß maßgeblich, wie das Bundesumweltministerium
       bestätigt. Von den Besitzern älterer Diesel weiß folglich niemand, ob er
       künftig in die eine Verbotszone fahren dürfte oder nicht. Eine
       entsprechende Information sei Aufgabe des Verkehrsministeriums. Das ließ
       eine Anfrage dazu bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       14 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Mulke
       
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