# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Bayern: München langt zu
       
       > Ein neuer Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung will dem
       > Verfassungsschutz den Zugriff auf Daten erlauben.
       
 (IMG) Bild: Der Bayerische Verfassungsschutz will sich Zugang zur Quelle verschaffen.
       
       Karlsruhe taz | Der bayerische Verfassungsschutz soll Zugriff auf die Daten
       der Vorratsdatenspeicherung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den
       die bayerische Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht hat.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst durch ein Bundesgesetz wieder
       eingeführt. Bald müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der
       ganzen Bevölkerung anlasslos bei den Telekom-Firmen gespeichert werden.
       Dabei wird zehn Wochen lang festgehalten, wer wann wen angerufen hat und
       wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der
       Standort von Mobiltelefonen wird nur vier Wochen lang gespeichert.
       
       Das Gesetz wird zufällig an diesem Donnerstag im Bundesgesetzblatt
       veröffentlicht. Aufgrund einer Übergangsfrist sind die Unternehmen aber
       erst nach 18 Monaten verpflichtet, die Daten der Bürger vorsorglich zu
       speichern.
       
       Auf die Daten kann vor allem die Polizei zugreifen, sowohl zur
       Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Das ist im
       Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Klar ist, dass das Bundesamt für
       Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst keinen Zugriff haben. Für
       die Verfassungsschutzlandesämter ist das Gesetz aber unscharf. Bayerns
       Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beruft sich nun darauf, dass das
       Gesetz allgemein „Gefahrenabwehrbehörden der Länder“ erwähne und damit auch
       der Landesverfassungsschutz gemeint sei – schließlich schütze er die
       Demokratie vor Gefahren durch Extremisten.
       
       ## Bestandsdatenauskunft ist 10 Wochen möglich
       
       Selbst wenn sich Herrmann mit dieser Ansicht durchsetzt, gibt es noch eine
       zweite – wichtigere – Klippe. Laut TKG dürfen die Daten nur zur Abwehr
       einer „konkreten Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit oder für den Bestand
       des Staates abgerufen werden. Der Verfassungsschutz ist aber nur ein
       Frühwarnsystem und hat deshalb allenfalls ausnahmsweise mit „konkreten“
       Gefahren zu tun. Hierfür ist eigentlich die Polizei zuständig. Wenn sich
       der bayerische Dienst an diese Beschränkung hält, hätte das geplante
       Landessgesetz wohl nur symbolische Bedeutung.
       
       Unabhängig von den bayerischen Plänen profitieren alle
       Verfassungsschutzämter aber mittelbar von der Vorratsdatenspeicherung. So
       haben die Dienste bisher schon das Recht, von Internetprovidern zu
       erfahren, welcher Person eine IP-Adresse an einem bestimmten Zeitpunkt
       zugeordnet war. Für diese „Bestandsdatenauskunft“ können künftig auch die
       Daten der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden. Sie ist künftig also
       verlässlich zehn Wochen rückwirkend möglich.
       
       Bayern will darüber hinaus, dass der Verfassungsschutz auch direkt auf
       Verbindungs- und Standortdaten der Bürger zugreifen kann. Die CSU liegt
       hier auf einer Linie mit ihrer Schwesterpartei. Die CDU hat erst Anfang der
       Woche auf ihrem Parteitag in Karlsruhe beschlossen, dass man die Nutzung
       der Vorratsdaten „in Zukunft auch den Verfassungsschutzbehörden
       ermöglichen“ will.
       
       16 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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