# taz.de -- Presseauskünfte gegen Bundesbehörden: „Bild“-Zeitung verliert gegen BND
       
       > Der Nachrichtendienst musste keinen Einblick in seine Vergangenheit
       > gewähren. Wer ähnliche Fragen künftig regeln muss, bleibt offen.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ob der BND Details aus seinen Gründungsjahren zu verbergen hat, wird auch weiter nicht geklärt werden
       
       Karlsruhe taz | Der Bundesnachrichtendienst (BND) musste der Bild-Zeitung
       keine Auskunft über die NS-Verwicklungen seiner Anfangsjahre geben. Das
       entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die entscheidende Frage, wer
       Presseauskünfte gegen Bundesbehörden zu regeln hat, ließen die Richter aber
       unbeantwortet.
       
       Der Bild-Reporter Hans-Wilhelm Saure wollte 2010 vom BND wissen, wie viel
       ehemalige Nazis in den 50er Jahren am Aufbau des deutschen
       Auslandsgeheimdienst beteiligt waren. Der BND verweigerte jedoch die
       Auskunft, weil die Informationen nur mit unvertretbarem Aufwand zu
       beschaffen seien.
       
       Dagegen klagte Saure beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das stellte
       im Februar 2013 zur allgemeinen Verblüffung fest, dass Saure gar keinen
       gesetzlichen Auskunftsanspruch habe. Für Presseauskünfte gegen
       Bundesbehörden (wie den BND) sei ein Bundesgesetz erforderlich. Die
       jahrzehntelange Praxis, das örtliche Landespressegesetz anzuwenden, sei
       unzulässig.
       
       Journalisten waren verblüfft, aber die Politik wollte schnell reagieren.
       Die SPD legte den Entwurf eines „Bundespresseauskunftsgesetzes“ vor, das
       die Lücke schließen sollte. Bei einer Anhörung sagten allerdings mehrere
       Sachverständige, dass der Bund auf keinen Fall ein derartiges Gesetz
       beschließen könne, denn für Presserecht seien laut Grundgesetz die Länder
       zuständig. Der Gesetzentwurf der SPD blieb liegen.
       
       Die Hoffnung richtete sich nun auf das Bundesverfassungsgericht. Doch die
       Karlsruher Richter entzogen sich ihrer Verantwortung. Sie ließen die
       grundlegende Frage einfach offen und lehnten Saures Beschwerde gegen das
       Leipziger Urteil aus anderen Gründen ab. Die Presse könne Auskünfte nur zu
       „bereits vorhandenen“ Informationen verlangen. Wie viele BND-Agenten früher
       Nazis waren, lasse der BND aber erst durch eine Historikerkommission
       aufarbeiten.
       
       Selbst wenn die Landespressegesetze anwendbar gewesen wären, hätte Saures
       Klage also keinen Erfolg gehabt, seine Grundrechte seien damit nicht
       verletzt. Damit gilt für Presseanfragen bei Bundesbehörden bis auf weiteres
       nur ein vom Bundesverwaltungsgericht gewährter „Minimalstandard“, der
       direkt aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes folgen soll.
       
       14 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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