# taz.de -- EU akzeptiert Gesetz zu Fahrverboten: In Deutschland darf es mehr stinken
       
       > Wenn in Städten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid leicht überschritten
       > werden, sind Fahrverbote künftig unzulässig. Es geht um bis zu um 10
       > Mikrogramm.
       
 (IMG) Bild: Gelbwesten in Stuttgart auf einer Demo gegen Diesel-Fahrverbote
       
       Brüssel taz/afp/dpa | Die EU-Kommission verzichtet offenbar auf ein Veto
       gegen einen Gesetzesplan der Bundesregierung, der Dieselfahrverbote in
       vielen Städten verhindern soll. Das berichteten die Zeitungen der Funke
       Mediengruppe am Donnerstag unter Verweis auf Brüsseler Quellen. Bei
       geringfügigen Überschreitungen der europaweiten Stickoxid-Grenzwerte wären
       Diesel-Fahrverbote demnach in der Regel unverhältnismäßig – und damit nicht
       zulässig.
       
       Die Regierung in Berlin hatte Mitte November eine Änderung des
       Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, mit der die Einführung von
       Diesel-Fahrverboten erschwert werden soll. In dem Gesetz stellt die
       Regierung unter anderem fest, dass Fahrverbote in Städten mit [1][einer
       Stickoxid-Belastung] von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im
       Jahresmittel unverhältnismäßig wären. Der gesetzliche Grenzwert liegt
       eigentlich bei 40 Mikrogramm. Deutschland die EU-Kommission Mitte November
       von dem Gesetzesplan unterrichtet. Die Drei-Monats-Frist zur Überprüfung
       durch die Kommission endet Mittwochnacht.
       
       Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Sören
       Bartol, begrüßte die Entscheidung. „Es ist ein positives Zeichen, dass die
       EU-Kommission offenbar der Einschätzung der Koalition folgt, dass
       Verkehrsverbote in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Wert von 50
       Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, in
       der Regel nicht erforderlich sind“, sagte Bartol der Düsseldorfer
       Rheinischen Post.
       
       Die grüne Europa-Abgeordnete Rebecca Harms hingegen warnt vor zu viel
       Optimismus in Deutschland: „Die Behauptung, dass die EU-Kommission von den
       geltenden Grenzwerten für Stickoxid in den Städten abrücken würde, weil sie
       die deutsche Gesetzesänderung nicht beanstandet hat, grenzt an mutwillige
       Falschinformation“, sagt Harms. Es ist nicht die Aufgabe der Kommission zu
       entscheiden, mit welchen Mitteln die Grenzwerte erreicht werden sollen, und
       sie lässt sich zu Recht nicht den Sündenbock für unbeliebte Fahrverbote
       zuschieben. An der Verbindlichkeit der Grenzwerte ändert das rein gar
       nichts.“
       
       Unterdessen sieht der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) die
       hessische Landeshauptstadt Wiesbaden als mögliches Vorbild. „Es ist
       sicherlich eine Prüfung wert, ob wir im Wiesbadener Maßnahmenpaket noch
       Ideen finden, die auch für Kiel interessant sind“, sagte Kämpfer am
       Donnerstag. Die von Kiel und Wiesbaden vorgeschlagenen und ergriffenen
       Maßnahmen im Kampf gegen Diesel-Fahrverbote seien ähnlich: „Besseres
       Verkehrsmanagement, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, mehr
       Elektromobilität und mehr Fahrradverkehr setzen wir auch in Kiel um.“
       
       Wiesbaden hat mit einem Maßnahmenpaket für bessere Luft ein
       Diesel-Fahrverbot abgewendet. Der Streit mit der Deutschen Umwelthilfe
       (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) um zu hohe Schadstoffwerte war
       am Mittwoch beigelegt worden. Als Kläger erklärte die DUH vor dem
       Verwaltungsgericht, die umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur
       Luftreinhaltung der Kommune reichten voraussichtlich aus, um die Belastung
       mit Stickstoffdioxid (NO2) zu senken.
       
       Nach Angaben des Umweltbundesamts rangierte Kiel 2018 mit einem
       Jahresmittel von 60 Mikrogramm je Kubikmeter Luft am Theodor-Heuss-Ring bei
       den am stärksten belasteten Städten auf Platz drei nach Stuttgart und
       München. Der EU-Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm.
       
       14 Feb 2019
       
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