# taz.de -- Protest gegen Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsbeschwerde kommt
       
       > Der Bundesrat hat die Vorratsdatenspeicherung durchgewunken. Nun gehen
       > die Kritiker gerichtlich dagegen vor – und setzen auf Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Demonstration vor dem Bundestag mit Masken von Angela Merkel und Sigmar Gabriel.
       
       Berlin/Karlsruhe dpa | Nach Zustimmung auch des Bundesrates zur
       Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung schalten die
       Gegner nun die Gerichte ein. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner
       sowie neun Berliner Abgeordnete beantragten am Freitag zusammen mit
       Journalistenverbänden sowie einer Rechtsanwaltskanzlei beim
       Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das
       Gesetz zu stoppen.
       
       Sie hätten den Antrag als betroffene Berufsgeheimnisträger gestellt,
       teilten die Anwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner mit. Mit einem
       Erlass einer einstweiligen Anordnung solle erreicht werden, dass die
       Speicherpflicht der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über
       eine Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird. Die Verfassungsbeschwerde werde
       noch eingereicht.
       
       Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen
       aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und
       schweren Verbrechen darauf zugreifen können.
       
       Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den
       Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag anzurufen, gab es in
       der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die
       verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der
       Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar.
       
       ## „Mit Freiheitsrechten nicht vereinbar“
       
       Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für
       verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen
       hatten bereits in der Vergangenheit angekündigt, gegen das Gesetz zu
       klagen.
       
       Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines
       Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die
       Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern.
       
       Der „Generalverdacht“ für alle Bürger sei „mit den Freiheitsrechten in
       unserem Land nicht vereinbar“, erklärten die Berliner Abgeordneten Ramona
       Pop, Benedikt Lux, Dirk Behrendt, Stefan Gelbhaar, Canam Bayram (alle
       Grüne), Sven Kohlmeier, Joschka Langenbrinck (beide SPD), Martin Delius und
       Simon Weiß (beide Piraten). Sie beriefen sich darauf, dass sie wie Ärzte,
       Anwälte, Journalisten und Geistliche „Berufsgeheimnisträger“ seien. Die
       Verfassung sehe vor, dass sie Angaben über Personen, die ihnen Mitteilungen
       machten, verweigern dürften.
       
       ## Neuer Strafbestand eingeführt
       
       Nach dem Gesetz sollen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von
       Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb
       Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen
       gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die
       Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei
       der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den
       Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.
       
       Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand
       der Datenhehlerei eingeführt. Danach ist es strafbar, Daten
       entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat –
       beispielsweise einen Hackerangriff – erlangt hat. Journalistische Arbeit
       wird vom Straftatbestand nicht erfasst.
       
       6 Nov 2015
       
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