# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung beschlossen: Alle sind verdächtig
       
       > CDU/CSU und SPD führen die Massenspeicherung der Telefon- und
       > Internetdaten wieder ein. Die Opposition hält das Vorhaben für
       > rechtsstaatswidrig.
       
 (IMG) Bild: Alles im Blick? Wenigstens geht die Sonne angesichts der Vorratsdatenspeicherung schnell unter.
       
       KARLSRUHE taz | Der Bundestag hat am Freitagvormittag die Wiedereinführung
       der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. 404 Abgeordnete von
       CDU/CSU und SPD stimmten dafür, es gab 148 Gegenstimmen. Neben Linken und
       Grünen stimmten auch 43 SPD-Abgeordnete gegen das Gesetz, 7 enthielten
       sich.
       
       Telefon- und Internetunternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller
       Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern – für den Fall, dass die
       Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier
       Wochen gespeichert werden.
       
       Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Im Vergleich zur früheren
       Vorratsdatenspeicherung werden weniger Daten sehr viel kürzer gespeichert.“
       Im ersten Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht 2010 gestoppt hatte, war
       noch eine Speicherung von sechs Monaten vorgesehen. Ausgenommen sind bei
       der Neuauflage des Gesetzes die E-Mail-Verbindungsdaten. Und der Katalog
       der Straftaten, zu deren Aufklärung die Polizei die gespeicherten Daten
       abfragen darf, wurde „halbiert“, so Maas.
       
       Redner der Koalition betonten, dass nach wie vor nicht die Inhalte der
       Kommunikation gespeichert werden, auch nicht die im Internet angesehenen
       Webseiten. Zwar hatte die Süddeutsche Zeitung am Freitagmorgen enthüllt,
       dass bei SMS aus technischen Gründen auch der Inhalt gespeichert werde,
       doch das wurde in der Debatte mit keinem Wort erwähnt, auch nicht von der
       Opposition.
       
       ## Kein Beleg für Sinn und Notwendigkeit
       
       Für die Grünen kündigte Konstantin von Notz eine Verfassungsklage an. „Die
       anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtsdogmatischer Dammbruch par
       excellence.“ Volker Ulrich (CDU) entgegnete, dass das
       Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung „nicht per se“
       abgelehnt habe. Renate Künast (Grüne) ging davon aus, dass wohl eher der
       Europäische Gerichtshof das Gesetz zum Scheitern bringe.
       
       Halina Wawzyniak (Linke) kritisierte, dass es nach wie vor keinen Beleg für
       Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung gebe. Dagegen versprach
       Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU): „Mit einer verbindlichen Speicherung
       können deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden“, dies werde auch die
       Evaluation ergeben, die drei Jahre nach Start der Vorratsdatenspeicherung
       stattfinden soll.
       
       Die Vertreter der Koalition argumentierten, dass Verbindungsdaten zumindest
       „Ermittlungsansätze“ für weitere Ermittlungen brächten, mit ihnen könnten
       „Netzwerke und Strukturen“ erkannt werden, bei Taten im Netz seien die
       Verbindungsdaten oft der einzige Anhaltspunkt. Johannes Fechner (SPD)
       betonte, dass Handy-Standortdaten auch zur Entlastung eines Verdächtigen
       dienen können, wenn er so beweisen kann, dass er gar nicht am Tatort war.
       
       Die Verbindungsdaten sind auch heute bei den Providern meist schon
       vorhanden, zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken. Wawzyniak kritisierte die
       Zwangsspeicherung dennoch: „Datenschutzfreundliche Unternehmen könnten nun
       nicht einmal darauf verzichten.“ Die Union betonte, es dürfe nicht vom
       Zufall abhängen, ob die Polizei Zugriff auf die Verbindungsdaten bekomme
       oder nicht.
       
       Christian Flisek verteidigte das Hin und Her der SPD bei der
       Vorratsdatenspeicherung. „Die intensive Debatte ist keine Schwäche, sondern
       eine Stärke der Sozialdemokratie.“ Das Gesetz zeichne sich durch eine
       „ruhige, abwägende Tonlage“ aus, es trage eine „sozialdemokratische
       Handschrift“.
       
       16 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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