# taz.de -- Grüne wollen Presseauskünfte regeln: Den Minimalstandard verbessern
       
       > Seit einem Gerichtsurteil ist unsicher, wieviel Auskunft die
       > Bundesregierung Journalisten geben muss. Die Grünen wollen das nun
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Welche Auskunft muss der Bundeswirtschaftsminister geben? Derzeit ist das nur dürftig geregelt
       
       FREIBURG taz | Die Grünen haben jetzt den Gesetzentwurf für ein
       Presseauskunftsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie wollen damit eine
       Lücke schließen, die das Bundesverwaltungsgericht 2013 aufgerissen hat.
       
       Jahrzehntelang sahen alle Beteiligten kein Problem. Für Medienanfragen an
       Bundesbehörden galt das Pressegesetz des Bundeslandes, in dem die Behörde
       ihren Sitz hatte. Für Anfragen an das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge in Zirndorf galt zum Beispiel das bayerische Pressegesetz.
       
       Im Februar 2013 stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht zur allgemeinen
       Verblüffung fest: Für Presseanfragen an Bundesbehörden ist ein Bundesgesetz
       erforderlich. Bis dahin gelte nur ein Minimalstandard, der unmittelbar aus
       dem Grundgesetz abzuleiten sei.
       
       Diese Lücke wollen die Grünen nun [1][mit ihrem Presseauskunftsgesetz]
       schließen. Vor wenigen Tagen haben sie den Gesetzentwurf in den Bundestag
       eingebracht. Das schlanke Gesetz hat nur zwei Paragraphen. Es gibt
       Medienvertretern ein „Recht auf Auskunft“ gegenüber Bundesbehörden und legt
       anschließend fest, wann Ministerien und andere Bundesbehörden die Auskunft
       verweigern dürfen. Dabei sind die Grünen relativ pressefreundlich.
       Entgegenstehende öffentliche Interessen blockieren nicht generell Ansprüche
       der Medien, sondern nur wenn sie „ausnahmsweise überwiegen“.
       
       Vor drei Jahren, kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hatte
       die damals noch oppositionelle SPD schon einmal einen Entwurf für ein
       Bundespresseauskunftsgesetz vorgelegt. In einer Anhörung hatten die
       Sachverständigen damals jedoch überwiegend erklärt, der Bund dürfe gar kein
       Pressegesetz beschließen, weil das Landessache sei. Damit herrschte
       endgültig große Verwirrung.
       
       ## In der Praxis noch kein Problem
       
       Alle hofften deshalb, das Bundesverfassungsgericht würde klären, ob nun ein
       Bundesgesetz erforderlich ist oder ob die Landespressegesetze genügen. In
       einem Streit zwischen der Bild-Zeitung und dem Bundesnachrichtendienst
       hätte Karlsruhe die Frage klären können. Doch in seinem Beschluss vom
       Oktober 2015 ließen die Karlsruher Richter die Kompetenzfrage offen und
       lehnten die Bild-Klage mit anderen Argumenten ab.
       
       Die Grünen setzen das Thema mit ihrem Gesetzentwurf nun wieder auf die
       Tagesordnung. Für sie ist klar, dass der Bund zuständig ist. Der Bund könne
       für seine Kompetenzen „als Annex“ jeweils auch das Verwaltungsverfahren
       regeln – und dazu gehören für die Grünen auch die Auskunftspflichten
       gegenüber der Presse.
       
       Auch wenn Ministerien und andere Bundesbehörden derzeit meist auf
       Journalistenfragen antworten, wäre im Falle eines Rechtsstreits unklar,
       welcher Maßstab dann gälte. Hier könnte der Vorschlag der Grünen für
       Rechtssicherheit sorgen.
       
       4 May 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808246.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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