# taz.de -- Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Acht Uhr Demo, neun Uhr Parlament
       
       > Der Bundestag beschließt am Freitag die Vorratsdatenspeicherung, die 2017
       > beginnen soll. Eine Verfassungsbeschwerde ist unterwegs.
       
 (IMG) Bild: Alle Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung waren vergeblich.
       
       Freiburg taz | Die Union und die SPD werden an diesem Freitag im Bundestag
       die Vorratsdatenspeicherung beschließen. Um 9 Uhr beginnt die Debatte im
       Parlament. Bürgerrechtlergruppen wie der Arbeitskreis
       Vorratsdatenspeicherung und die Digitale Gesellschaft rufen um 8 Uhr zur
       Demo auf den Platz vor dem Reichstag.
       
       Telefon- und Internetunternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller
       Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern, für den Fall, dass die Polizei
       sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier Wochen
       gespeichert werden.
       
       Im Rechtsausschuss am Mittwoch nahm die Große Koalition nur noch eine
       relevante Änderung vor. So soll drei Jahre nach Start der
       Vorratsdatenspeicherung ein unabhängiger Sachverständiger die Auswirkungen
       des Gesetzes evaluieren. Er soll dabei nicht nur den Nutzen für
       Strafverfolgung und Gefahrenabwehr prüfen, sondern auch die Einhaltung der
       Datenschutzvorgaben sowie die Kosten für Wirtschaft und Behörden. Die
       Koalition setzt damit einen Wunsch des SPD-Parteikonvents aus dem Juni um.
       
       Die Koalition reagierte nicht auf die [1][Kritik der EU-Kommission vom
       September]. Die hatte moniert, dass die zwangsgespeicherten Daten nur in
       Deutschland gespeichert werden dürfen. Dies sei eine Verletzung der
       Dienstleistungsfreiheit, weil Datenspeicheranbieter aus anderen EU-Staaten
       ausgeschlossen sind. „Für uns hat der Datenschutz Vorrang vor der
       Dienstleistungsfreiheit“, sagte Johannes Fechner, rechtspolitischer
       Sprecher der SPD.
       
       ## 18 Monate Übergangszeit
       
       Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch im Bundesrat behandelt
       werden. Zwar tagt die Länderkammer ebenfalls am Freitag, bisher steht die
       Vorratsdatenspeicherung aber nicht auf der Tagesordnung. Das Gesetz ist
       wohl nicht zustimmungspflichtig, so dass die grün-mitregierten Länder das
       Vorhaben nicht blockieren können.
       
       Nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt eine 18-monatige Übergangszeit, in
       der die Telefon- und Internetunternehmen die erforderliche Infrastruktur
       für die Vorratsdatenspeicherung aufbauen können. Die Zwangsspeicherung der
       Daten wird also erst Anfang 2017 beginnen.
       
       Schon jetzt sammelt der Verein DigitalCourage Unterstützer für eine neue
       Massen-Verfassungsbeschwerde. Betreut wird sie von dem Berliner Anwalt
       Meinhard Starostik. Er war auch schon 2008 dabei, als erfolgreich gegen das
       erste deutsche [2][Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt wurde].
       
       15 Oct 2015
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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