# taz.de -- Streit um Luftschadstoffe: Generalanwältin stärkt Dieselverbote
       
       > Wo muss gemessen werden, um Luftschadstoffe nachzuweisen? Die
       > Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs legt dazu ein wichtiges
       > Gutachten vor.
       
 (IMG) Bild: Das Geräte liefert in Stuttgart Daten über Feinstaub und Stickoxide
       
       Luxemburg dpa | Im [1][Streit über Messstationen für Luftschadstoffe]
       plädiert die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof für
       eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Schon wenn an einzelnen Messstellen
       die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden,
       solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte
       EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag in ihrem Gutachten zu
       einem Fall aus Belgien. Es müsse also kein Mittelwert aller Messstationen
       in einem Gebiet gebildet werden.
       
       Darüber hinaus haben Anwohner aus Sicht der deutschen EuGH-Generalanwältin
       das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen.
       Grundsätzlich lege EU-Recht fest, dass die Messstellen vor allem in
       Gebieten mit den höchsten Konzentrationen von Schadstoffen stehen sollen.
       Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht
       verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Ziel der Richtlinie sei der
       Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner.
       
       Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation hatten die örtlichen
       Behörden auf Erstellung eines Luftqualitätsplans und Einrichtung der
       nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht ersucht
       bei den EU-Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts, das
       [2][Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte] und für die Messungen macht.
       
       Über die Messstellen wird in Deutschland im Zusammenhang mit möglichen
       Fahrverboten seit Monaten heftig gestritten. Zuletzt äußerte CSU-Chef
       Markus Söder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft
       der Messwerte. Er sagte, es sei „wenig sinnvoll, wenn von einigen
       Messstationen mittels Hochrechnungen ein Gesamtwert für eine Stadt
       ermittelt wird“.
       
       Das Bundesumweltministerium vertritt zwar die Auffassung, die deutschen
       Messstellen entsprächen alle den Regeln. Wegen der hitzigen Debatte über
       Fahrverbote leitete das Ministerium aber dennoch eine Überprüfung des
       Messnetzes ein.
       
       Das Gutachten der deutschen EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott ist in dem
       Gerichtsverfahren noch nicht das letzte Wort. Ein Urteil fällt der
       Gerichtshof voraussichtlich erst in einigen Wochen oder Monaten. Die
       Richter folgen ihren Gutachtern oft, aber nicht immer.
       
       28 Feb 2019
       
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