# taz.de -- Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Landesverrat. Bitte was?
       
       > Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen netzpolitik.org. Aber sind die
       > Vorwürfe gerechtfertigt? Und was bedeuten sie für die Verdächtigten?
       
 (IMG) Bild: Bundesjustizminister Heiko Maas will überprüfen, ob „Landesverrat“ überhaupt noch zeitgemäß ist.
       
       Freiburg taz/dpa | Es ist ein ungeheurer Vorwurf. Die beiden Journalisten
       Markus Beckedahl und Andre Meister werden des Landesverrats verdächtigt.
       Auf Landesverrat steht laut Strafgesetzbuch (§ 94) eine Freiheitsstrafe von
       mindestens einem Jahr. Es handelt sich also um ein „Verbrechen“.
       Inbesonders schweren Fällen ist sogar lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
       
       Das Gesetz kennt zwei Varianten des Landesverrats. In der einen werden
       Staatsgeheimnisse an eine „fremde Macht“ weitergegeben. Das wird
       netzpolitik.org nicht vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen Beckedahl und
       Meister gehen von der zweiten Variante aus, dass sie Staatsgeheimnisse an
       Unbefugte geben oder „sonst öffentlich bekannt gemacht“ haben. Ein
       Staatsgeheimnis ist laut Gesetz eine Information, die vor einer fremden
       Macht geheim gehalten werden muss, um schweren Schaden von Deutschland
       abzuwenden.
       
       Es ist aber nicht nur zu klären, ob netzpolitik.org „Staatsgeheimnisse“
       veröffentlicht hat. Für eine Bestrafung wegen Landesverrats müssen laut
       Gesetz noch zwei weitere Voraussetzungen gegeben sein. Zum einen muss durch
       die Veröffentlichung die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere
       Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ eingetreten sein.
       
       Außerdem müssen die vermeintlichen Täter in der Absicht gehandelt haben,
       „die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu
       begünstigen.“ Beides ist abwegig.
       
       ## Haushalt des Verfassungsschutzes
       
       Im Februar [1][berichtete netzpolitik.org] ([2][Kopie auf archive.org]),
       dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) plant, „massenhaft
       Internet-Inhalte zu erheben und auszuwerten, darunter Kontaktlisten und
       Beziehungsgeflechte bei Facebook.“ 2,75 Millionen Euro sollen dafür im
       geheimen BfV-Haushalt vorgesehen sein. Im April [3][legte netzpolitik.org
       nach und berichtete] ([4][Kopie auf archive.org]), dass 75 BfV-Mitarbeiter
       zur „Massendatenauswertung von Internetinhalten“ eingeplant seien. Dazu
       wurde das geheime Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“
       veröffentlicht. Angesichts des NSA-Skandals stießen die eher technischen
       Informationen durchaus auf öffentliches Interesse.
       
       BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen ärgerte sich jedoch sehr über die
       Indiskretionen und reichte beim Landeskriminalamt Berlin Strafanzeigen ein.
       Die Veröffentlichung sollte unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft
       werden. Die Strafanzeigen wurden Anfang Juli durch einen Bericht des
       Deutschlandfunks bekannt. Zu diesem Zeitpunkt ging man noch davon aus, dass
       nicht gegen die Journalisten ermittelt werden, sondern nur gegen ihre
       (unbekannten) Quellen in den Behörden.
       
       Das LKA Berlin gab die Strafanzeigen an Generalbundesanwalt Range ab, weil
       es um Staatsgehimnisse gehe. Die Bundesanwaltschaft fragte beim
       Verfassungsschutz nach, der ausführlich darlegte, dass es sich um
       „Staatsgeheimnisse“ handele. Darauf nahm Range zumindest einen
       Anfangsverdacht an und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
       
       ## Vorschriften zu Landesverrat reformieren?
       
       Am 30. Juli erhielten Beckedahl und Meister einen Brief der
       Bundesanwaltschaft, der ihnen die Existenz des Ermittlungsverfahrens
       mitteilte. Dies diente dazu die Verjährung zu unterbrechen, die bei
       Pressedelikten zum Schutz der Grundrechte schon nach sechs Monaten
       eintritt. Allerdings erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas am 31. Juli
       mit Blick auf die Weiterführung der Ermittlungen, dass er „Zweifel daran
       habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt
       haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde
       Macht zu begünstigen“.
       
       „Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut“, sagte Maas. Deshalb
       werde zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat
       und dem Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit
       insgesamt reformbedürftig seien.
       
       Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft einen externen Gutachter mit der Prüfung
       beauftragt, ob die beiden netzpolitik.org-Veröffentlichungen tatsächlich
       Staatsgeheimnisse sind. Die Prüfung soll zügig abgeschlossen sein.
       
       Bis dahin will die Bundesanwaltschaft in dieser Sache keine weiteren
       Ermittlungsmaßnahmen durchführen, also keine Telefone abhören, keine
       Redaktionsräume durchsuchen. Auch Verhaftungen, etwa wegen Fluchtgefahr,
       sind nicht geplant.
       
       31 Jul 2015
       
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 (DIR) [2] http://web.archive.org/web/20150329154655/https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/
 (DIR) [3] http://netzpolitik.org/2015/geheime-referatsgruppe-wir-praesentieren-die-neue-verfassungsschutz-einheit-zum-ausbau-der-internet-ueberwachung/
 (DIR) [4] http://web.archive.org/web/20150415155552/https://netzpolitik.org/2015/geheime-referatsgruppe-wir-praesentieren-die-neue-verfassungsschutz-einheit-zum-ausbau-der-internet-ueberwachung/
       
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