# taz.de -- Prozess gegen Altermedia-Betreiber: Volksverhetzung als Zweck
       
       > Die Betreiber der Naziwebseite Altermedia stehen als Mitglieder einer
       > „kriminellen Vereinigung“ vor Gericht. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre
       > Haft.
       
 (IMG) Bild: Alter!
       
       Stuttgart taz | | Sie wollten eine „Gegenöffentlichkeit“ für Nazi-Inhalte
       schaffen und müssen sich jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
       verantworten. Im Stammheimer Hochsicherheitsbau begann an diesem Donnerstag
       der Prozess gegen vier mutmaßliche Betreiber des rechtsradikalen
       Hetzportals Altermedia.
       
       Die schon 2003 gegründete Webseite Altermedia war eine der wichtigsten
       Plattformen für rechte Propaganda. Als der ursprünglicher Betreiber Axel
       Möller wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt wurde, übernahmen
       2011 Jutta Valentin und Ralph Kästner unter Aliasnamen die Plattform, so
       die Anklage. Der Server stand zunächst in den USA, später in Russland. Im
       Januar 2016 verbot Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die „Vereinigung“
       Altermedia nach dem Vereinsgesetz. Gleichzeitig wurden Valentin und Kästner
       verhaftet, nach zwei Monaten aber aus der U-Haft entlassen.
       
       Die Bundesanwaltschaft hat Valentin und Kästner angeklagt, eine „kriminelle
       Vereinigung“ gegründet und als „Rädelsführer“ geleitet zu haben. Ihnen
       drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
       
       Weitere Angeklagte sind die jeweils 64-jährigen Irmgard T. und Talmara
       Sch.; sie sollen Mitglieder der kriminellen Vereinigung gewesen sein.
       Abgetrennt wurde das Verfahren gegen Uwe P., der nicht erschien. Er wohnt
       in Lloret de Mar (Spanien) und behauptet, er sei weder reise- noch
       verhandlungsfähig.
       
       Die 49-jährige Valentin, die in einem Callcenter arbeitet, und der
       28-jährige arbeitslose Informatiker Kästner stellten laut Anklage die
       technische Infrastruktur sicher und gaben die ideologischen Richtlinien
       vor. Wer auf Altermedia posten wollte, musste sich zu einer „offenen
       Grundhaltung gegenüber der nationalsozialistischen Weltanschauung“
       bekennen.
       
       ## Siebzig Beispiele für Volksverhetzung
       
       Zweck der Vereinigung sei die „fortlaufende Veröffentlichung“ von
       strafbarer Volksverhetzung gewesen. Dabei hätten die vier Angeklagten nur
       „vereinzelt“ eigene Beiträge gepostet. Vorgeworfen wird ihnen vor allem,
       dass sie als Moderatoren strafbare Inhalte von anderen Personen
       freischalteten.
       
       Die Verlesung der Anklage dauerte zweieinhalb Stunden. Dabei wurden rund
       siebzig Beispiele für Volksverhetzung unterschiedlicher Art auszugsweise
       verlesen. So wurde auf Altermedia der Holocaust als „größte Lüge der
       Geschichte“ bezeichnet und Muslime als „Menschenmaterial, das man verwenden
       kann, um den Boden aufzuwischen“. Gefordert wurde eine „durchdachte Nacht-
       und Nebel-Aktion“, in der möglichst viele Ausländer „liquidiert“ werden
       sollen. Dazu kommen laut Anklage noch rund 700 Posts, in denen verbotene
       NS-Grußformeln wie „Heil Hitler“ benutzt wurden.
       
       ## Richter duldet T-Shirt
       
       Zur Verhandlung war nur rund ein Dutzend Sympathisanten der Angeklagten
       gekommen. Ein Polizist monierte das T-Shirt eines Besuchers mit der
       Aufschrift: „Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die
       Gerechtigkeit der deutschen Justiz“. Doch der Vorsitzende Richter Herbert
       Anderer schritt nicht ein. „Das kann eine freiheitlich-demokratische Justiz
       aushalten“, sagte er.
       
       Der Prozess wird bis weit ins kommende Jahr dauern. Beim nächsten Termin am
       28. September wollen drei der vier Angeklagten aussagen.
       
       Ende August hatte Innenminister de Maizière auch das linksradikale Portal
       Indymedia linksunten vereinsrechtlich verboten. Hier sieht die
       Bundesanwaltschaft jedoch keine kriminelle Vereinigung – wohl weil für
       linksunten die Begehung und Ermöglichung von Straftaten nicht der
       Hauptzweck war.
       
       14 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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