# taz.de -- Schwarz-Rot zu Datenschutz: Ein Fall für den „Vertrauensraum“
       
       > Innenpolitisch will Schwarz-Rot auf die NSA-Affäre reagieren. Die
       > Koalition plant eine Datenschutz-Offensive, aber auch die
       > Vorratsdatenspeicherung.
       
 (IMG) Bild: Erfolglose Anonymisierung: Die drei Parteichefs sind eindeutig erkennbar.
       
       BERLIN taz | Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen – und ein stärkerer
       Verfassungsschutz ist auch beschlossen. Wenn es um innere Sicherheit geht,
       sind die Befürchtungen nicht neu: Ohne eine liberale Justizministerin wie
       Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drohe innenpolitisch eine
       Koalition der Hardliner.
       
       Tatsächlich sieht das Vertragswerk von Union und SPD in manchen Punkten
       mehr Überwachung vor. So soll die Bundespolizei mehr Möglichkeiten der
       Videoüberwachung erhalten und die „technischen Analysemöglichkeiten des
       Verfassungsschutzes“ sollen ausgebaut werden. Daneben will Schwarz-Rot die
       „Analysefähigkeit der Antiterrordatei verbessern“ und das Gesetz zur
       Quellen-Telekommunikationsüberwachung überarbeiten. Allerdings gibt es vor
       dem Hintergrund der NSA-Affäre auch einige Versprechungen im Hinblick auf
       den Schutz der IT-Sicherheit und konkrete Datenschutzmaßnahmen.
       
       So heißt es in dem Vertrag, die Koalition setze sich für die „Rückgewinnung
       technologischer Souveränität“ ein und gestalte „die IT-Infrastruktur
       Deutschlands und Europas zum Vertrauensraum“. Dazu soll auf europäischer
       Ebene eine Datenschutzverordnung eingeführt werden, die auch US-Unternehmen
       wie Facebook und Google an das europäische Datenschutzniveau bindet.
       Außerdem sollen europäische Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden,
       ihre Verbindungen innerhalb Europas zu verschlüsseln und nicht mit
       ausländischen Nachrichtendiensten zu kooperieren.
       
       Zu einem echten Fortschritt könnte werden, was das Bundesverfassungsgericht
       im Jahr 2008 entwickelt hatte: ein „Grundrecht auf Gewährleistung von
       Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ – damals
       auch unter Widerspruch aus der CDU. So heißt es nun im Koalitionsvertrag:
       Dieses Grundrecht müsse mit Leben gefüllt werden. „Die Nutzung von Methoden
       zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu
       verbindlichen Regelwerken werden.“ (sic!)
       
       Kryptographie, zertifizierte E-Mail-Dienste, mehr
       Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, vertrauenswürdige Netz-Infrastrukturen und –
       falls es so etwas gibt – sichere Clouds, sollen gefördert werden.
       
       Eine Schlüsselrolle wird dabei dem Bundesamt für Sicherheit in der
       Informationstechnik zukommen. Die Behörde mit Sitz in Bonn wurde 1991
       gegründet, um die Sicherheit der IT-Infrastruktur in Deutschland zu
       gewährleisten. Manche bezeichnen sie allerdings als „zivilen
       Verfassungsschutz“, weil sie seinerzeit eine Ausgründung aus den
       Nachrichtendiensten war und unter anderem mit der NSA kooperiert.
       
       27 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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