# taz.de -- Debatte „Landesverrat“ abschaffen: Die Angst vor fremden Mächten
       
       > Die Strafnorm des Landesverrats muss reformiert werden. Und zwar so, dass
       > demokratische Debatten nicht mehr behindert werden können.
       
 (IMG) Bild: Markus Beckedahl von Netzpolitik.org in den Redaktionsräumen von Correctiv in Berlin im August.
       
       Nehmen wir an, eine Zeitung deckt auf, dass das Personal der
       Lebensmittelkontrolle im Zuge von Sparmaßnahmen halbiert werden soll. Sie
       prangert das an, will die deutsche Öffentlichkeit mobilisieren. Doch der
       Wirtschaftsminister reagiert mit einer Strafanzeige wegen Landesverrat.
       
       Die Ausdünnung der Lebensmittelkontrolle sei ein Staatsgeheimnis, das vor
       fremden Mächten verborgen bleiben müsse, weil diese sonst wüssten, wie
       leicht sie in Deutschland Lebensmittel vergiften könnten. Es drohe ein
       schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit Deutschlands.
       
       Der Generalbundesanwalt sieht zumindest einen Anfangsverdacht und ermittelt
       wegen Landesverrat (§ 94 Strafgesetzbuch), Offenbarung von
       Staatsgeheimnissen (§ 95) und fahrlässiger Preisgabe von Staatsgeheimnissen
       (§ 97).
       
       Das Beispiel ist etwa so abwegig wie die gerade gestoppten Ermittlungen
       gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org, die Einzelheiten aus dem
       Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht haben. Auch hier
       wurde die Gefahr für die äußere Sicherheit darin gesehen, dass „fremde
       Mächte“ nach Schwachstellen im deutschen Sicherheitsapparat suchen könnten
       und deshalb keine Details über diesen erfahren dürfen.
       
       ## Abschaffung oder Entschärfung
       
       Der Vorgang zeigt, wie schnell der Begriff des Staatsgeheimnisses eine
       notwendige öffentliche Debatte nach geltendem Recht behindern kann. Es ist
       daher notwendig, über eine Abschaffung oder Entschärfung der
       Landesverrats-Paragrafen zu diskutieren. Bundesjustizminister Heiko Maas
       (SPD) hat bereits angekündigt, dass er hierzu bereit ist.
       
       Erst in jüngster Zeit hat der Gesetzgeber den Schutz der Pressefreiheit
       verbessert. Seit 2012 ist im Strafgesetzbuch festgehalten, dass
       Journalisten, die ein vertrauliches Dokument veröffentlichen, sich nicht
       wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar machen (§ 353
       b).
       
       Es ist wohl auch kein Zufall, dass nun andere Möglichkeiten ausgetestet
       werden, gegen Journalistinnen und Journalisten vorzugehen – und sei es mit
       der juristischen Superkeule des Landesverrats. Deshalb muss nun versucht
       werden, auch hier einen expliziten Schutz der Pressefreiheit einzubauen.
       
       Die Hoffnung, dass die Gerichte solche Exzesse am Ende schon stoppen
       werden, ist zwar berechtigt. Allerdings kann schon ein Ermittlungsverfahren
       stigmatisierende Wirkung haben. Und nicht jeder ist so sympathisch (und
       deshalb relativ gut gegen Diffamierungen geschützt) wie Netzpolitik-Chef
       Markus Beckedahl. Außerdem kann ein Ermittlungsverfahren benutzt werden,
       Redaktionen abzuhören und auszuforschen.
       
       Es geht nun nicht darum, einen allgemeinen Freibrief für Journalisten
       einzuführen. Diese sollen nicht über dem Gesetz stehen. So verlangt
       niemand, dass sie bei der Arbeit andere bedrohen, bestechen oder bestehlen
       dürfen, um an Informationen zu kommen. Die Veröffentlichung von Nachrichten
       von allgemeinem Interesse sollte in der Demokratie aber möglichst straflos
       möglich sein.
       
       ## Glaubwürdigkeit dank veröffentlichter Dokumente
       
       Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Informationen im
       Originalwortlaut. Das verschafft einem Bericht mehr Glaubwürdigkeit, es
       macht die Informationen besser nachvollziehbar und natürlich schafft es
       auch mehr Aufmerksamkeit.
       
       Dazu können im Einzelfall auch Dokumente gehören, die als „vertraulich“
       oder „geheim“ eingestuft sind. Es kann schließlich nicht sein, dass sich
       Behörden, die sich rechtswidrig oder sonst skandalös verhalten, schon
       dadurch immunisieren können, dass sie alle Informationen darüber mit dem
       Stempel „geheim“ versehen. Aber auch jenseits von illegalen oder
       kritikträchtigen Vorgängen werden in Deutschland zu viel Informationen vor
       der Öffentlichkeit geschützt.
       
       Die naheliegende Forderung wäre, die Landesverrats-Paragrafen und den
       Begriff des Staatsgeheimnisses ganz abzuschaffen. Was schützenswert ist,
       könnte als Dienstgeheimnis geschützt bleiben. Dagegen ist der Bezug auf
       „fremde Mächte“ ohnehin antiquiert, wir leben nicht mehr im 19.
       Jahrhundert.
       
       Natürlich können fremde Geheimdienste jede Information über Missstände in
       Deutschland auch gegen Deutschland verwenden – aber soll sie schon deshalb
       ein Staatsgeheimnis sein? Der ganze Ansatz ist verfehlt. Die
       Landesverrats-Delikte müssen zumindest ganz neu konzipiert werden.
       
       Richtigerweise sollte dabei von den Funktionsbedingungen der Demokratie
       ausgegangen werden. Diese lebt von der freien öffentlich Information und
       Diskussion über gesellschaftliche Verhältnisse und Vorhaben. Alles was
       hierzu beiträgt, kann per se kein Staatsgeheimnis sein – auch wenn
       irgendjemand die Information gegen die Bundesrepublik verwenden könnte.
       
       ## Eine Schutzklausel für Journalisten ist sinnvoll
       
       Das muss auch für Informationen über Sicherheitsbehörden gelten. Bei der
       Polizei ist jedenfalls völlig anerkannt, dass ihre Eingriffsbefugnisse
       ausdrücklich gesetzlich zu regeln sind. Das heißt, bevor sie beschlossen
       werden, findet eine öffentliche und meist kontroverse Debatte statt.
       Nachdem sie beschlossen wurden, sind sie für jedermann – auch Kriminelle –
       im Gesetz nachlesbar.
       
       Für manche Methoden – etwa das Abhören von Telefonen oder Wohnungen – gibt
       es sogar jährliche Statistiken, wie häufig sie angewandt wurden. Das sind
       demokratische Standards. Wenn der Verfassungsschutz das nicht für sich
       gelten lassen will, dann ist er kein demokratischer Dienst.
       
       Weil aber im Einzelfall streitig sein kann, welche Debatten und
       Informationen zum normalen demokratischen Leben gehören, ist es sinnvoll,
       eine generelle Schutzklausel für die Veröffentlichungen von Journalisten
       vorzusehen.
       
       Dabei ist die Frage, wer ein Journalist ist, durchaus lösbar und wurde
       bisher auch gelöst. Schließlich gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht für
       Journalisten schon seit Jahrzehnten. Natürlich ist Blogger Markus Beckedahl
       ein Journalist und natürlich ist nicht jeder ein Journalist, der sich eine
       entsprechende Visitenkarte zulegt. Daran sollte eine notwendige Reform nun
       wirklich nicht scheitern.
       
       13 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Netzpolitik.org
 (DIR) Demokratie
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Landesverrat
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Recherche zum „Landesverrat“: Wer ist hier Verräter?
       
       Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org sind eingestellt. Nun gibt es eine
       neue Theorie: Wollten Geheimdienste gegen Parlamentarier vorgehen?
       
 (DIR) „Landesverrat“-Skandal der Regierung: Kanzleramt wusste es schon im April
       
       Bislang wollte das Kanzleramt erst Ende Juli von den Ermittlungen gegen
       Journalisten erfahren haben. Die Grünen halten das für ein Märchen.
       
 (DIR) „Landesverrat“-Affäre der Regierung: „Völlig sinnlos“ und „absurd“
       
       Der Bundestag berät über Ermittlungen gegen „Netzpolitik.org“. VS-Chef
       Maaßen und Innenminister de Maizière erschienen nicht.
       
 (DIR) Landesverrat-Vorwurf gegen „Konkret“: „Operation Eva“
       
       Nicht nur gegen „Spiegel“ und netzpolitik.org wurde ermittelt, sondern auch
       gegen das linke Magazin „Konkret“ – 1982. Eine absurde Geschichte.
       
 (DIR) „Landesverrat“-Affäre zu Harald Range: Spiel mit gezinkten Karten
       
       Harald Range beschuldigte den Justizminister eines „Eingriffs in die
       Justiz“. Der warf ihm vor, die Tatsachen zu verdrehen und entließ ihn
       vorzeitig.
       
 (DIR) Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Landesverrat. Bitte was?
       
       Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen netzpolitik.org. Aber sind die
       Vorwürfe gerechtfertigt? Und was bedeuten sie für die Verdächtigten?
       
 (DIR) Kommentar netzpolitik.org: Grenzenloser Verrat
       
       Den Betreibern des Blogs netzpolitik.org wird Landesverrat vorgeworfen. Das
       ist ein drastischer Angriff auf Pressefreiheit und Demokratie.