# taz.de -- Vorschlag zu straffälligen Flüchtlingen: Abschiebung ohne Prozess
       
       > Der CSU-Generalsekretär sorgt mit einer Forderung für Aufruhr. Politiker
       > anderer Parteien empfehlen ihm einen Integrationskurs und den Blick ins
       > Grundgesetz.
       
 (IMG) Bild: Immer für einen Vorschlag gut: Andreas Scheuer.
       
       Straubing dpa | In der Diskussion um den Umgang mit straffälligen
       Flüchtlingen hat CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer mit einem neuen
       Vorschlag für Empörung beim Koalitionspartner SPD gesorgt. Scheuer will
       Flüchtlinge, die eine Straftat begangen haben, auch ohne Prozess
       abschieben. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) konterte: „Wer
       verdächtige Flüchtlinge ohne Prozess abschieben will, hat offensichtlich
       nicht verstanden, dass wir in einem Rechtsstaat leben.“ Ähnlich äußerten
       sich auch die Grünen.
       
       Hintergrund der Diskussion sind die massiven Übergriffe auf Frauen in der
       Silvesternacht in Köln. Dort hatten Gruppen von Männern vor allem Frauen
       umzingelt, begrapscht und bestohlen. Nach ersten Ermittlungsergebnissen
       waren die Täter überwiegend Nordafrikaner. Unter den Verdächtigen sind auch
       Asylbewerber. Als Konsequenz will die Bundesregierung die Ausweisung von
       kriminellen Ausländern und Asylbewerbern erleichtern.
       
       Scheuer hatte der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung
       gesagt: „Nicht erst das Strafmaß nach einer Verurteilung soll Grundlage für
       eine mögliche Abschiebung sein, sondern bereits ein Delikt. Wenn die
       Beweislage eindeutig ist, darf es keine Toleranz gegenüber Straftätern
       geben.“
       
       SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel kritisierte, Scheuers Vorstoß laufe auf
       die Abschaffung rechtsstaatlicher Prinzipien für Flüchtlinge hinaus.
       „Andreas Scheuer braucht dringend einen Integrationskurs, um etwas über
       unser Grundgesetz zu erfahren“, sagte Schäfer-Gümbel der Deutschen
       Presse-Agentur in Berlin.
       
       ## Unschuldsvermutung
       
       Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter empfahl Scheuer ebenfalls, „einen
       Blick in unser Grundgesetz werfen, anstatt ständig darauf herumzutrampeln“.
       Die Unschuldsvermutung sei eines der Grundprinzipien eines jeden
       Rechtsstaates und gelte ausnahmslos für alle Menschen. Der stellvertretende
       FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärte, der Vorschlag sei
       verfassungswidrig.
       
       In Deutschland wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des
       Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu
       behandeln. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar
       geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen
       Menschenrechtskonvention.
       
       Scheuer verteidigte sich am Donnerstagnachmittag gegen Kritik.
       „Rechtsstaatliche Prinzipien sind durch meinen Vorschlag nicht gefährdet.“
       Jeder Asylbewerber könne gegen seine Ausweisung klagen. „Aber Fakt ist: Wir
       brauchen schnellere Asylverfahren, und Asylverfahren sollen bei Straftätern
       nicht durch langwierige Strafverfahren noch zusätzlich verlängert werden.“
       Die Ausweisung sei ein präventives Handeln zur Gefahrenabwehr.
       
       14 Jan 2016
       
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