# taz.de -- Entscheidung im Fall „Altermedia“: Hassportal mit Ziel „Volksverhetzung“
       
       > Das OLG Stuttgart verurteilt die vier Portalbetreiber von „Altermedia“
       > als Rädelsführer und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung.
       
 (IMG) Bild: Seine Mitangeklagten bekommen Bewährung – aber der Informatiker Ralph K. muss ins Gefängnis
       
       Stuttgart taz | Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Betreiber des
       rechtsextremen Hassportals Altermedia verurteilt. Sie hätten eine
       kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzung betrieben. Die
       Freiheitsstrafen wurden überwiegend zur Bewährung ausgesetzt.
       
       Der deutsche Ableger des internationalen Nazi-Netzwerks Altermedia war 2003
       von Axel Möller gegründet worden. Es war das zentrale Portal für
       Nazi-Hetze, Rassismus und Holocaust-Leugnung in Deutschland.
       
       Als Möller 2011 wegen Volksverhetzung ins Gefängnis musste, übernahmen die
       heute 49-jährige Jutta V. und der 29-jährige Ralph K. das Portal. Zwischen
       2012 und 2016 wurden dort 209.000 Beiträge und Kommentare veröffentlicht.
       Täglich wurde Altermedia mindestens 7.500 Mal aufgerufen. Anfang 2016
       verbot Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Seite. Seitdem hat
       sich kein vergleichbares Portal mehr etabliert.
       
       Das Oberlandesgericht (OLG) stufte Altermedia jetzt als „kriminelle
       Vereinigung“ ein. Ziel sei die Begehung von Straftaten gewesen,
       insbesondere von Volksverhetzung. „Auf Altermedia sollte jede
       rechtsextremistische Position veröffentlicht werden, auch wenn sie strafbar
       ist“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer. Als die Betreiber auf
       den offensichtlichen Beitrag eines Holocaust-Leugners hingewiesen wurden,
       hatte Jutta V. geantwortet: „Der Beitrag bleibt.“ Dabei wurden alle
       Beiträge vorab geprüft.
       
       Die Prüfung beschränkte sich aber darauf, ob sie gegen die rechte
       Ausrichtung der Seite oder gegen russische Gesetze verstoßen. Da der Server
       in Russland stand, wurde zum Beispiel Kritik an Präsident Putin nicht
       freigeschaltet. Insgesamt wurden nach Angabe des Gerichts rund zwanzig
       Prozent der Beiträge und Kommentare nicht freigegeben.
       
       Jutta V. und Ralph K. wurden als arbeitsteilige „Rädelsführer“ der
       kriminellen Vereinigung verurteilt. V. soll für die inhaltliche Ausrichtung
       zuständig gewesen sein, der Informatiker K. für die technische
       Infrastruktur. V. erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, K. eine
       Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Irmgard T. (64) und Talmara Sch.
       (62) wurden als Mitglieder der Vereinigung zu Bewährungsstrafen von 15 und
       8 Monaten verurteilt. Allen vieren wurde auch Volksverhetzung vorgeworfen,
       weil sie entsprechende Beiträge geschrieben oder freigegeben hatten.
       
       Richter Anderer zeigte sich ratlos, was die Motivation der Täter angeht.
       „Wie kann man sich so über andere erheben und über das Leid anderer lustig
       machen?“. Er vermutete, dass sich Jutta V., die zuletzt in einem Callcenter
       arbeitete, wohl beruflich unterfordert gefühlt hatte und „endlich mal
       zeigen wollte, welche Chef-Qualitäten in ihr stecken“. Bewährung wurde ihr
       gewährt, weil sie der Polizei sofort nach dem Verbot die Passwörter zum
       Server mitteilte und so eine schnelle Schließung der Altermedia-Seite
       ermöglichte. Sie hatte auch ein umfassendes Geständnis abgelegt.
       
       8 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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