# taz.de -- Anlassloses Speichern von Daten: Altes Theater in neuer Verkleidung
       
       > Die Bundesregierung versucht wieder, die Vorratsdatenspeicherung
       > einzuführen. Warum müssen Gerichte für Datenschutz sorgen?
       
 (IMG) Bild: Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder da und verwandelt den Menschen in eine Datenschleuder.
       
       Am Freitagnachmittag wird sie wieder da sein: die Vorratsdatenspeicherung.
       Auch wenn sie jetzt „Höchstspeicherfrist“ heißen soll, bedeutet sie noch
       immer, dass anlasslos und verdachtsunabhängig Daten über die digitale und
       mobile Kommunikation aller Bundesbürger gespeichert werden –
       Verbindungsdaten zehn Wochen lang, Standortdaten vier. Außerdem wird es –
       das ist neu – einen Paragrafen geben, der „Datenhehlerei“ unter Strafe
       stellt.
       
       Viele Beobachter sind sich sicher, dass dieser Gesetzeswiedergänger schon
       jetzt ein lebender Toter ist. Weil er in kaum anderer Form bereits 2010 von
       den Karlsruher Bundesverfassungsrichtern gekippt wurde. Weil der
       Europäische Gerichtshof die dazu passende EU-Richtlinie 2014 kippte.
       
       Damals hofften Netzaktivisten, sie seien die Maßnahme endlich los. Hatten
       aber offenkundig nicht mit der Hartnäckigkeit der Strafverfolgungsbehörden
       gerechnet, die die Maßnahme unbedingt wollen. Und so kommt sie nun wieder,
       obwohl eine gern zitierte Studie des Max-Planck-Instituts ergab, dass die
       2010 gekippte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland die Aufklärungsquote
       von Straftaten nicht verbessert hat.
       
       Auch in Frankreich taugte die Vorratsdatenspeicherung nicht dazu, die
       Anschläge auf Charlie Hebdo zu vereiteln. Ebenso, wie die
       Terrorverdächtigenlisten der CIA, auf der auch einer der Tsarnaev-Brüder
       stand, nicht halfen, die Anschläge auf den Bostoner Marathon zu vereiteln.
       Obwohl Datenschützer von Bund und Ländern, Bürgerrechtler, der
       wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die EU-Kommission und diverse
       Internetverbände Bedenken angemeldet haben – verfassungsrechtliche,
       handwerkliche, ökonomische. Und obwohl die Bundesnetzagentur vorrechnet,
       dass der ganze Spaß ziemlich teuer wird – schon allein die
       Investitionskosten für Telekomprovider, um sie umzusetzen, betrügen 260
       Millionen Euro.
       
       ## Spiel mit den Grundrechten
       
       Netzaktivisten laufen sich schon jetzt für eine neue Verfassungsklage warm.
       Was richtig, aber unsäglich ermüdend ist – denn seit 2010 dreht sich das
       Gezerre um die Vorratsdatenspeicherung im Kreis. Weil sich Befürworter und
       Gegner seit Jahren wie in einer dieser dämlichen Gerichtsshows
       gegenüberstehen und immer wieder die gleichen Argumente auspacken, die sie
       selbst langweilen.
       
       Was ein Problem ist. Ein politisches.
       
       Weil das Einhalten von Grundrechten so zum Kasperletheater verkommt: Die
       Datenprinzessin muss gerettet werden, großes Geschrei, die Richter kloppen
       dem Gesetzeswiedergänger Vorratsdatenspeicherung einmal feste mit der
       Verfassung auf den Kopf, dass sie von der Bühne plumpsen. Nur um kurz
       später, neu verkleidet, wieder aufzutauchen.
       
       Immer häufiger müssen oberste Gerichte eingreifen, um datenbezogene
       Grundrechte zu verteidigen: von der Vorratsdatenspeicherung über die
       Onlinedurchsuchung bis zum jüngst gekippten Safe-Harbor-Abkommen mit den
       USA. So wird zur Normalität, was eigentlich die letzte Verteidigungslinie
       für Grundrechte sein sollte.
       
       ## Hilflose Gesetzgeber
       
       Was nicht sein kann: Eigentlich müsste die Legislative fähig sein, Gesetze
       auf den Weg zu bringen, die nicht kassiert werden. So langsam grenzt es an
       Peinlichkeit, wenn die Judikative ihr ständig erklären muss, wie sie ihren
       Job zu machen hat – so, dass sie mit den Gesetzen und Abkommen, die sie
       beschließen, die Verfassung nicht verletzen. Was für Parlamentarier und
       Ministerien Handwerk sein muss. Weil in Karlsruhe und Brüssel inzwischen
       engagierter datenbezogene Grundrechte der Bürger gestaltet werden als in
       den Parlamenten.
       
       Was seitens der Gesetzgeber mehr als hilflos wirkt. Natürlich ist die Welt
       kompliziert, internationaler Kommunikationsaustausch über Netze sowieso.
       Küchenpsychologie, dass das Sicherheitsbedürfnis steigt, wenn die
       Unsicherheit groß ist. Daraus aber abzuleiten, dass man nur alles über alle
       wissen muss, damit die Welt nicht auseinanderfliegt, ist nicht nur falsch.
       Es ist auch brandgefährlich. Weil diese Urverunsicherung der eigentliche
       Zombie ist. Einer, den kein Gericht der Welt zur Strecke bringen kann.
       
       15 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Meike Laaff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Netzpolitik
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Freies WLAN
 (DIR) Handydaten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung in Bayern: München langt zu
       
       Ein neuer Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung will dem
       Verfassungsschutz den Zugriff auf Daten erlauben.
       
 (DIR) Pressefreiheit gewährleistet: Keine Panik!
       
       Ein neues Gesetz stellt Datenhehlerei unter Strafe. Eine Gefahr für
       Journalisten und Blogger? Eher nicht.
       
 (DIR) Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Die Regierung weiß es besser
       
       Der Bundestag beschließt die Vorratsdatenspeicherung. Schon wieder. Soll
       man darüber weinen oder nur noch lachen?
       
 (DIR) Kommentare Vorratsdatenspeicherung: Von Anfang an verhunzt
       
       Die Vorratsdatenspeicherung kommt. Die taz hat die Debatte über Monate
       kommentiert. Eine Chronologie.
       
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung beschlossen: Alle sind verdächtig
       
       CDU/CSU und SPD führen die Massenspeicherung der Telefon- und Internetdaten
       wieder ein. Die Opposition hält das Vorhaben für rechtsstaatswidrig.
       
 (DIR) Kommentar Polizisten fotografieren: Der Staat muss transparent sein
       
       Das Bundesverfassungsgericht erlaubt, dass Demo-Teilnehmer Polizisten
       filmen. Das ist faktisch eine Bild-Vorratsdatenspeicherung der Polizei.
       
 (DIR) Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Sinnlose Überwachung
       
       Mobilfunkanbieter speichern zwar schon immense Datenmengen, die Regierung
       will aber noch mehr. Die Kriminalität wird dadurch nicht sinken.
       
 (DIR) Kommentar Telemediengesetz: Free Wifi!
       
       Die Bundesregierung plant ein neues Telemediengesetz: endlich freies WLan
       für alle? Pustekuchen. So ziemlich das Gegenteil wird eintreffen.
       
 (DIR) Pläne zur Vorratsdatenspeicherung: EU verursacht Verschiebung
       
       Die Koalition wird es nerven: Brüssel will, dass Daten nicht nur im Inland
       gespeichert werden. Dies verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit.