# taz.de -- Einigung zur Vorratsdatenspeicherung: Schwarz-Rot will Richtlinien umsetzen
       
       > Union und SPD haben sich auf ein Konzept zur Datenspeicherung geeinigt.
       > Europäische Richtlinen sollen umgesetzt, aber auch gelockert werden.
       
 (IMG) Bild: Big Brother is watching you: Die künftige Bundesregierung will Daten ohne Grund speichern. Benutzt werden sollen sie nur im Notfall
       
       BERLIN afp/dpa | Union und SPD haben in der Schlussphase der
       Koalitionsverhandlungen eine Einigung über die umstrittene
       Vorratsdatenspeicherung erzielt. In der am Dienstag bekannt gewordenen
       aktualisierten Fassung des geplanten Koalitionsvertrages bekennen sich
       beide Seiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nutzung von
       Telekommunikationsverbindungsdaten.
       
       Nach dem Willen von Union und SPD sollen die Daten zwar ohne Anlass
       gespeichert werden. Ein Zugriff zur Kriminalitätsbekämpfung soll aber nur
       bei schweren Straftaten und nach richterlicher Genehmigung sowie zur Abwehr
       akuter Gefahren für Leib und Leben erlaubt werden, heißt es in einem der
       Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Text.
       
       Zudem wollen Union und SPD auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die
       Speicherfrist statt der bislang geplanten sechs Monate auf drei Monate
       begrenzt wird. Außerdem soll den Telekommunikationsunternehmen
       vorgeschrieben werden, die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland zu
       speichern.
       
       Die Neuregelung der einst vom Bundesverfassungsgericht gestoppten
       Vorratsdatenspeicherung hatte in der bisherigen schwarz-gelben Koalition
       lange Zeit für Streit gesorgt. Die FDP mit Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich gegen eine anlasslose Speicherung
       gewandt.
       
       ## Bisher keine gesetzliche Regelung
       
       Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren
       verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder
       Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur
       Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. In Deutschland gibt
       es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht
       hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte
       sich nicht auf eine Neufassung verständigen können.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Der Europäische
       Gerichtshof in Luxemburg prüft derzeit die Verhältnismäßigkeit des
       Instruments. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
       
       26 Nov 2013
       
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